Hallo Frau Dilmann, Sie müssen mal bei jedem Mitarbeiter unter Sozialversicherung/Allgemeine SV-Daten im Register Unfallversicherung prüfen ob eine abweichende Gefahrtarifstelle eingetragen wurde bzw. in dem Feld die Hauptgefahrentarifstelle mit 100 % hinterlegt ist. Dann müssen Sie diese Eingaben beim Mitarbeiter am besten rückwirkend zum 01.01.2017 rausnehmen, wenn der Mitarbeiter der Hauptgefahrentarifstelle zugeordnet ist. Sollte eine abweichende gültig sein müssen Sie darauf achten, dass die Gefahrentarifstelle von der neuen Mitgliedschaft hinterlegt ist. Gruß Björn Niggemann
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