Hallo Frau Wolf, das "Bereitstellen" gibt es nur bei den Kassenbuchungen und den Rechnungsbüchern. In dem Kassenbuch können ja 2 verschiedene Erfassungsvarianten verwendet werden, 1x mit Belege und 1x ohne Belege. Nach Erfassung müssen diese festgeschrieben und dem Berater bereitgestellt werden, damit er diese in das Rechnungswesen einspielen kann. Dadurch muss der Berater die Buchungen nicht nochmal manuell erfassen. Bei den Rechnungsbüchern ist es fast das gleiche. Hier erfasst der Mandant anhand der Belege schon den Buchungssatz. Damit der Berater diesen in die Buchhaltung einspielen kann muss der Mandant vorher die Daten bereitstellen. Durch diese beiden Möglichkeiten wird im besten Fall die Arbeit vom Berater erleichtert, da nicht mehr der Buchhalter selber die Buchungen vornehmen muss sondern diese nur noch einspielt und prüft. Mein persönliches Fazit, dazu ist wenn der Mandant bereit ist dies zu machen und er Buchhalterische Kenntnisse hat ist dies eine Tolle Sache. Gruß Björn Niggemann
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