abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kommunikation mit dem Finanzamt / Änderung §87a AO / Einsprüch ErbSt u.a.

31
letzte Antwort am 13.01.2025 16:31:54 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 32
1495 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

bisher nutzen wir das besondere elektronische Steuerberaterpostfache für Einsprüche, Schreiben u.a. an das Finanzamt soweit wir für den Mandanten aus DATEV heraus noch keine ELSTER Nachricht versenden können. Beispiel: Mandant kommt mit ErbSt Bescheid in die Kanzlei und wir wollen erst man Einspruch einlegen. Oder auch ESt ohne bisherigen Bestand bei uns usw. Das hat auch gut funktioniert. 

 

Nur wurde §87a (1) AO mit Wirkung vom 06.12.2024 wie folgt geändert:

"Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet;"

 

Damit ist dieser Weg nicht mehr durchführbar. 

 

Es stellt sich also die Frage ob und wie ich aus DATEV heraus solche Schreiben, Einsprüche usw erstellen kann, wenn im Bestand bisher gar nichts angelegt wurde. In der Auswahl beim Einspruch gibt es nicht mal eine ErbSt.

 

bernhard_holleitner_0-1734336802633.png

 

 

Unter "Elekronische Übermittlung" finde ich ja auch nur die Fälle, die bereits mal eine DÜ an ein FIA hatten. 

 

Auch unter "Weitere Übermittlungen" ist bspw. der Fall einer Nachricht an das FIA ohne eine Leistung zu haben nicht möglich: 

bernhard_holleitner_1-1734336997942.png

 

Hat hier jemand eine Lösung / Idee?

 

Danke & Viele Grüße,

 

Bernhard Holleitner

 

 

Kategorie entfernt von @Ute_Höpfner 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 2 von 32
1450 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege @bernhard_holleitner ,

danke, dass Sie das noch einmal ansprechen. Auf die bisherigen Anfragen hat die Datev sich taub gestellt. Gerade die Kommunikation zur ErbSt wird völlig ignoriert. Ich vermute, dass die "Konzeption" der Datev auf ein Veranlagungsjahr ausgerichtet ist und man nicht daran gedacht hat, dass Mandanten nicht immer am 31.12. versterben.

Auch immer eine Jahresleistung anlegen zu müssen, um eine Frage zur USt VA erstellen zu können, ist schlecht gelöst.

Natürlich kann ich auch eine Phantasieleistung verwenden, aber professionell ist das nicht.

Viele Grüße

Fabian

0 Kudos
bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 32
1389 Mal angesehen

@Nicola_Teich hast Du da evtl. einen Ansatz / Vorschlag? 

 

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 32
1335 Mal angesehen

@bernhard_holleitner  schrieb:

Unter "Elekronische Übermittlung" finde ich ja auch nur die Fälle, die bereits mal eine DÜ an ein FIA hatten. 

 

Auch unter "Weitere Übermittlungen" ist bspw. der Fall einer Nachricht an das FIA ohne eine Leistung zu haben nicht möglich: 

Gibt es das bei Anwälten nicht?

 

Fabian_0-1734353746311.png

 


 

0 Kudos
bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 32
1302 Mal angesehen

@Gelöschter Nutzer ich bin ja kein Anwalt sondern Steuerberater. 

 

Unabhängig davon bringt das nichts - es endet nur wieder im DATEV Stammdaten-Chaos:

 

bernhard_holleitner_0-1734415128009.png

 

 

bernhard_holleitner_1-1734415164469.png

 

 

Ich müsste also einen Fall in einem Steuerprogramm anlegen nur um dem Finanzamt eine Nachricht zu schreiben? Das kann ja nicht zielführend sein.

 

Bei der ErbSt wird auch mit Aktenzeichen gearbeitet - das kann ich hier bspw. gar nicht anlegen. 

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 6 von 32
1295 Mal angesehen

Komisch, zuletzt wurde bei mir bei einer "elektronischen Kommunikation" - ich weiß nicht mehr welche - eine Mandantenauswahl angeboten. Ich konnte dann ein Bearbeitsungsjahr angeben, für das noch keine Leistung angelegt war und die "elektronischen Kommunikation" verschicken. Bei der nächsten "elektronischen Kommunikation" musste ich das allerdings wieder anlegen. 

Das ist offensichtlich bei jeder "elektronischen Kommunikation" anders. Da fehlt in Nürnberg eine Stelle, die dafür sorgt, dass die UX vereinheitlicht wird. Und das lernt man in Nürnberg nicht, indem Klartax jetzt nachträglich zum Projekt herabstuft und als Experimentierplattform gelobt wird.

