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Wahnsinn: Steuerfreie Prämie wg. Corona

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letzte Antwort am 14.04.2020 12:30:58 von bodensee
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Gelöschter Nutzer
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Wenn ich die Äußerungen von Herrn Scholz und die Pressemitteilung des BMF lese, wird mir ganz anders. Wer hat sich diesen Wahnsinn ausgedacht? Ich gehe davon aus, dass bis zum 31.12.2020 mindestens 50% der Arbeitnehmer eine solche steuerfreie Prämie abgerechnet bekommen werden. Der Verlust bei den Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen wird damit in die Milliarden gehen. Dabei verbindet man mit dem Zuschuss die Pflegekräfte und die LebensmittelverkäuferInnen, bei denen nur ein Bruchteil ankommen wird. Diejenigen, die jetzt KUG und später nach der Entlassung ALG bekommen, profitieren auch nicht mehr davon. 

Die ersten Anfragen von Mandanten, die den Jahresbonus für 2019 (auf den kein Rechtsanspruch besteht) jetzt steuerfrei abrechnen wollen, sind schon da. Natürlich werde ich auch in meiner Kanzlei meinen Mitarbeitern € 1.500 steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen wollen. da wird mir bis Dezember sicher etwas einfallen; vor allem wenn die Mitarbeiter sagen, das machen doch alle.

Prämien an die LebensmittelverkäuferInnen können Edeka, aldi und Rewe aus ihren Mehreinnahmen locker bezahlen. Die Pflegekräfte im Krankenhaus werden sowieso eher keinen Zuschlag bekommen, wenn dieser nicht bei den Pflegesatzverhandlungen zusätzlich berücksichtigt wird. Dann kann aber die Krankenkasse direkt einen - dann hoffentlich steuer- und sozialversicherungspflichtigen - Zuschlag erhöhen, so dass mehr netto ankommt. Die Pflegekasse kann das ebenso machen. Alle anderen Konstellation, die belohnt werden sollen, kann auf ähnliche Weise etwas zukommen gelassen werden.

Die Mitnahmeeffekte sind ansonsten gewaltig. Die Mitarbeiter, die z.B. einer freiwilligen Gehaltsreduzierung von 10% zugestimmt haben (gibt es schon viele) , werden den Verzicht etwas länger als geplant erklären und dafür anschließend einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss von 1.500 erhalten. Das rechnet sich für alle - nur nicht für unseren Staat, der "nach Corona" überall Geld zusammenkratzen muss.

Also bitte nicht umsetzen und lieber eingestehen, dass das ein Schnellschuss war.

metalposaunist
Unerreicht
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Für alle einmal zum Nachlesen: Son­der­zah­lun­gen jetzt steu­er­frei

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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stefans
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Ich verstehe Ihre Gedanken aber empfinde das nicht als "Wahnsinn". 

 

Die gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kann dann jeder in Restaurantbesuche, Reisen, Klamotten etc.  investieren. 

 

 

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freiburgersteuermann
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Passt doch gut ins Bild: Noch eine weitere Ausnahme für die Lohnbuchhaltung, Beschäftigung für alle, ob es uns volkswirtschaftlich weiter bringt oder nicht ist egal, Hauptsache wir haben keine Langeweile. So werden Arbeitsplätze erhalten!

 

Es gab mal einen, der wollte Finanzminister werden und das Steuerrecht radikal vereinfachen und fast alle steuerfreien Bezüge abschaffen. Dann hätte die Krankenschwester sich mal gerührt und nach mehr Brutto verlangt und bekäme später auch mal etwas mehr Rente. Aber nein, derjenige aus der anderen Partei schimpfte über den "Professor aus Heidelberg", er wolle denjenigen alles nehmen, die sich nachts für uns aufopfern. Wir wissen alle, wie die Wahl ausgegangen ist und was dann noch alles mit Minijob und Riesterrente kam.

 

Was macht Gott, wenn er ein Volk strafen will?

 

Er raubt den Politikern den Verstand.

Grüße
Boris Lemler
Thomas_Kahl
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Also - gibt es denn hier schon mehr als diese Presseerklärung? Nach den letzten Wochen wäre ich nämlich erstmal vorsichtig mit dem Inhalt. Ich erinnere mich da an Presseerklärungen von wegen "schnelle, unbürokratische Hilfe" oder "Föderzuschüsse für Kleinunternehmen". Was dann am Ende rausgekommen ist, waren dann ja doch ein paar andere Sachen ...

Ich würde hier erstmal warten, bis es expliziete Regeln dazu gibt. Ich bin mir sicher, die großen Einschränkungen kommen noch. Und am Ende Nutzniesen wahrscheinlich wieder nur die Wenigsten davon (und Schlimmstenfalls auch wieder die Falschen).

MfG
T.Kahl
bodensee
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Ja gibt es. 

 

Gestern Rundschreiben der Finanzministerin von Ba-Wü in der sie ihre Finanzämter anweist, die 1500,00 

Eur steuerfreie Zulage zu aktepztieren.  

 

https://livefeed.nwb.de/beitrag/D-822839-G/?starter=nl_proplus 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Noch im Nachgang zu meinem Post von vorher. 

 

Die Mitnahmeeffekt wird es auch Massenhaft beim Corona Zuschuss geben. 

 

Da vorhandene betriebliche Mittel nicht beachtet werden müssen . Mein Bsp. Ich habe als EU  10 Mio auf dem betrieblichen Girokonto - spielen aber für den Antrag keine Rolle- Zuschussberechtigung weil laden zu und damit 100% Umsatzeinbuße bin ich dem Grunde antragsberechtigt. 

 

Man sieht doch sehr schnell wie die Großen Konzerne mit den Hlfsmöglichkeiten umgehen ob das nun die Mietaussetzung ( Adidas , die wieder zurückgenommen wurde) von HM , Deichmann usw. habe ich nichts mehr gelesen. Für die war das Nichtkündigunsverbot mit Sicherheit nicht gedacht. 

 

Dto bei den KFW darlehen jetzt gibt es die 100% Haftungsfreistellungen seit vorgestern. 

 

Die Mitnahmeeffekte werden leider sehr groß sein, oder aber im Nachhein gibt es ein großes Erwachen bei der Kontrolle , Rückzahlung und ggf. Straftatbeständen. Aber das werden wir ja alles - hoffentlich bald - erleben. 

 

Wir als STB's werden gefragter denn je sein, ob das sinnvoll ist sich damit beschäftigen zu müssen, sei dahingestellt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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oschmitt
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Entschuldigung, Entschuldigung ... hätte jemand mal eine Gesetzesgrundlage für mich? 

 

Wo kommen wir denn hin wenn Minister jetzt auf einmal Gesetze machen ...

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wielgoß
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Hallo Herr Schmitt,

 

tja … jeder will der erste Gönner sein...

 

Ich sehe im EStG auch keine diesbezügliche Grundlage, dass durch Verwaltungsanweisung oder Verfügung zu regeln...

 

Warten wir mal.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

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bodensee
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Das wird sicherlich nicht im Wege einer Gesetzesänderung des EStG geändert, würde mich wundern. 

 

Das wird mit Sicherheit im Erlasswege erfolgen. 

 

Und Erlasse das haben wir ja zu Hauf kommen vom BMF und werden durch die Landesfinanzministerien umgesetzt. Exakt das ist im Moment geschehen. 

 

Da dies keine Verschlechterung -wie so oft- sondern eine einseitig begünstigende Maßnahme ist, wird -meine Prognose- wohl niemand dagegen klagen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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oschmitt
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Ist Ihnen bekannt wie der § 3a EStG ins Gesetz gekommen ist ...

