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Abgabegrund 57

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letzte Antwort am 18.05.2017 10:05:53 von björn
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sharibik1997_
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

eine unserer Mitarbeiterinnen geht ab 01.06. in Rente. Leider hat das Steuerbüro, welches zuvor die Lohnabrechnungen gemacht hat, versäumt dies bei LODAS einzugeben. Ich habe nun für den Bearbeitungsmonat 06/2017 bei DEÜV den Rentenantragsverfahren eingegeben und danach den Mai abgerechnet. Nun habe ich natürlich die Abmeldung mit Abgabegrund 30 erhalten, da die Dame zum 31.05. ausscheidet. Wurde denn jetzt die 57er trotzdem übermittelt? Es heißt ja, dass nicht mehrere Meldungen mit der 57 zusammen übermittelt werden können. Ich bin jetzt verunsichert. Muss bzw. kann ich die 57er noch extra anstoßen?

björn
Experte
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Hallo,

die 57er Meldung wird nur erstellt wenn es in dem Monat keine anderen SV-Meldungen gibt. In Ihrem Fall dürfte deshalb nur die Abmeldung erstellt worden sein. Sie können das aber im Programm "Auswertungen" anhand der Auswertung "65" prüfen.

Ich glaube nicht, dass in Ihrem Fall noch eine separate 57er Meldung notwendig ist, da hier die gleichen Daten wie in der Abmeldung gemeldet werden. Für die 57er Meldung wird man normalerweise ein paar Monate vor Rentenbeginn aufgefordert diese abzugeben.

Gruß

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sharibik1997_
Einsteiger
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In der 65 steht nur die 30er, daher meine Frage, ob man nun noch extra etwas tun muss.

Die Aufforderung kam ja auch bereits im Januar und wurde auch an das Steuerbüro weitergeleitet, aber die haben es nicht eingegeben. Seit Mai mache ich nun die Lohnbuchhaltung und da fiel das dann auf.

Am besten ich rufe Anfang nächster Woche mal bei RV an und frage nach, ob alles da ist oder?

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björn
Experte
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Das können Sie machen.

Aber ich glaube nicht, dass noch eine weitere Meldung nötig ist.

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letzte Antwort am 18.05.2017 10:05:53 von björn
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