Hallo, ich rechne gerade meine Versorgungsbezieher ab im März und da fällt mir folgendes auf: Ich habe das so verstanden dass die monatliche Freigrenze von mom. 159,25 Euro in der Krankenversicherung in einen Freibetrag umgewandelt wird; in der Pflegeversicherung bleibt es bei der Freigrenze. 1) Momentan setzt Datev das um bei Versorgungsbeziehern unter 159,25 Euro allerdings nur im März und rückwirkend nur wenn man mit 1/96 eine Nachberechnung anstößt. 2) bei Versorgungsbezügen über 159,25 Euro wird der KV-Beitrag nicht gekürzt gegenüber dem Vorjahr. Stimmt das alles so? Und muss ich jetzt alle Versorgungsbezieher unter 159,25 mit 1/96 anstoßen? Gibt es da ne Vereinfachung? Renate Prugger-Ebert
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