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Behoben: Störung bei der Probeabrechnung mit LODAS am 08.01. und 09.01.26

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letzte Antwort am 15.01.2026 12:45:01 von Stefanie_Herold
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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen,

 

seit gestern besteht eine Störung bei der Probeabrechnung mit LODAS.

Das Problem wird seit gestern intensiv untersucht, konnte aber noch nicht behoben werden.

 

Die Probeabrechnungen können ans Rechenzentrum übertragen werden, werden aber nicht vollständig verarbeitet. 

Es erfolgt keine Fehlermeldung am PC.

 

Alle notwendigen Kollegen sind an Bord. 

Ich melde mich gegen 8:15 Uhr mit einem Update.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Update 09.01. 8:15 Uhr

 

Die Analyse schreitet voran, es gibt aber noch keine Entwarnung.

Aktuell werden verschiedene Loggings erweitert, um an den identifizierten Stellen tiefer zu graben.

 

Gegen 9:15 Uhr melden wir uns wieder mit einem Update.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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8:20 Uhr

 

Eine kleine Ergänzung der Form halber:

Die "echte" Abrechnung und die Eilverarbeitung laufen ganz normal.

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Wilhelm
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Update 09.01.26 - 09:15 Uhr

Es gibt leider noch keine weiteren Erkenntnisse. Aktuell werden verschiedene Workarounds geprüft, damit wir die Funktionalität für euch wiederherstellen können. Wir melden uns kurz nach 10:15 Uhr nochmal. 

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Wilhelm
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Update 10:00 Uhr

Die Probeabrechnungen laufen wieder durch.

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Wilhelm
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Update 10:00 Uhr

 

Der Workaround wird aktuell nochmal gestoppt, da fehlerhaft. 

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Wilhelm
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Update 10:30 Uhr 

Wir sind mit Hochdruck an der Analyse und Behebung des Workarounds. Wir melden uns ca. 11:15 Uhr erneut.

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Stefanie_Herold
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Update 09.01. 12:15 Uhr 

 

Wir sind aktuell in der Analyse des Sachverhalts und Klärung der notwendigen Schritte.

 

Zum Status quo:

 

  • Aktuell können keine Probeabrechnungen durchgeführt werden. Das Problem wird weiter mit Hochdruck bearbeitet.

  • Im Rahmen der Störungsbehebung haben wir Hinweise erhalten, dass zum Teil Probeabrechnungen fehlgeleitet wurden. Die Funktion der Probeabrechnung wurde vorsorglich umgehend deaktiviert. Eine detaillierte Analyse erfolgt aktuell.
    Betroffene Mitglieder informieren wir so schnell wie möglich über die notwendigen Schritte und potenzielle Meldepflichten.

 

Die reguläre Abrechnung und Eilverarbeitung sind NICHT betroffen.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 09.01. 14:30 Uhr

 

Die Probeabrechnung steht weiterhin nicht zur Verfügung.

Wir arbeiten weiterhin intensiv daran, den Service wieder zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den datenschutzrechtlichen Fragestellungen sind wir bereits sukzessive in der Kommunikation mit den betroffenen Kunden. 

 

Sobald es neue Informationen gibt, melde ich mich wieder.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 09.01.26 17:30 Uhr

 

Eine erste gute Nachricht:

Die Probeverarbeitung läuft wieder. Bitte beachten Sie, dass Sie die Probeabrechnung erneut senden müssen. 

 

Mit weiteren Informationen zur Lohnverarbeitung am Wochenende und der Datenschutz-Thematik melde ich mich nochmal.

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 09.01.26 18:30 Uhr

 

Informationen zur Lohnabrechnung am Wochenende:

 

Morgen am Samstag finden reguläre Lohnläufe um 8:00 / 12:00 / 15:00 Uhr statt. Alternativ nutzen Sie am Samstag und Sonntag die kostenpflichtige Eilverarbeitung (Dok.-Nr. 1025923). Der Eilzuschlag wird Ihnen im Nachgang erstattet.

 

Die Probeabrechnung steht regulär zur Verfügung.

 

Alle Kunden, die von datenschutzrechtlichen Belangen betroffen sind, werden aktuell informiert. Wenn Sie keine aktive Information von uns erhalten, sind Sie nicht betroffen. 

 

Viele Grüße

Stefanie Herold

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 10.01.26 15:00 Uhr

 

Hier eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse:

 

Am 08.01.26 kam es um 10:44 Uhr zu einer Störung bei der Probeabrechnung mit LODAS. Die angeforderten Probeabrechnungen wurden im Rechenzentrum erstellt, konnten jedoch nicht rückübertragen werden.

Trotz intensiver Ursachen-Analyse und der Erweiterung verschiedener Protokolldateien konnte die Fehlerursache nicht gefunden und somit die Störung nicht behoben werden.

 

Am 09.01.26 wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um den Service der Probeabrechnung so schnell wie möglich wiederherzustellen. Um 10:03 Uhr stand der Service vorerst in vollem Umfang wieder zur Verfügung und die aufgelaufenen Aufträge wurden nachverarbeitet.

 

Kurz darauf erreichten uns Hinweise, dass es zu falschen Zuordnungen von Probeabrechnungen in LODAS kommt. Infolgedessen wurden unverzüglich vorsichtshalber

  • alle Services rund um die Probeabrechnung um 10:08 Uhr gestoppt,
  • der RZ-Status wieder auf rot gesetzt und
  • die Prüfung der Datenschutzthematik (Details weiter unter) aufgenommen.

