Liebe Community,
wie geht Ihr mit "seltsamen" und "extrem schweren" Mandanten um, die nur Probleme bereiten, keine Unterlagen bringen trotz Zwangsgelder, monatelang nicht auf E-Mails/Briefe/Anrufe reagieren etc.
Habe ein paar Informationen aus dem Netz gefunden, gibt es hierzu eine Empfehlung der Vorgehensweise?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung.
Grundsätze und Checkliste | Rechte und Pflichten des Steuerberaters bei der Mandatsniederlegung
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo, warum so kompliziert ?
Wenn Sie keinen Steuerberatungsvertrag mit den Mandanten habe, was ich bspw. grundsätzlich nicht tue, können Sie jederzeit sofort kündigen, sofern dies nicht zur "Unzeit"geschieht.
Die AAB enthalten bspw. (beim mir) eine Mitwirkungspflicht des Mandanten und kommt er dieser nicht nach, ist eine sofortige Kündigung möglich.
Wenn Sie den Mandanten behalten wollen, müssen Sie sich das Spiel wohl gefallen lassen, denn wenn einer partout nicht will, werden Sie da kaum Besserung erzwingen können.
Meine Erfahrung der letzten Jahre hat mir persönlich gezeigt, dass man tatsächlich kommunzieren muss, dass das Mandat aufgekündigt wird, wenn keine Besserung erfolgt.
Dem Mandanten schriftlich die Kündigung mitteilen & gleich informieren, dass man in diesem Zusammenhang auch die Vollmacht als gegenstandslos betrachtet (und dann natürlich auch die Vollmacht aus der VDB löschen).
Vielen Dank für diese Gedanken und Anregungen
Soweit mir bekannt (Laienmeinung, bin kein Anwalt), sind die Tätigkeiten des StB "Dienste höherer Art", 627 BGB.
Aus diesem Grund kann wohl jederzeit fristlos gekündigt werden, anderslautene Vereinbarungen sind ungültig. Hieraus ergibt sich wohl auch das Fehlen eines Nachbesserungsrechts.
@xyzmic schrieb:Liebe Community,
wie geht Ihr mit "seltsamen" und "extrem schweren" Mandanten um, die nur Probleme bereiten, keine Unterlagen bringen trotz Zwangsgelder, monatelang nicht auf E-Mails/Briefe/Anrufe reagieren etc.
Habe ein paar Informationen aus dem Netz gefunden, gibt es hierzu eine Empfehlung der Vorgehensweise?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Unterstützung.
Grundsätze und Checkliste | Rechte und Pflichten des Steuerberaters bei der Mandatsniederlegung
Wir sind nicht mit unseren Mandanten verheiratet, genauso wie es den Mandanten freisteht, sich jederzeit einen anderen Berater zu suchen, kann auch der Berater sich aussuchen, mit wem er (nicht) zusammenarbeiten möchte.
Hier hilft die KI Werkstatt, indem man dort promptet: "Erstelle mir ein ofboarding Schreiben für Mandanten einer Steuerkanzlei wegen Überlastung". Da mir das Ergebnis zu geleckt war, habe ich ein "Weniger nett" hinterhergeschickt, so gibt es ein gutes Muster, welches dann als Anschreiben verwendet werden kann.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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@xyzmic ,
entgegen der hier des Öfteren vertretenen Meinung, dass man Mandanten, die nicht so ganz in das Erwartungsraster der Kanzlei passen, kündigen sollte, bin ich der Meinung, dass man wenigstens die Ei.. haben sollte, ein offenes Gespräch zu führen, um die wahren Gründe für das 'Fehlverhalten' der Mandanten zu ergründen.
Man kann dann immer noch mit Kündigung drohen.
Ich gehe davon aus, dass niemand aus Jux und Tollerei Zwangsgelder bezahlt und dass niemand absichtlich die Konfrontation mit dem Steuerberater und mit dem Finanzamt sucht.
Immerhin hat das Finanzamt ja wirksame Mittel, um das 'Leben' der Mandanten unbequem zu machen (Zwangsgelder, Inkasso, Pfändung, Kontosperrung etc.)
Ich kenne niemanden, der danach süchtig wäre
Wie gesagt:
wenigstens die Gründe für dieses Verhalten könnte man versuchen zu ergründen.
Schließlich wechselt man seinen Steuerberater, Pfarrer, Banker, Notar, Arzt oder andere Vertrauenspersonen nicht so schnell wie die Unterhosen 😎
... und umgekehrt gibt man auch nicht ohne Not einen Mandanten, Kunden, Freund oder sonstigen guten Kontakt auf, bloß weil es evtl. mal nicht so 'rund' läuft.
