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Faktor2 bei "Keine Umsatzsteuer" möglich?

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letzte Antwort am 18.05.2020 13:13:52 von Angelika_Roßmeisl
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pbeer
Beginner
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Hallo,

 

wir haben in den Vorjahren den Steuerschlüssel 50 für die Aufteilung der Bewirtungskosten entsprechend auch bei Mandanten verwendet, die nicht USt-pflichtig waren (bspw. KU). Dies scheint ab 2020 nicht mehr möglich. Die Fehlermeldung lautet, dass die Verwendung eines Steuerschlüssels nicht möglich ist bei Mandanten mit der Besteuerungsart "Keine USt" und die Verwendung eines Steuerschlüssels in diesem Kontext nicht erlaubt ist.

 

Hat jemand eine Idee, wie man die Bewirtungsaufwendungen automatisch im Verhältnis 70% - 30% buchen kann?

 

Besten Dank im Voraus.

stbmabü
Einsteiger
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Hallo,

 

anbei ein Screen mit den Einstellungen, welche Dein Problem lösen sollten. Diese Einstellungen nutze ich übrigens auch für das Buchen von Trinkgeldern bei Vorsteuerabzugsberechtigten. Der Schlüssel 50 ist dann mit Steuerrechnung, der Schlüssel 51 ohne Steuerrechnung

 

stbmabü_0-1589454074016.png

 

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stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Moin,

 

laut diesem Dokument 5301082  soll es weiterhin gehen.  

 

Ansonsten kann ich die Änderung der DATEV in dem Bereich nicht nachvollziehen. Auch für Kleinunternehmer oder Unternehmer mit nur umsatzsteuerfreien Umsätzen müssen grundsätzlich Umsatzsteuererklärungen abgegeben werden (ja, in der Praxis wird das nicht immer verlangt oder gemacht) bzw. ergeben sich umsatzsteuerliche Sachverhalte.

 

Ich setze diese daher ggf. von "keine Besteuerung" auf "Istversteuerung".

 

Beste Grüße

 

Stefan

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pbeer
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Da kommt dann leider die oben genannte Fehlermeldung.

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo pbeer,

 

der Steuerschlüssel für Bewirtungskosten kann auch 2020 angelegt werden.

 

Die Schlüsselung ohne Steuerrechnung sehen Sie im Beispiel von stbmabü (SKR04 Konto 6644, SKR03 Konto 4654). 

 

Vermutlich haben Sie bei der Funktionsergänzung einen Steuersatz hinterlegt ist. Damit kommt es beim Buchen in Verbindung mit der Besteuerungsart "Keine Umsatzsteuerrechnung" zu den genannten Programmmeldungen.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie in Besteuerungsart "Keine Umsatzsteuerrechnung": Umsatzsteuerpflichtige Buchungen erzeugen und Kontenfunktionen / Steuerschlüssel mit Faktor 2 einrichten.



Mit freundlichen Grüßen

 

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.05.2020 13:13:52 von Angelika_Roßmeisl
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