Guten Morgen,
wir haben einen Mandanten, der bisher das o.g. Programm nutzte und dieses nun kündigen will.
Welches ist die beste Vorgehensweise, wenn der Bestand für spätere Betriebsprüfungen gesichert werden soll?
Der Bestand bei uns in der Kanzlei soll nicht überschrieben werden.
Ich stehe da gerade auf "der Leitung" und würde mich über einen oder mehrere gute Tipps freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Barbara Maier
@barbaramaier schrieb:Guten Morgen,
wir haben einen Mandanten, der bisher das o.g. Programm nutzte und dieses nun kündigen will.
Welches ist die beste Vorgehensweise, wenn der Bestand für spätere Betriebsprüfungen gesichert werden soll?
Der Bestand bei uns in der Kanzlei soll nicht überschrieben werden.
Ich stehe da gerade auf "der Leitung" und würde mich über einen oder mehrere gute Tipps freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Barbara Maier
Wenn Sie den Bestand nicht überschreiben wollen, müssten Sie mit einem "Duplikat" arbeiten.
Und das dann so anlegen und im RZ verarbeiten (GdPdU-Export), dass Sie von der Duplette dann einen GdPdU-Export anlegen können.
Oder aber vom Vor-Ort-Bestand (Duplette) einen GdPdU-Export erstellen (Voraussetzungen natürlich beachten).
Sodann müssen Sie nur noch draf achten, welchen GdPdU-Bestand Sie dann bei einer zukünftigen BP an den Prüfer aushändigen: "Ihren" oder dem (Stand X) des Mandanten.
Das wäre ein Tipp. Andere kommen bestimmt noch hier....
Hallo @barbaramaier ,
ergänzend zu @andreashofmeister kann das vorgehen aus Aufbewahrungspflichten bei Ende der Geschäftsbeziehung mit DATEV: Rechtlicher Hintergrund genutzt werden.