Wir haben aktuell einen Fehler im DATEV Anwalt classic Anwaltspostfach und im DMS Anwaltspostfach. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Wenn DATEV Anwalt classic 14.21 (Service-Release 07.09.2023) installiert ist, wird seit dem Stichtag 31.10.2023 (Stichtags-Umstellung xJustiz-Version) bei jeder eingehenden Nachricht der Hinweis "Empfangsbekenntnis angefordert" im Eingangskorb angezeigt. Also auch bei Nachrichten, bei denen vom Absender gar kein eEB angefordert wurde. Nicht betroffen: Echte eEB Anforderungen des Absenders werden weiterhin korrekt angezeigt und können abgegeben werden. Das Versenden von beA-Nachrichten ist nicht betroffen. beA-Nachrichten, die wir erzeugen sind korrekt. Vorübergehende Abhilfe: Nachricht im Eingangskorb wie gewohnt speichern und verteilen. Vorbereitete eEB-Abgabenachricht mit der Verfügung "Auf eEB-Anforderung reagieren" mit der rechten Maustaste anklicken und Über beA versenden... wählen. Den Anhang xjustiz_nachricht.xml in der Vorschau über das Vorschau-Symbol öffnen. Vorschau prüfen: Wenn in der Tabelle "Kein Schriftgutobjekt mit erforderlichem elektronischen Empfangsbekenntnis vorhanden" steht, wurde vom Absender kein eEB angefordert. 5. Wenn keine eEB Anforderung vorliegt: Im Fenster Ausgangskorb <Bezeichnung>: eEB bearbeiten auf die Schaltfläche Entwurf speichern klicken. 6. Im Ausgangskorb: Mit der rechten Maustaste auf den eEB-Entwurf klicken und Nachricht(en) löschen wählen. Fehlerbehebung: Der Fehler wird voraussichtlich am 03.11.2023 um 12:00 Uhr mit dem Hotfix K0005078-14270 (Anwaltspostfach 14.27) zu DATEV Anwalt classic 14.23 (Service-Release, 02.11.2023) behoben. Sie müssen also vorher das heutige Service-Release installieren. Anforderung eines elektronisches Empfangsbekenntnisses bei jeder beA-Nachricht
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