Hallo Herr Kolberg, die Anlage der Auswertung ist eine einmalige Sache. Der Anstoß der jährlichen Auswertung für die Urlaubsrückstellungen muss manuell erfolgen unter den von mir beschrieben Schritt. Dies funktioniert bei den Mandanten, bei denen monatlich die Urlaubstage gepflegt werden sehr gut. Bei den Rückstellungen werden gleich die entsprechenden Euro Beträge berechnet und die Buchungen können als ASCII eingelesen werden. Außerdem werden für das Steuerrecht und Handelsrecht separate Rückstellungen erstellt. Wir nutzen diese Variante so häufig wie wir können und sind auch zufrieden damit. Meiner Meinung nach lohnt sich der Aufwand bei den anderen Mandanten nicht, wenn unterjährig keine Urlaubstage geführt werden, da dann bei jedem Mitarbeiter der Resturlaub manuell eingetragen werden muss bevor man die Auswertung erstellen kann. Hier ist es denke ich besser so vorzugehen wie man es in der bisherigen Praxis gewohnt ist. Gruß Björn Niggemann
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