In der technischen Analyse der neuen Fehlersituation und auch weiter dem ursprünglichen Problem, konnte die ursprüngliche Ursache, die in einer Variablendeklaration lag, identifiziert und die Störung behoben werden. 

 

Ab 17:30 Uhr stand der Service der Probeabrechnung wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die „echte“ Lohnverarbeitung war zu keinem Zeitpunkt von der Störung und dem Fehler betroffen.

 

Für alle notwendigen Lohn-Abrechnungen am Wochenende 10./11.01.26 steht unseren Mitgliedern und Kunden neben den regulären Lohnläufen am Samstag um 8 Uhr, 12 Uhr und 15 Uhr alternativ an beiden Tagen die Eilverarbeitung von 6:15 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Der Eilzuschlag wird den betroffenen Kunden im Nachgang automatisch wieder gutgeschrieben.

 

Die für DATEV zuständige Datenschutzaufsicht (BayLDA) und auch alle betroffenen Anwender wurden umgehend über den Sachverhalt informiert. Das BayLDA initiiert die weitere Abstimmung - insbesondere zu den Meldepflichten - mit den anderen staatlichen Datenschutzaufsicht-Behörden.

Ziel ist eine zentrale Meldung durch DATEV zur Erfüllung der Meldepflicht der betroffenen Anwender. Wir informieren die betroffenen Kunden am Montag zum weiteren Vorgehen.

 

Alle betroffenen Mitglieder und Kunden bitten wir ausdrücklich um Entschuldigung für die entstandene Situation.

 

Viele Grüße

Stefanie Herold

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Update 12.01.26 15:30 Uhr 

 

Es gibt erfreuliche Nachrichten zur Meldepflicht der Datenschutzfälle an die zuständigen Aufsichtsbehörden 😊 

 

Auf Initiative des für DATEV zuständigen Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) wurde in Abstimmung mit den weiteren Landes-Aufsichtsbehörden folgende Vorgehensweise festgelegt: 

 

Die Meldung wird am 12. Januar 2026 fristgemäß zentral durch DATEV an das BayLDA für alle Meldepflichtigen erfolgen, die dieser Vorgehensweise nicht widersprechen oder nicht widersprochen haben. Das BayLDA wird diese dann an die zuständigen Behörden der Länder weiterleiten. Eine Einzelmeldung durch die Meldepflichtigen ist aufgrund dessen nicht mehr erforderlich. 

 

Sofern Sie dies nicht wünschen und die Meldung nach Art. 33 Abs. 1 DS-GVO an die zuständige Datenschutzaufsicht selbst übernehmen, teilen Sie uns dies bitte mit (Kontakt: lodas@service.datev.de).  

 

 

Kundenkommunikation 

 

Auf Basis dieser Entscheidung erhalten alle betroffenen Kunden heute Abend einen aktuellen Stand zur Betroffenheit Ihrer Mandanten sowie ggf. weiterer Schritte. 

 

 

Viele Grüße 

Stefanie Herold 

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
DATEV-Mitarbeiter
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Update 13.01. 13:30 Uhr

 

Kundenkommunikation

Für alle, die bei den erhaltenen Schreiben nicht durchblicken, hab ich hier eine Zusammenfassung geschrieben:

Störung bei Probeabrechnung? – Seite 13 - DATEV-Community - 529585

 

Viele Grüße

Stefanie Herold

DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Herold
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Update 15.01. 13:00 Uhr

 

Hallo zusammen,

 

die zentrale Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde ist fristgerecht am 12.01. erfolgt und bestätigt.

 

Alle Betroffenen informieren wir morgen mit einer entsprechenden Bestätigung und Details zur Meldung für ihre eigenen Unterlagen.

 

 

Ich schulde Ihnen auch noch eine Info zur Frage "Werden auch die Nicht-Betroffenen informiert?"

Inzwischen haben wir final entschieden, dass wir in der bei der bisherigen Vorgehensweise bleiben, es gilt daher weiterhin:

 

Wer von uns keine Information bekommen hat, ist nicht betroffen!

 

"Information" bedeutet wie schon einmal geschrieben, dass wir Sie (in dieser Reihenfolge) per E-Mail, DATEV-Mitteilungen oder Briefpost angeschrieben und über Ihre Betroffenheit informiert haben.

 

Eine Information an alle Nicht-Betroffenen würde aus unserer Sicht der großen Mehrheit keinen Mehrwert bieten. Sie würde viele Anwender, die sich zu Recht bislang nicht mit dem Vorfall beschäftigt haben, genau dazu zwingen.

In der Service-Kommunikation gilt für uns immer: Wir versuchen den Kreis der Betroffenen so gezielt wie möglich einzugrenzen und genau diejenigen - und nur diejenigen - zielgerichtet zu informieren, die etwas tun müssen.

 

Wenn Sie dennoch unsicher sind und eine explizite Auskunft zu Ihrer Betroffenheit wünschen, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Senden Sie mir hier in der Community eine Direktnachricht oder schreiben Sie an lodas@service.datev.de

 

Viele Grüße

Stefanie Herold

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letzte Antwort am 15.01.2026 12:45:01 von Stefanie_Herold
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