Hallo Frau Kubisch, natürlich genügt es in der Regel, nachträglich anhand des Zugangsnachweises aus dem Webclient den Zugang nachzuweisen. Wenn sich dann aber trotz des Status "Zugegangen" im Anwaltspostfach herausstellen sollte, dass der Zugangsnachweis Fehler anzeigt, dann erhalte ich bei abgelaufener Frist keine Wiedereinsetzung, wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich den Zugangsnachweis nach § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO vorher überprüft habe. Die neuere Rechtsprechung ist eindeutig (https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/rechtsprechung/bgh-sorgfaltspflichten-bea-versand). Und wenn sich erst nach Ablauf der Löschfrist von 120 Tagen herausstellt, dass etwas nicht zugegangen sein soll, was durchaus vorkommen kann, dann hilft mir auch der Webclient nicht weiter. Der beA-Anwendersupport hat mir auf meine Anfrage, wann die Schnittstelle den Export der Zugangsbestätigungen zulässt, folgende Antwort gegeben: Es ist aktuell in der Tat so, dass man über die Kanzleisoftware-Schnittstelle nicht die gleiche Funktion hat wie in der Webanwendung, die Nachrichten mit allen Bestandteilen (also mit Prüfprotokoll und den HTML Dateien) zu exportieren. Auch wenn diese Funktion aktuell nicht "out of the box" in der Schnittstelle vorhanden ist, wäre es den Herstellern der Kanzleisoftware aber möglich, selbst eine solche Funktion zu programmieren, bei Fragen dazu können sich die Hersteller gerne an unseren Support für Kanzleisoftware-Hersteller wenden. Es gibt bereits einen beauftragten Änderungsauftrag für die Kanzleisoftware-Schnittstelle, diese Exportfunktion wie in der Webanwendung auch für die in einer Kanzleisoftware integrierten beA-Postfächer zu ermöglichen. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Angaben machen, wann ein entsprechendes Update der Kanzleisoftware-Schnittstelle verfügbar sein wird. Es wäre schön, wenn die Datev hier entweder Druck macht, dass die Exportfunktion schnell kommt, oder diese Funktion selbst programmiert. Wenn ich mir an dieser Stelle noch etwas wünschen darf: Die automatische Zuordnung der Justizbehörde zur Nachricht wie im Webclient auch. Es ist gerade in Großstädten nicht selbsterklärend, welche Justizbehörde welchem Adressaten zugeordnet werden muss. Und ich habe den Eindruck, dass manche meiner Nachrichten verloren gegangen sind und erst auf Nachfrage wieder aufgefunden wurden, weil ich vielleicht nicht die Justizbehörde ausgewählt habe, die sich der Empfänger vorgestellt hat. Viele Grüße Andreas Nürnberger
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