Als Mandant ist man sicher auch nicht immer gut 'aufgehoben' bei 'seinem' Steuerberater.
Ich habe schon einige Male erlebt, dass Mandanten bei Kanzleiübernahmen 'aussortiert' wurden, weil die übernehmende Kanzlei nur an den 'Filetstücken' interessiert war und nicht am 'Beifang'
@vogtsburger schrieb:
@xyzmic ,
entgegen der hier des Öfteren vertretenen Meinung, dass man Mandanten, die nicht so ganz in das Erwartungsraster der Kanzlei passen, kündigen sollte, bin ich der Meinung, dass man wenigstens die Ei.. haben sollte, ein offenes Gespräch zu führen, um die wahren Gründe für das 'Fehlverhalten' der Mandanten zu ergründen.
Man kann dann immer noch mit Kündigung drohen.
Ich gehe davon aus, dass niemand aus Jux und Tollerei Zwangsgelder bezahlt und dass niemand absichtlich die Konfrontation mit dem Steuerberater und mit dem Finanzamt sucht.
Immerhin hat das Finanzamt ja wirksame Mittel, um das 'Leben' der Mandanten unbequem zu machen (Zwangsgelder, Inkasso, Pfändung, Kontosperrung etc.)
Ich kenne niemanden, der danach süchtig wäre
Wie gesagt:
wenigstens die Gründe für dieses Verhalten könnte man versuchen zu ergründen.
Schließlich wechselt man seinen Steuerberater, Pfarrer, Banker, Notar, Arzt oder andere Vertrauenspersonen nicht so schnell wie die Unterhosen 😎
... und umgekehrt gibt man auch nicht ohne Not einen Mandanten, Kunden, Freund oder sonstigen guten Kontakt auf, bloß weil es evtl. mal nicht so 'rund' läuft.
Als Mandant ist man sicher auch nicht immer gut 'aufgehoben' bei 'seinem' Steuerberater.
Ich habe schon einige Male erlebt, dass Mandanten bei Kanzleiübernahmen 'aussortiert' wurden, weil die übernehmende Kanzlei nur an den 'Filetstücken' interessiert war und nicht am 'Beifang'
Ich denke, das waren die "E-Mails/Briefe/Anrufe" von denen im ursprünglichen Beitrag die Rede war.
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Ich denke, dass sich Mandant und Steuerberater auf Augenhöhe und mit Respekt begegnen sollten. Dazu gehört aber auch, dass seitens des Mandanten die Anforderungen erfüllt werden, die der Steuerberater an seinen Mandanten stellt.
Solche C-Mandate sollten, sofern sie sich nicht durch exorbitante Honorare als B-Mandate entpuppen, dem Steuerberatermarkt zugeführt werden. Dies kann natürlich auch relativ kurzfristig geschehen, wobei allerdings dringende Arbeiten wie z.B. die Lohnbuchhaltung erledigt werden sollten.
Grüße
Martin Heim
Wenn Sie keinen Steuerberatungsvertrag mit den Mandanten habe, was ich bspw. grundsätzlich nicht tue, können Sie jederzeit sofort kündigen, sofern dies nicht zur "Unzeit"geschieht.
Die AAB enthalten bspw. (beim mir) eine Mitwirkungspflicht des Mandanten und kommt er dieser nicht nach, ist eine sofortige Kündigung möglich.
Das ist aus meiner Sicht sehr ungenau formuliert. Der Steuerberater hat auch einen Steuerberatungsvertrag mit dem Mandanten, wenn dieser nicht schriftlich ausgearbeitet wurde. Die Wirksamkeit der AAB ohne schriftliche Einbindung in einen Steuerberatungsvertrag sind dann m.E. gegenstandslos.
Die Inhalte und Verpflichtungen ergeben sich ohne schriftliche Fixierung aus dem gegenseitigen Handeln (konkludentes Handeln) und zusätzlich ggf. aus den Inhalten und Zusagen des allgemeinen Schriftverkehrs.
Auch bei einem schriftlichen Vertrag kann ob der Dienste höherer Art jederzeit und fristlos gekündigt werden. Fristen sind m.E. / meine Wissens nach unwirksam.
Ja, in der Schnelle habe ich jetzt hier keine detaillierte Ausarbeitung für nötig befunden, da es letztlich tatsächlich darauf hinausläuft, dass der Vertrag jederzeit sofort gekündigt werden kann.
Ich empfinde es aber auch schon als notwendig (wie bereits Vorredner erwähnten), dass man den Mandanten auf die "Vertragsstörungen" hinweisen muss, was bereits originär mit den AAB erfolgt; das gebietet die Fairness und gibt dem Mandanten die Möglichkeit zur Besserung.
