Also wir lassen uns mit Originalunterschrift des Mandanten die Erlaubnis erteilen (wieder mal ein Papierordner in der Kanzlei :-)) dass wir das SEPA erteilen dürfen. Pragmatisch gesehen: was kann schon passieren? Eine unberechtigte Lastschrift kann der Mandant doch jederzeit zurückgehen lassen ... Zum Verfahren: ich versuche seit 20.12.23 mit einer Krankenkasse das neue Verfahren umzusetzen. Erst fehlte die Anforderung der Krankenkasse weil die Sachbearbeiterin dort einen Haken (der ihr noch unbekannt war) nicht gesetzt hatte. Dann lief die Anforderung an die Mandantenbetriebsnummer, hätte aber lt. KK an die DATEV gehen müssen (20704202?). Jetzt wurde die Anforderung am 3.1. 24 nochmal an die DATEV geschickt. Ich habe also zwischenzeitlich a) abgerechnet und b) zweimal schon das SEPA-Mandat angestoßen. Die KK hat zweimal die Anforderung geschickt. Stand heute ist noch nichts bei der KK angekommen. Woran liegt das jetzt noch? Also insgesamt ist die Möglichkeit schon super besonders bei ausländischen CEOs die jedesmal ein PAPIER unterschreiben müssen . Die langen sich ja ans Hirn^^
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