@cwes schrieb: Meine Anmerkung: Gar nichts gibt es: Sie können einen Antrag auf Stundung (aller?) Steuern bis zum 31.12.2020 stellen. Die werden dann am 01.01.2021 fällig, wenn die Krise noch andauert und Sie auch keine Chance hatten, den Ausfall zu kompensieren. Glückwunsch BMF, danke für nichts. Außerdem müssen Sie nachweisbar, unmittelbar und nicht unerheblich von der Krise betroffen sein. Viel Spaß beim Nachweisen. Wer ist denn bitte nicht von der Krise betroffen (MdBs und eine gewisse Zeit sicherlich auch noch Ministerialbeamte ausgenommen)? Bei der Stundung kann in der Regel auf Stundungszinsen verzichtet werden. Herzlichen Dank. Muss also nicht drauf verzichtet werden. Wird also nicht immer drauf verzichtet werden. Wenn Ihr Gewinn einbricht, können Sie sogar Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen! Oh, welch Entgegenkommen. Dieses Vorgehen ist auch jetzt bereits gesetzlich verankert. Also auch ein Null-Entgegenkommen. Vollstreckungsmaßnahmen werden (in bestimmten Fällen) bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Super, Ihr schickt also die Vollziehungsbeamten, die Euch nicht zur Verfügung stehen, nicht zu den Schuldnern, die eh kein Geld haben, um Ihnen nicht die letzten zwei Rollen Toilettenpapier zu pfänden, deren Nachschub Ihr nicht sichern könnt. Diese Gnade. So ganz verstehe ich nicht was Sie nun möchten? Hätte das BMF nichts Veröffentlichen sollen? Vermutlich fehlen Ihnen weitergehende Hilfen aber die werden ja gerade vorbereitet bzw. u.a. in Bayern und Sachsen gibt es Soforthilfen. Hessen erstattet auf Antrag die USt-Sondervorauszahlungen. etc. pp. Meine Anmerkung: Es gibt zinslose Stundungen insbesondere auch für die Umsatzsteuer, keine Vollstreckungen und Herabsetzungsanträge werden ohne weitere Nachweise schnell abgearbeitet. -> ein guter Anfang!
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