Hallo @silke_erdmann, die Kontonotizen werden bei einem Übertrag von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum mit übertragen. Wenn das nicht gewünscht ist, dürfen zum Zeitpunkt des Übertrags im Fibu-Bestand im DATEV-Rechenzentrum keine Kontonotizen vorhanden sein. Dafür sind folgende Schritte notwendig: Kontonotizen im Kanzlei-Rechnungswesen-Bestand löschen Die Kontonotizen müssen pro Wirtschaftsjahr gelöscht werden. Falls Sie die Löschung nur für den Übertrag im DATEV-Rechenzentrum durchführen, die Konto-Notizen aber für die Bearbeitung am PC weiterhin benötigen, erstellen Sie vor dem Löschen der Konto-Notizen unbedingt eine Bestandssicherung, die Sie später wieder einspielen. Die Vorgehensweise für das Erstellen einer Bestandssicherung ist hier beschrieben: Bestand sichern und einspielen in DATEV-Rechnungswesen-Programmen. Die Löschung der Konto-Notizen führen Sie wie folgt durch: Im Buchführungsbestand: Stammdaten | Konto-Notizen wählen. Alle zu löschenden Konto-Notizen markieren. Mit der rechten Maustaste klicken und Löschen | Markierte Zeilen wählen. Die Konto-Notizen werden sofort und unwiderruflich gelöscht. Komplettsenden durchführen Nachdem Sie die Konto-Notizen in Kanzlei-Rechnungswesen bereinigt haben, muss der Fibu-Bestand für den Übertrag im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden. Führen Sie dazu ein Komplettsenden durch: Mandantenbestand über die Funktion „Komplettsenden“ an das DATEV-Rechenzentrum senden. Anschließend können Sie den Übertrag des Fibu-Bestandes im DATEV-Rechenzentrum beauftragen. Wenn Sie die Konto-Notizen im Kanzlei-Rechnungswesen-Bestand noch benötigen, spielen Sie nach dem Komplettsenden die zuvor erstellte Sicherung des Bestandes wieder ein. Die Vorgehensweise ist im oben bereits verlinkten Dokument 1036124 beschrieben.
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