0 Kudos
xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 7 von 32
1259 Mal angesehen

@bernhard_holleitner  Bitte benutzen Sie die einheitlichen Systeme von DATEV -> Digitale Kommunikation mit der Steuerverwaltung =

 

xyzmic_0-1734422153284.png

 

 

xyzmic_0-1734422284342.png

 

Es gibt viele Wege dort hin, über die Leistung, oder im Arbeitsplatz mit rechtklick und Übermittlung Finanzverwaltung oder im Zweifel über das Kontaktformular (was jedes FA auf der Homepage hat)😉

 

 

 

Änderungen AO inkl. AEAO ab 2025, die sehr sinnvoll sind (aus meiner Sicht):

 

1. ) Die gesetzliche Bekanntgabefiktion wird ab 1.1.2025 von drei auf vier Tage verlängert.

 

2. ) Zudem dürfen die rechts- und steuerberatenden Berufe ab sofort nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Der AEAO wurde entsprechend angepasst.

 

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

 

bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 32
1227 Mal angesehen

@xyzmic ja, das kenne ich.

 

Aber (auch hier) benötigt man zwingend eine Leistung.

 

bernhard_holleitner_0-1734423084798.png

 

Uns selbst mit einer Leistung: Die im Arbeitsplatz angelegte Leistung ErbSt kommt hier gar nicht. 
Müsste einfach einen Antrag auf Fristverlängerung stellen - aber ich weiß nicht wie

0 Kudos
mic
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 9 von 32
1210 Mal angesehen

Müsste einfach einen Antrag auf Fristverlängerung stellen - aber ich weiß nicht wie

Fax?!

0 Kudos
Moonshine
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 32
1206 Mal angesehen

Soweit ich weiß, kann man bei der Sonstigen Nachricht im Betreff alles erklären und das wird priorisiert. Die Steuernummer ist nur alibimäßig vorhanden, da es ja um die markierten Felder geht.

SusanneR
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 32
1200 Mal angesehen

@bernhard_holleitner Es muss zwar eine Leistung ausgewählt werden, aber die sonstige Nachricht kommt "neutral" beim Finanzamt an, die ausgewählte Leistung wird nicht mit übermittelt.

 

Ich würde an Ihrer Stelle eine sonstige Nachricht anlegen und mal testen, ob man die Steuernummer durch das Aktenzeichen ersetzen kann. Falls das nicht funktioniert, würde ich es einfach in den Betreff schreiben.

SusanneR
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 32
1199 Mal angesehen

@Moonshine Ok, ich war zu langsam... 🤣

xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 13 von 32
1194 Mal angesehen

@bernhard_holleitner  dies ist auch berechtigt, weil ohne Daten in den Stammdaten und ohne Leistung mit Anlegung Auftrag, kann auch keine Rechnung strukturiert erstellt werden.

 

Bitte benutzen Sie in der Übergangsphase bis alle Daten vorliegen, die Kontaktformulare vom jeweiligen Finanzamt auf der jeweiligen Homepage:

 

ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen

 

Kontaktformular - Finanzämter Baden-Württemberg

 

 

Allerdings sollte auch hier vorab eine Vollmacht über die VDB mit allen Daten an das FA gesendet werden. Ohne Vollmacht keine Auskunft:

§ 80 AO - Einzelnorm

0 Kudos
xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 14 von 32
1192 Mal angesehen

korrekt, über sonstige Nachricht können jederzeit Änderungsanträge aller Art gestellt werden:

sicher, schnell und problemlos.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 15 von 32
1130 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

 

2. ) Zudem dürfen die rechts- und steuerberatenden Berufe ab sofort nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.

 


Nein, wir dürfen auch nach wie vor ein Telefax oder einen Brief schicken...

 

Und bevor ich auf irgendwelche Kontaktformulare ausweiche, schicke ich lieber ein Telefax.

Moonshine
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 16 von 32
1119 Mal angesehen

Wieso nicht Brieftaube? 

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 17 von 32
1115 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:
Und bevor ich auf irgendwelche Kontaktformulare ausweiche, schicke ich lieber ein Telefax.

In Niedersachsen wird gerade das Fax im FA abgeschafft. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 18 von 32
1111 Mal angesehen

@xyzmic Natürlich machen wir nur was mit Stammdaten und Aufträgen (in EO comfort). Aber: ich hab für einen Antrag auf Fristverlängerung bspw. keine Leistung in irgendeinem Steuerprogramm. 

 

Also: Stammdaten lokal + Basisdaten Online, Auftrag, aber eben keine Leistung.

 

Wenn die von DATEV empfohlene Lösung dann das ELSTER Formular ist: ok. 

Dann bin ich aber etwas verwundert...

 

Bzgl. der Vollmacht: Es ergibt sich aus dem §80 AO (und auch nicht aus dem §80a AO) eine Notwendigkeit, dass die Vollmacht dem Finanzamt mitgeteilt werden muss, wenn bspw. nur ein Antrag o.ä. gestellt wird. 

