Guten Morgen, wenn Sie die Wiederholungsabrechnung für alle Mitarbeiter gemacht haben brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, dass der Mitarbeiter etwas doppelt bekommt, da bei dieser Variante die alte Abrechnung komplett ersetzt wird. Haben Sie hingegen nur für den einen Mitarbeiter eine Wiederholungsabrechnung gemacht, dann hätten Sie vorher einen Nettoabzug in Höhe des Auszahlungsbetrages eintragen müssen, da der Mitarbeiter in diesem Fall doppelt Gehalt bekommen würden. Da in diesem Fall der ursprüngliche Zahlungsträger und Begleitzettel nicht ersetzt wird, sondern zusätzlich erstellt wurde. Wenn Sie dies gemacht haben können Sie es heute noch korrigieren. Gut ist es dass noch keine Auswertungen an den Mandanten raus gingen. Ich hoffe dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen Björn Niggemann
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