@NuMa_2018 schrieb: Jetzt will der Mandant auf den nächsten Märkten gerne ein Sumup Kartenterminal für bargeldlose Zahlung nutzen. Und nach derzeitige Gesetzeslage/-text würde die Nutzung des Kartenterminals (technische Ausstattung gemäß AO) die Privilegien der offenen Ladenkasse "aushebeln". Dieses wurde uns auch von einen Betriebsprüferin, nach interner Rücksprache im Amt, mündlich bestätigt. Da wäre ich mir nicht so sicher, ob die Aussage der Prüfer zutrifft. Durch die Kartenzahlung wird eben KEIN Bargeld eingenommen und beeinflusst eben NICHT die Barkasse. Wie hätten Sie den Sachverhalt beurteilt, wenn statt Karte mit Paypal gezahlt wird? Also mit einem anderen Zahlungsdienstleister als Sumup? Prüfer haben auch schon gegenteilig argumentiert und die Kassenführung in Frage gestellt, weil die EC-Kartenzahlung als Einnahme und als Ausgabe erfasst waren. Hier mussten die Gerichtet die Prüfer erst wieder auf Linie bringen, dass bei dem Vorgehen kein Mangel an der Kassenführung vorliegt. Viel mehr liegen die Probleme bei der offenen Ladenkasse schon vor der Art der Aufzeichnung, egal ob Einzelaufzeichnung oder retrograder Kassenbericht. Die Prüfer und Gerichte hängen noch in der Steinzeit und verlangen eine Durchnummerierung der Belege mit entsprechender Angabe der Nummer auf der Kassenaufzeichnung. Dazu muss auf jedem Beleg der Zahlungszeitpunkt ersichtlich sein, also die Angabe mit "Datum und Betrag erhalten" etc. Auch muss zu jedem Eintrag ein Beleg vorhanden sein, auch für die Privatentnahmen und -einlagen. Ohne die Durchnummerierung sind die Prüfer und Gerichte der Meinung, es liege kein Zusammenhand zwischen Beleg und Aufzeichnung vor und somit keine eindeutige Zuordnung möglich. Es ist egal gewesen, dass andere eindeutige Zuordnungsmerkmale vorhanden sind, wie Rechnungsnummern, geordnete Ablage etc. Wegen so einem Fall hängen wir beim BFH mit einer NZB. Zurück zum Thema: Kann die DATEV für die Kassenaufzeichnung nicht einfach eine digitale TSE bereitstellen?
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