Die AAB sind in gewisser Weise auch eine Arbeits- und Verhaltensanweisung.
Eine Kündigung wird natürlich nicht bei der ersten Verfehlung ausgesprochen, sondern dann, wenn absehbar ist, dass trotz aller Mühen, keine Besserung erfolgt; dies nur ergänzend.
Eine Kündigung ist, wie erwähnt und ich stimme Ihnen zu, jederzeit sofort möglich (was ich auch sagte), außer §14 BOStB wäre gegeben (lex specialis) und kein wichtiger Grund vorliegt.
Der Verstoß gegen die AAB wäre zumindest für mich ein transportables Argument, obwohl ich diesen Verweis bisher nicht benötigte und er auch generell nicht nötig wäre, aber ich damit dem Mandanten schon vor Auftragsbeginn klar machen kann, wie die Zusammenarbeit aussehen MUSS.
Die schriftliche Bestätigung der AAB sehe ich als rechtlich bindenden Vereinbarung und daher rechtlich anders, dass ausgeähndigte und akzeptierte AAB gegenstandslos wären, wenn kein schriftlicher Steuerberatungsvertrag vorliegt, aber vielleicht könnte sich ein Volljurist äußern; zumindest ein interessanter Einwand.
AGB und ebenso AAB müssen für ihre Wirksamkeit wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein.
Wie dies geschieht, ist einerlei, die dürfen auch gesondert vereinbart werden.
Der Steuerberatungsvertrag wird auch ohne eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, hier gibt es regelmäßig nichts zu beweisen, deshalb funktioniert das auch mündlich gut.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
An der Stelle möchte ich, der Klarheit halber, ergänzen, dass ich mit "Steuerberatervertrag" grundsätzlich Verträge meine, die eine definierte Laufzeit und Kündigungsfristen enthalten.
Mir ist schon klar, dass Verträge grundsätzlich auch mündlich zustande kommen.
vielen Dank auch für die juristische Einschätzung, kenne das Berufsrecht von Steuerberatern (noch) nicht, aber bald.
Gem. BGB sind auch mündliche Verträge wirksam = Formfreiheit und wir werden dem Mandanten dies im Schreiben mitteilen, sollte er aber wie erwartet wieder nicht reagieren, muss dann leider die Kündigung folgen.
Täglich müssen wir Neumandanten ablehnen, weil "solche" Problemfälle uns zeitlich extrem aufhalten.
Entwurf vom Prozess bei Kündigung der Mandanten (Ausnahmesituation)
@xyzmic schrieb:
- FA muss nicht informiert werden, hier genügt nach § 80 AO die Löschung der Vollmacht über die VDB
Das mag zwar stimmen, aber die Erfahrung lehrt, dass eine kurze Info als "Sonstige Nachricht" mit Mandatsniederlegung und Widerruf der Vollmacht schon sinnvoll ist, da die Sachbearbeiter im Amt nicht immer die Vollmachten aktualisieren. So kam es schon sehr oft vor, dass hinterlegte oder gelöschte Vollmachten nicht beachtet wurden.
Durch die sonstige Nachricht stößt man den Sachbearbeiter mit der Nase auf den Umstand.
Anders gesagt, eine Minute Arbeit erspart elendigen Schriftverkehr mit FA und exMandant.
@xyzmic schrieb:Täglich müssen wir Neumandanten ablehnen, weil "solche" Problemfälle uns zeitlich extrem aufhalten.
Dann ist eventuell auch mal ein "Bereinigungslauf" des Mandantenstamms angesagt. Gab es bei uns letztes Jahr, mittlerweile kommen wieder neue Mandate rein. Und bei der letzten Mitarbeiterversammlung wurde mehr oder weniger schon die nächste Runde angekündigt, weil die Kapazität für lohnenswerte Großmandate nicht mehr gegeben ist.
@rschoepe vielen Dank gebe ich an die Chefs gerne weiter😇
Die Ausführungen im vorletzten Link des Eingangsbeitrages sind ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. Tätliche Angriffe auf Mitarbeiter hat es wohl schon gegeben, oder zumindest hat kaum etwas dazu gefehlt. Reichsbürger, die die Polizei mehrfach am selben Tag vor die Tür begleiten mußte ... Die Kanzlei gibt es nicht mehr, die Inhaberin hat bald darauf aufgegeben und sich in einer anderen Stadt anstellen lassen.
Insofern war die gestellte Frage, ob man alle Mandatsverhältnisse noch im Griff hat, im Einzelfall auch mal nicht von der Hand zu weisen.
ohjeeee