Hallo, wir haben in den Vorjahren den Steuerschlüssel 50 für die Aufteilung der Bewirtungskosten entsprechend auch bei Mandanten verwendet, die nicht USt-pflichtig waren (bspw. KU). Dies scheint ab 2020 nicht mehr möglich. Die Fehlermeldung lautet, dass die Verwendung eines Steuerschlüssels nicht möglich ist bei Mandanten mit der Besteuerungsart "Keine USt" und die Verwendung eines Steuerschlüssels in diesem Kontext nicht erlaubt ist. Hat jemand eine Idee, wie man die Bewirtungsaufwendungen automatisch im Verhältnis 70% - 30% buchen kann? Besten Dank im Voraus.
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