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bodensee
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Nun ja der § 3a war ja eine never ending Story im Bereich des Erlasses und mangels gesetzlicher Grundlage 

immer wieder vor Gericht kassiert, daher Gesetzesänderung. 

 

Ab und an sollten man vor dem Weg zu Gericht vlt. mal überlegen ob das so sinnvoll ist- unabhhänig von § 3a und Corona 1500 Eur Zuschlag. 

 

Aber kein Thema vor Gericht zählt das was im Gesetz steht, zumindest in aller Regel. Es gäbe dann ja noch alle Varianten der Auslegung was eine Gesetzgeber wollte usw. ....

 

Aber genug davon, diesen Dialog könnte man jetzt unendlich lange fortsetzen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 13 von 57
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Die gesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge kann dann jeder in Restaurantbesuche, Reisen, Klamotten etc.  investieren. 

 

Das gilt für jede Steuersenkung ... aber hier ist doch die erklärte Absicht, die Pflegekräfte und andere, besonders wegen Corona engagierten Bürgern zu helfen.

 

Dann versuchen Sie die anderen Engagierten (nicht Pflegekräfte) mal aufzuzählen .. 

Wobei die jetzt arbeitslosen Minijobber, die ehrenamtlich Engagierten, die Nachbarn, die die Alten und Kranken helfen, alle nicht belohnt werden. Das Steuerrecht ist nicht dafür gedacht und auch nicht geeignet, gesellschaftliches Engagement zu belohnen. Schon allein die Tatsache, dass die größten Profiteure Arbeitnehmer mit monatlichen Einkünften von € 4.500  sind, zeigt das. Die sparen nämlich € 782 Sozialabgaben und Steuern und der Arbeitgeber noch mal € 300 Sozialabgaben. Wissen Sie, was Krankenschwestern (oft in Teilzeit) verdienen? Wenn der Finanzminister und seine BeamtInnen das nicht wissen, empfinde ich da als Wahnsinn.

 

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oschmitt
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Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, auch ich finde diese Regelung gut.

 

Aber ich habe gelernt das wir uns nach Gesetzen richten sollen, es sagt mir nämlich keiner wenn in 3 Jahren die LSt-AP kommt, der Prüfer das immernoch steuerfrei lässt, und spätestens dann bleibt nur der Weg zum FG und die interessieren sich für Erlasse garnicht. 

 

Ja, vielleicht wird dann ein begünstigendes Gesetz mit Rückwirkung verabschiedet, je nachdem wie groß der Druck wird.

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wielgoß
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… ja, ein gutes Beispiel für das oft mangelhafte Qualitätsniveau der Referentenentwürfe...

 

Sicher, Pragmatismus ist in der aktuellen Situation angebracht - deswegen aber rechtsstaatliche Grundsätze über Bord zu werfen halte ich für gefährlich, auch Hinblick auf die Zeit nach "Corona".

 

So werden ja nun auch eine ganze Menge Menschen aufgefordert, Subventionsanträge zu stellen, bei denen die genauen Fördervoraussetzungen nicht eindeutig feststehen oder teilweise bei Antragstellung noch gar nicht ansatzweise veröffentlicht waren...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

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stefans
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Dann versuchen Sie die anderen Engagierten (nicht Pflegekräfte) mal aufzuzählen .. 


Das ist doch der entscheide Punkt, ich kann und will nicht eine Liste von Engagierten aufzählen. Und jeder der es versuchen würde, würde scheitern.

 

Um Ihr Beispiel aufzugreifen: Ist die Steuerfachwirtin mit 4.500 brutto die aktuell Überstunden macht, um Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu unterstützen nicht engagiert oder zumindest nicht engagiert genug? Und ihr Chef, der nächstes Jahr aufgrund von insolventen Mandanten und geringeren Gegenstandswerten weniger verdient, soll daher den Zuschuss steuer- und sozialversicherungspflichtig auszahlen? 

 

Dass diese 1.500 Euro nicht die Pflegebranchen retten wird und das noch mehr getan werden muss, da bin ich voll bei Ihnen.

 

Aber nur weil die Begrünung nicht passt und sich Politiker mal wieder etwas aufspielen wollen, muss die Regelung selbst ja nicht schlecht sein oder die Absicht dahinter. 

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bodensee
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Nachricht 17 von 57
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Kein Problem Herr Schmitt, 

 

nicht falsch verstanden. Nur wäre ich mal gespannt wie ein Lst Prüfer in Ba Wü gegen den Erlass des eigenen Fin.min. argumentiert. 

 

Ich selbst finde die Regelung bei allen möglichen Mitnahmeeffekten auch richtig. 

 

Rechtsstaatlich sprich gesetzliche Verankerung ist vermutlich wirklich erst rückwirkend in der einen oder anderen Form möglich. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Weswegen die Anträge teilweise zumindest bei mir bereits 3 mal gestellt wurden .

 

1) vom Mandanten selbst ,aber unzureichend begründet. 

 

2) dann Rücksprache mit mir , die liquiden MIttel reichen 6 Monate und mehr daher keine Antrag bitte Antrag zruücknehmen

 

3.) die liquiden Mittel sind irrelevant doch wieder Antrag stellen und wenn nicht benötigt hinteher wieder freiwillig zurückzahlen. 

 

Auch bei der KFW wird es Mitnahmeeffekte geben. Ebenso werden  bei der Steuerstundungen berürchte ich teilweise Schuldenberge bis zum 31.12.2020 vor sich hergeschoben. 

 

Dann wird viel sehr viel Aufräumarbeit auf uns zukommen. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Die Idee ist mit Sicherheit gut und ja auch bei mir in der Kanzlei kam sofort die Anfrage und was bekommen wir, sind wir nicht auch engagiert telefonieren den lieben langen Tag zum Thema Kurzarbeit und Corona Zuschuss usw. . 

 

Daher werde ich auch dieses Instrument nutzen. 

 

Und alle die in diesen Zeiten arbeiten dürfen und/oder müssen und sicherlich ein überdurchschnittliches Engangement an den Tag legen sollen auch begünstigt sein. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Die Idee ist mit Sicherheit gut ....

 

wieso? Die Idee ist völliger Unfug. Wieso wird die Steuerfachangestellte vom Staat belohnt und die selbstständige Ärztin nicht? (diese muss stattdessen sogar die Prämie aus eigenen Mitteln zusätzlich aufbringen.) Die Mitarbeiterin, die trotz Corona bis zum letzten Tag vor ihrer Kündigung schuftet und keine Prämie bekommt (aber das bisherige Gehalt voll versteuern muss)? Der Staat hat keine Spendierhosen und sollte solche Geschenke sein lassen. Auch vor dem Hintergrund, dass viele Selbstständige, die ohne Umsätze kaum Kosten haben, auf ALG II verwiesen werden und keine Soforthilfe zum Lebensunterhalt verwenden dürfen, verstehe ich die hier häufig geäußerte Zustimmung nicht. Nicht jede Steuersenkung muss man als Steuerberater gutheißen, vor allem wenn diese nach dem Gießkannenprinzip, aber nur für bestimmte Gruppen verteilt werden. Die Mövenpicksteuer sollte eigentlich der letzte Sündenfall gewesen sein.

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bodensee
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Lieber Herr Kollege, 

 

was ich persönlich für gut und richtig erachte, entscheide ich. 

 

Ich halte die Idee diejenigen die deutlich mehr arbeiten oder sich einbringen wie auch immer zur Abwechslung mal mit einem Geschenk zu belohnen für absolut richtig. 

 

Ich bin ein entschiedener Gegner davon dass immer und alles und für jeden gerecht verteilt werden muss. 

