Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall. AN hat zum 31.12.16 gekündigt.
Lt. Arbeitsvertrag steht:
Als Weihnachtsgeld wird im November bei 12-monatigem Arbeitseinsatz ein 13. Monatsgehalt gezahlt. Bei geringerem Arbeitseinsatz wird der entsprechende Anteil gezahlt.
Das heißt doch für die Lohnabrechnung, dass ich normal 13. Gehalt auszahlen kann, ohne dass was zurück gefordert werden muss (Märzklause)?
Hallo Frau Brendgens,
laut Ihrer Beschreibung ist Ihre Ansicht richtig.
Zur Sicherheit würde ich aber beim Mandant nachfragen damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Niggemann