Die (nicht mal schriftlich notwendige) Vollmacht muss auf Aufforderung dem Finanzamt nachgewiesen werden.  

0 Kudos
xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 19 von 32
1108 Mal angesehen

Zum Glück, wir haben bald 2025... Digitalisierung in Deutschland -> es geht voran!

 

Ab 2026 übrigens 100 % digitale Bescheide oder Schreiben vom FA § 122a AO (ohne separaten Widerruf)

0 Kudos
xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 20 von 32
1101 Mal angesehen

DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 21 von 32
1100 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

 

Ab 2026 übrigens 100 % digitale Bescheide oder Schreiben vom FA 


Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Auch jetzt kommen doch immer wieder mal ESt-Bescheide auf Papier mit dem lapidaren Hinweis "Der Bescheid konnte nicht elektronisch bekanntgegeben werden.".

xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 22 von 32
1098 Mal angesehen

Jetzt = 17.12.2024 und nicht 2026, siehe aktuelle Gesetze im Bundestag und Bundesrat 😉

 

Die Anwendung dieser Neuregelung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll, erfolgt ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, bietet jedoch eine Widerspruchsmöglichkeit:

Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden

 

0 Kudos
RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 23 von 32
1087 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂


Welcher Hersteller hat denn konkret eine bessere ELSTER-Schnittstelle für Einsprüche? Wäre dann eine, die sich ihre Daten selbständig zusammensucht und die Steuernummer der Mandanten schon kennt, bevor wir sie kennen?!

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 24 von 32
1077 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

Jetzt = 17.12.2024 und nicht 2026, siehe aktuelle Gesetze im Bundestag und Bundesrat 😉

 

Die Anwendung dieser Neuregelung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll, erfolgt ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, bietet jedoch eine Widerspruchsmöglichkeit:

 


Aber auch die Neuregelung heißt nur "das FA kann bekanntgeben" und nicht "muss".

 

Es wird zwar zu einer "Soll-Vorschrift", wenn die dazugehörende Erklärung elektronisch oder durch einen StB eingereicht wurde, aber es bleibt eine Soll-Vorschrift. Wenn also das FA meint, das geht derzeit gerade nicht, kommt der Bescheid dennoch auf Papier.

xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 25 von 32
1039 Mal angesehen

@RAHagena 

 

so war das nicht gemeint, aber ohne eine extra Leistung anzulegen... fremde Werbung ist verboten, sonst werde ich noch gesperrt wie leider schon @metalposaunist 

 

Ohne Daten ist keine Nachricht möglich, egal ob digital oder "altmodisch wie im 18....." 😜

0 Kudos
RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 26 von 32
1007 Mal angesehen

Also nur 🤡... Ich nehm die Antwort andernfalls auch als PN, dann ist "Werbung" nicht das Problem 😉

 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

0 Kudos
xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 27 von 32
836 Mal angesehen

PN ist raus, kein 🤡 gewesen 😇

RAHagena
Meister
Offline Online
Nachricht 28 von 32
811 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂


Bei den "verglichenen" Anbieter handelt es sich um einen Anbieter von consumer Software...

 

Keine Frage: Je kleiner meine Aufgabe, desto einfacher die Entwicklung. Nur was habe ich als professioneller Nutzer davon? 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io 
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV

DATEV-Mitarbeiter
Nicola_Teich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 29 von 32
691 Mal angesehen

Hallo Bernhard,

 

bitte entschuldige die späte Antwort. Ich war im Dez. schon im Urlaub und bin nun erst wieder am Start.

 

Es gab zum Jahreswechsel einige Erweiterungen. Schau mal hier:  Einschränkungen bei der Nutzung des Programms Elektronischer Einspruch.  

 

Leider finde ich gerade kein besseres Dokument. Die Überschrift spricht zwar von "Einschränkungen" aber im Dokument steht drin, gegen was man alles Einspruch einlegen kann. Und die letzten drei Zeilen decken aus meiner Sicht das Gewünschte ab:

  • Erbschaftsteuer-Bescheid

  • Schenkungsteuer-Bescheid

  • Sonstiger Verwaltungsakt

Im Programm sieht das dann so aus:

Nicola_Teich_0-1736200403058.png

 

Wenn man den Sonstigen Verwaltungsakt wählt, stehen folgenden Felder zur Identifizierung zur Verfügung:

Nicola_Teich_1-1736200535084.png

 

Ich hoffe, das hilft weiter?

Beste Grüße - Nicola Teich

xyzmic
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 30 von 32
554 Mal angesehen

Geht so auch eine sonstige Nachricht an das FA?

 

Oft ist es aus verfahrensrechtlicher Sicht besser einen Änderungsantrag bzw. schlichte Änderung zu beantragen, anstatt einen Einspruch.

31
letzte Antwort am 13.01.2025 16:31:54 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage