Hallo Community,
wie gehen Sie mit dem Problem der abweichenden Kontoinhaber um? Bei Fremdgeldeingängen erstellen wir ein Schreiben an den Mandanten. Darin teilen wir mit, welcher Betrag eingegangen ist und auf welches Konto er weitergeleitet wird.
Das Problem: Viele Mandanten haben bei der Bank einen anderen Namen als auf dem Briefkopf. In der Buchhaltung führt das regelmäßig zu Mehrarbeit.
DATEV bietet ja die Möglichkeit, im Adressaten in der Karteikarte BANK einen abweichenden Kontoinhaber einzutragen. Dieses Feld wird auch in die Akte übernommen – eigentlich ideal. Wir würden es deshalb gerne in unseren Schreiben nutzen, damit die Buchhaltung sofort den richtigen Kontoinhaber sieht.
Leider stellt DATEV das Feld „abweichender Kontoinhaber“ in Word nicht als Platzhalter zur Verfügung.
Frage an die Community: Wie lösen Sie das?
Frage an DATEV: Könnte man dieses Feld nicht als Platzhalter anbieten? Ist ja in alle Richtungen (Mdten, Gegner, Beteiligte etc.) nutzbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Fischer- ,
vielen Dank für Ihre Anregung! Ich habe Ihren Wunsch an die Entwicklung weitergegeben, kann Ihnen aber nicht viel Hoffnung machen, dass wir dieses Feld als Platzhalter zur Verfügung stellen.
Vielen Dank @Silvia_Kubisch ,
– zugleich etwas bedauerlich. DATEV hat hier bereits eine Lösung für ein bestehendes Problem geschaffen, doch es fehlt noch der letzte Schritt, um die Information tatsächlich nutzbar zu machen. Solange weder eine Ausgabe in Word erfolgt noch ein klarer Hinweis an einer zentralen Stelle im System erscheint, dass ein abweichender Kontoinhaber vorliegt, bleibt das Feld derzeit ohne praktischen Mehrwert.
Gibt es einen Workaround in der Community hierzu oder überweist die Buchhaltung einfach ohne Empfängerüberprüfung?
Guten Morgen, @Fischer- ,
ich kann Sie gut verstehen und es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht geben kann.
Aber die Bereitstellung von Feldern für unsere Anwalt Standardschreiben ist sehr aufwändig; und Sie sind tatsächlich die Erste, die dieses Feld benötigt.
@Fischer- schrieb:...Gibt es einen Workaround in der Community hierzu oder überweist die Buchhaltung einfach ohne Empfängerüberprüfung?
Nachdem wir die Bankverbindung des Mandanten zu Beginn der Mandatierung erfragen gibt es bei uns in der Regel keinen Anlass vor der Auskehr von Fremdgeld nochmals nachzufragen. Einzig die Nachfrage, ob es einen abweichenden Kontoinhaber gibt, bereitet in diesem Kontext Mehraufwand. Im Zeitpunkt der Auszahlung sind diese Punkte geklärt.
Und aus der Praxis ein Problem: Gerichtsvollzieher mit "ß" im Namen teilt bei der Bankverbindung mit, dass Kontoinhaber mit ss geschrieben wird. Der Abgleich mit der Bank hat ergeben, dass er dort mit "s" geführt wird. Da hilft auch keine Nachfrage beim Kontoinhaber selbst.