Hallo in die Runde,
da ich gerade freundlicherweise von einem Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen wurde:
Seit 01.01.2021 muss die Bevollmächtigung im Rahmen der Zwangsvollstreckung ausdrücklich versichert werden; § 753a ZPO.
Das amtliche Formular sieht diese Versicherung (bisher) nicht vor. Daher müssen die Aufträge manuell ergänzt werden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Müller,
leider wurde das amtliche Formular selbst noch nicht vom Gesetzgeber geändert. Deshalb möchten wir das Programm an dieser Stelle noch nicht anpassen, sondern auf die Vorgaben warten.
Ich bin mal gespannt, wie die Gerichtsvollzieher § 753a Satz 2 ZPO auslegen werden. Müssen wir bei einem Haftbefehlsantrag nun eine Vollmacht einreichen oder gilt § 88 Abs. 2 ZPO? Was als Erleichterung für Inkassounternehmen gedacht war, scheint uns jetzt schon das Leben schwerer zu machen.