Wenn das Recht noch praktizierbar bleiben soll, müssen Pauschalisierungen her so ungerecht das für manch einen dann auch sein mag. 

Ich hoffe ihrer Ärztin geht es so gut, dass sie - im übrigen wie auch ich selbst- keine steuerfreien Zuschuss nötig hat bzw. auch ohne ihn gut auskommt. Das es Gruppen von Menschen geben wird die nicht in den Genuss kommen - ja das wird es geben und das hat glaube ich der Gesetzgeber auch in Kauf genommen. Genauso wie es auch Corona Zuschuss Antragsteller geben wird die den Zuschuss nicht bekommen sollten bzw. ihn nicht brauchen. 

Ein Personen Unternehmen zumindest in Ba-Wü und in Niedersachsen ist das so können als kalk. Unnternhemerlohn 1180 je Monat beantragen ist daher in der summe je nach Kostensituation höher als die 1500 für AN.  Das dies in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird /oder soll ist den jeweiligen Bundesländern als ausführende Organe geschuldet, aber wer weiss so oft wie hier geändert wurde gibt es ja vlt. doch noch eine einheitliche Ausführung bundesweit. 

 

Daher halte ich den Zuschuss nach wie vor für völlig richtig. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jejo
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Würden Sie bitte dafür ...

 

"Ein Personen Unternehmen zumindest in Ba-Wü und in Niedersachsen ist das so können als kalk. Unnternhemerlohn 1180 je Monat beantragen ist daher in der summe je nach Kostensituation höher als die 1500 für AN."

 

die Quelle nennen?

 

Vielen Dank!

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Gelöschter Nutzer
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was ich persönlich für gut und richtig erachte, entscheide ich. 

 

Lieber Herr Kollege,

natürlich; ich habe diesen Beitrag ja extra zur Diskussion gestellt. Das ich mich über die Pläne geärgert habe, merkt man allerdings.

 

Dass die Bundesländer unterschiedliche Regelungen treffen, ist kein gutes Zeichen für den Föderalismus.

 

Niedersachsen und NRW verlangt beispielsweise stattdessen ALG II zu beantragen:

 

In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, ist ergänzend die Grundsicherung nach ALGII zu beantragen.

 

Wie das technisch ablaufen soll, weiß ich nicht. Muss ich die freischaffenden Künstler, die - ohne mich -die Sofortförderung beantragt haben, ansprechen und sagen, dass ALG II zu beantragen ist (das geht vermutlich in drei Monaten, wenn der Zuschuss zurückgezahlt werden muss, nicht mehr).

 

Zum Thema Pauschalierung: Hier geht es den Politikern ausdrücklich darum, Pflegekräfte und vergleichbaren Arbeitskräften, neben der gesellschaftlichen Anerkennung wie Klatschen auch finanziell etwas zukommen zu lassen. Wenn das jetzt allen Arbeitnehmern zukommt, ist das beabsichtigte Ziel m.E. verfehlt. Viele niedergelassene Ärzte haben aktuell erhebliche Einnahmenrückgänge, die nicht gleichzeitig zu Mitarbeiterprämien motivieren.

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cwes
Meister
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Ich gehe davon aus, dass bis zum 31.12.2020 mindestens 50% der Arbeitnehmer eine solche steuerfreie Prämie abgerechnet bekommen werden. Der Verlust bei den Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen wird damit in die Milliarden gehen.

Ob daraus netto tatsächlich ein "Verlust" an Steuer- und SV-Einnahmen resultiert? Muss nicht, denn:

 

Die steuerfreie Prämie landet in Masse bei normalen Arbeitnehmern. Diese haben i.d.R. eine hohe Konsumquote. Einen ganzen Batzen Konsum werden wir dringend brauchen, wenn der Spaß einmal endet, um diejenigen, die in der Krise Ihren Job / Ihre Existenz verlieren, zügig wieder in die Wertschöpfungskette zu integrieren. Ob es wirklich so passieren wird: gute Frage.

