Hallo zusammen,
es hat sich herausgestllt, dass der Arbeitgeber bzw. die Abrechnungsstelle (nicht absichtlich) es versäumt hat, die monatliche BAV vom Nettolohn abzuziehen und somit nicht zu berechnen.
Ab soft geschieht dies natürlich.
Jedoch stellt sich mir nun die Frage, wer jetzt für die nicht geleitetet Beiträge aufkommen muss! AG oder AN?
Wenn der AG an den Versicherer bereits gezahlt hat, sind die Nettoabzüge beim AN in voller Höhe nachzuholen.
@cro schrieb:Wenn der AG an den Versicherer bereits gezahlt hat, sind die Nettoabzüge beim AN in voller Höhe nachzuholen.
Wobei der Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt wurde. Je nach Verhältnis zwischen AG und AN und wie lange die Abrechnung schon nicht korrekt läuft, sollte die Frage m.E. besser von einem Arbeitsrechtler beantwortet werden unter Berücksichtigung aller Umstände.