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Mittelstand Fakturierung mit Rechnungswesen - Sicherung bei Programmkündigung

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letzte Antwort am 23.12.2025 16:38:32 von Andreas_Thaler
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barbaramaier
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
105 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wir haben einen Mandanten, der bisher das o.g. Programm nutzte und dieses nun kündigen will.

 

Welches ist die beste Vorgehensweise, wenn der Bestand für spätere Betriebsprüfungen gesichert werden soll?

Der Bestand bei uns in der Kanzlei soll nicht überschrieben werden.

 

Ich stehe da gerade auf "der Leitung" und würde mich über einen oder mehrere gute Tipps freuen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Barbara Maier

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
andreashofmeister
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
95 Mal angesehen

@barbaramaier  schrieb:

Guten Morgen,

 

wir haben einen Mandanten, der bisher das o.g. Programm nutzte und dieses nun kündigen will.

 

Welches ist die beste Vorgehensweise, wenn der Bestand für spätere Betriebsprüfungen gesichert werden soll?

Der Bestand bei uns in der Kanzlei soll nicht überschrieben werden.

 

Ich stehe da gerade auf "der Leitung" und würde mich über einen oder mehrere gute Tipps freuen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Barbara Maier


Wenn Sie den Bestand nicht überschreiben wollen, müssten Sie mit einem "Duplikat" arbeiten.

 

Und das dann so anlegen und im RZ verarbeiten (GdPdU-Export), dass Sie von der Duplette dann einen GdPdU-Export anlegen können.

 

Oder aber vom Vor-Ort-Bestand (Duplette) einen GdPdU-Export erstellen (Voraussetzungen natürlich beachten).

 

Sodann müssen Sie nur noch draf achten, welchen GdPdU-Bestand Sie dann bei einer zukünftigen BP an den Prüfer aushändigen: "Ihren" oder dem (Stand X) des Mandanten.

 

Das wäre ein Tipp. Andere kommen bestimmt noch hier....

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DATEV-Mitarbeiter
Andreas_Thaler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
66 Mal angesehen

Hallo @barbaramaier ,

 

ergänzend zu @andreashofmeister  kann das vorgehen aus  Aufbewahrungspflichten bei Ende der Geschäftsbeziehung mit DATEV: Rechtlicher Hintergrund genutzt werden.

Viele Grüße
Andreas Thaler | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2025 16:38:32 von Andreas_Thaler
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