Hallo, ich habe eine Frage. Ein Mitarbeiter von uns nimmt einen Monat Elternzeit v. 29.5. bis 30.06.
Was muss ich bei der Juniabrechnung beachten?
Welche Eckdaten müssen geändert werden?
Hallo Frau Lux,
sie müssen bei LODAS einfach die Elternzeit unter Fehlzeiten eintragen und das Programm erledigt den Rest.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Frau Lux,
für die Lohnabrechnung ist dies jetzt nicht weiter wichtig - aber falls es für den Mitarbeiter für Elterngeld o.ä. erforderlich ist: Eine Elternzeit vom 29.05. bis 30.06. ist mehr als ein Monat - nämlich 1 Monat + 2 Tage.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Niggemann,
danke schön für die Rückmeldung.
Das hatte ich bereits gemacht. Vielmehr wollte ich wissen, wie ich die Teilzeit von 8,5 Std. / Woche im Juni händigen soll. Ich muss doch die Arbeitszeiten im Juni auf 8,5/ Woche umstellen und dann ab Juli wieder wie davor ändern (Vollzeit). Oder?
Berechnet das Programm automatisch den letzten Tag im Juni, also den 30.06. wieder normal?
danke
Hallo Frau Lux,
heißt das, dass der Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet?
ja
Der Mitarbeiter hat Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit gestellt. 8,5 h / Wo. während des dritten Lebensmonats des Kindes.
Dann darf der Eintrag in der Fehlzeit nicht erfolgen.
Sie müssen dann das Gehalt auf die neue Arbeitszeit entsprechend anpassen.
Sollte er einen Stundenlohn beziehen müssen Sie nur die Arbeitszeit anpassen.
Außerdem müssen Sie bei Gehaltsempfänger den Mai und Juni entsprechend manuell berechnen, da er hier teilweise in Elternzeit ist und teilweise nicht.
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank für die Unterstützung!!!
Gruß
Veronica Lux