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GWG welches Konto im SKR03

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letzte Antwort am 10.05.2021 08:13:14 von renek
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pbeer
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Wenn man den Informationen zum Konto folgt, dann wird das Konto 4855 nur mit der Abschreibung aus dem Konto 480 befüllt. Wohin buche ich bspw. einen Kopierer mit AHK < 250? Ist ja auch kein Kleinteil oder Werkzeug, das auf 4985 gehört.

deusex
Allwissender
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@pbeer  schrieb:

Wenn man den Informationen zum Konto folgt, dann wird das Konto 4855 nur mit der Abschreibung aus dem Konto 480 befüllt. Wohin buche ich bspw. einen Kopierer mit AHK < 250? Ist ja auch kein Kleinteil oder Werkzeug, das auf 4985 gehört.


Doch.

 

edit: Kontobezeichnung 4985/6845 "Werkzeuge und Kleingeräte".

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schmulz
Erfahrener
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Richtig oder falsch gibt es manchmal nicht....

 

Kopierer würde ich auf 4930 Bürobedarf buchen, andere auf Betriebsbedarf 4980...(netto <250 EUR)

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pbeer
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..aber der Ausweis des Kontos steht unter Instandhaltung. Passt nicht wirklich für Kopierer, Handy oder Kaffeemaschine.

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deusex
Allwissender
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Habe grade zufällig zwei Fälle offen. Die Standardzuordnung unter

 

SKR04: 6845 wird unter den verschiedenen betrieblichen Kosten geführt

SKR03: 4985 wird uner Instandhaltung und Werkzeuge geführt

 

Ich finde es dort an sich ganz gut aufgehoben, das es in den Posten noch vor den Abschreibungen aufgeführt wird, aber sollte dies nicht so gefällig sein und man möchte dies eher, wie im SKR04, in den verschiedenen Kosten führen, böte sich ggf. 4980 oder ein gesonderte beschriftetes 4981 an.

Wir nutzen zumeist auch ein Konto für die GWG, die nicht ins Verzeichnis müssen und buchen diese gesammelt auf ein gesondertes Konto, welches wir entsprechend beschriften (GWG bis 250 €), sodass sofort ersichtlich ist, wo das Sammelsurium an kleineren Gerätschaften zu finden ist.

 

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renek
Meister
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Ich denke Sie sind hier wirklich frei wie sie es machen!

 

1. GWG geht, weil das GWG nicht er über 250 Euro beginnt. Das ist eine KANN-Bestimmung, keine MUSS-Bestimmung.

 

2. Werkzeuge und Kleingeräte ist natürlich auch richtig, weil ein Kopierer unter 250 Euro sicher kein Großgerät. Das wird wohl ein Tischkopierer sein. Insofern also auch kein Thema.

 

3. Bürobedarf wäre auch möglich, da es nicht klar definiert ist was dort alles rein darf!

 

4. Wir haben ein extra Konto für EDV (aktuell sogar mehrere aufgrund der Beihilfe-Thematik). Diese schließt an Bürobedarf an.

 

 

Alle Möglichkeiten von 2. - 4. zielen im Übrigen darauf ab das ganze im Block "sonstige betriebliche Aufwendungen" darzustellen. Insofern sind sie alle 3 richtig...

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letzte Antwort am 10.05.2021 08:13:14 von renek
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