 

Ökonomisch kann das also durchaus eine geeignete Maßnahme sein.

bodensee
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Selbstredend dürfen Sie sich über Pläne und das Gießkannenprinzip ärgern. 

 

Was mich jetzt wundert ist ALG II in Niedersachsen. 

 

Ich hatte letzte Woche an einem Webinar der Stbkammer Niedersachsen teilgenommen dort war das unter anderem Thema. Auch in den FAQ der N-bank wird explizit der Ansatz von kalk. U'lohn erwähnt und auch bei Solokünstlern der Corona Zuschuss als Existenzersatz. 

 

Dies würde im Widerspruch zu ihrem Post stehen. Was allerdings ständig passieren kann , geht mir hier in Ba-Wü auch so, dass die Regeln, Richtlilnien, FAQ permanent geändert worden. Ich glaube innherhalb von 3-4 Tagen genauso oft mit wesentlichen Änderungen. 

 

Zuerst sollten private liquide Mittel miteinbezogen werden, jetzt nicht mehr

Dann betrielbiche liquidie Mittel dürfen bei einer betr. Liquiditätsplanung ja wohl ein sehr wichtige Rolle spielen- jetzt  keine Rolle mehr. 

 

Das Muster der Liquiditätsberechnung der Handwerkskammer Freiburg sieht dann sogar bei den Einnahmen die Bruttoeinnahmen vor ( obwohl die Ust dem Unternehmer wohl kaum gehört) und bei den ausgaben die Einkommensteuer VZ. 

 

Daher kann es sein dass wir mit unterschiedlichen Wissenständen arbeiten. 

 

Aber es ist definitiv so, dass die Bundesländer unterschiedlich arbeiten. Ich glaube @olafbietz  hatte gepostet dass in Hessen auch auf ALG II verwiesen wird.  In Bayern war dies am Anfang auch so. 

 

Daher 16 mal unterschiedliches 'Recht' und in Berlin sind bereits die Mittel alle (Landesmittel hier gab es noch 5000 EUR extra für Solunternehmer). 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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bodensee
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Habe die Datei angehängt. 

 

Gilt lt. HWK wohl immer noch, in deren Muster Excel Tool wird explizit der kalk. U'lohn aufgeführt. 

 

Wenn in einer Pers.ges. je tätigem Inhaber lt. Richtlinie 1180 als kurzfr. Vbk einzubeziehen ist, dann muss dass mindestens auch für den Einzelunternehmer gelten. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
jejo
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Anbei Screenshot vom erwähnten Excel-Tool der HWK Freiburg ...

 

Lebensunterhalt.PNG

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jejo
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In den FAQ der NBank bin ich übrigens (auf die Schnelle) nicht fündig geworden - gilt vielleicht dort auch schon nicht mehr ...

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bfit
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Moin,

in Niedersachsen sieht es im Moment wie folgt aus:

bei Beantragung des Corona-Zuschusses sind die folgenden Kosten nicht zu berücksichtigen:

  • Lebenshaltungskosten
  • Personalkosten inclusive Personalnebenkosten
  • private Altersvorsorge und Krankenversicherung
  • entgangene Gewinne
  • Abschreibungen
  • Neuinvestitionen
  • Zahlungen an das Finanzamt

Quelle: NBank - Corona-Soforthilfe für Niedersachsen - Zuschuss

 

Wenn ich wüsste, wie man hier Anlagen hochlädt, könnte ich es auch anhängen 😞

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

jejo
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"Wenn ich wüsste, wie man hier Anlagen hochlädt, könnte ich es auch anhängen 😞"

 

Versuchen Sie es mal über die markierten Stellen (ich nehme Pfeil oben für jpg und Pfeil unten für pdf) ...

 

Datei anhängen.PNG

56
letzte Antwort am 14.04.2020 12:30:58 von bodensee
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