Hallo Frau Joraschkewitz, zu 1. wir machen es bei uns so, dass wir beim Sonderurlaub den Urlaubsanspruch für 2017 erhöhen und den Tag dann ganz normal über die Bewegungsdaten mit Bearbeitungsschlüssel 71 eintragen. Man kann das aber auch so machen, dass man den Anspruch nicht erhöht und den Tag Urlaub dann auch nicht mit dem 71er Schlüssel bucht. zu 2. Wir haben es bei uns so gemacht, dass wir im Bearbeitungsmonat April unter Personaldaten-> Arbeitszeiten-> Urlaubsanspruch-> Register "Vorjahre" den gekürzten Resturlaubsanspruch eingetragen haben. Dadurch wird der Vorjahresresturlaub ab der April Abrechnung mit dem gekürzten Urlaub ausgewiesen und die Vormonate bleiben bestehen. Gruß Björn Niggemann
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