Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des ausgefallenen Bruttogehalt bei Kinderkrankengeld.
Wenn ein Arbeitnehmer für 2 Arbeitstage freigestellt wurde, wie berechnen ich dann das ausgefallene Bruttogehalt?
Bei meinem Fallbeträgt das Bruttogehalt 1.950,00 €.
Hallo Frau Schneider,
es kommt drauf an was in den Mandantendaten hinterlegt ist.
Sie finden die verschiedenen Berechnungsformeln unter:
Mandantendaten -> Arbeitszeiten -> Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten
Gruß
Björn Niggemann
Vielen Dank