Hallo ich hab das Problem in LODAS dass ich eine Arbeitsbescheinigung übermitteln muss nach Ende Krankengeldbezug. Habe das jetzt geschafft indem ich als Austrittsdatum das Ende des Krankengeldbezuges reingemogelt habe. Die Arbeitsbescheinigung wird dann auch erstellt mit kleineren "Unsauberkeiten" eben beim Austrittsdatum.
Hat jemand hier eine saubere Lösung?
Ich erstelle die in solchen Situationen immer auf Papier. Also über das Programm "Bescheinigungen".
Bfft...das kann ja nicht die Lösung sein: dann braucht man ja wieder eine Unterschrift und muss sie dem Mitarbeiter aushändigen.... Da sollte doch die DATEV eine schönere Lösung anbieten?
Meiner Ansicht nach geht das auch nicht anders. Ausgesteuert wird man doch in der Regel erst nach 1,5 Jahren. Sowohl die Arbeitsbescheinigung LODAS als auch im Bescheinigungsprogramm greifen auf den Kurzzeitspeicher im RZ zu (laufendes Jahr und Vorjahr). Da man aber nur die Papierbescheinigung manuell mit den fehlenden Werten ergänzen kann - also Lohnzahlungen 12 Monate vor Krankengeld - wüsste ich nicht, wie es automatisch funktionieren sollte.
Edit: ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ich hab es ja gerade gemacht indem ich das Ende des Krankengeldbezuges als Austritt eingegeben habe. DATEV bescheinigt dann (vorschriftsmäßig) die letzten 24 Monate also bis 08/2020 und das korrekt.
Mit Werten der Lohnzahlungen 8-12/2020? Ok. Das ist mir neu. Probiere ich beim nächsten Mal aus.
Guten Morgen,
eine Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug ALG" angelegt ist. D.h. wenn das KG z.B. zum 30.06. geendet hat, die Fehlzeit KG bis 30.06. begrenzen und ab 1.07. die neue Fehlzeit anlegen. Dann kann die Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
LG
eine Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug ALG" angelegt ist. D.h. wenn das KG z.B. zum 30.06. geendet hat, die Fehlzeit KG bis 30.06. begrenzen und ab 1.07. die neue Fehlzeit anlegen. Dann kann die Arbeitsbescheinigung erstellt werden.
Kann dann die Arbeitsbescheinigung auch ohne die Erfassung eines Beschäftigungsendes erstellt werden?
Hallo,
ja, wenn Sie entweder die Fehlzeit Unwiderruflich bezahlte Freistellung oder Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld erfassen. Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) .
Die Arbeitsbescheinigung wird aber erst mit bzw. nach dem abgerechneten Monat erstellt. Das Amt fordert die Arbeitsbescheinigung haben schon vorher an. Wie ist hierfür die Lösung??
Fallbeispiel: Ende Krankengeld 12.05.23 und Beginn Arbeitslosengeld 13.05.23 - per heute, 11.05.23 ist der Monat 05/23 noch nicht abgerechnet - das Amt fordert die Bescheinigung bereits an
wenn ich das richtig erinnere, kann über DÜ->Arbeitsbescheinigung, im laufenden Monat die § 312-Bescheinigung, unabhängig von der Abrechnung, versendet werden.
Leider nein. Nicht für diesen Fall "Ende Krankengeld - Beginn Arbeitslosengeld". Bei einem "normalen" Austritt geht das problemlos.
Könnte für den Mitarbeiter dann nicht eine Vorwegabrechnung erstellt werden? Gehalt wird ja vermutlich ohnehin nicht mehr gezahlt.
...wenn das die einzige Lösung ist...!? Wäre ja schön, wenn DATEV sich dem Thema nochmal annimmt und für die Zukunft eine "schönere" Lösung für solche Fälle finden würde. Vielen Dank!
Also die einzige Möglichkeit hier ist echt nur die Lösung übers Bescheinigungsmodul manuell.
Die Maiabrechnung muss da nicht gelaufen sein .... wenn diese nicht eh Null ist dann würde ich eine Probeabrechnung Mai machen und diese manuell in die Bescheinigung einfügen.
Aber es wäre ein echter Fortschritt wenn sich die DATEV endlich diesem Problem annimmt!
Kommt ja doch ein paar mal mehr vor!
Über das Bescheinigungsmodul geht keine elektronische DÜ - diese ja nun Pflicht ist....das ist ja das Blöde. Dann nutze ich wohl doch eher die Vorwegabrechnung damit die Arbeitsbescheinigung elektronisch raus geht.
Hallo @jkr,
ich habe Ihre Anfrage in diesem Thread beantwortet: