Liebe Community,
bisher nutzen wir das besondere elektronische Steuerberaterpostfache für Einsprüche, Schreiben u.a. an das Finanzamt soweit wir für den Mandanten aus DATEV heraus noch keine ELSTER Nachricht versenden können. Beispiel: Mandant kommt mit ErbSt Bescheid in die Kanzlei und wir wollen erst man Einspruch einlegen. Oder auch ESt ohne bisherigen Bestand bei uns usw. Das hat auch gut funktioniert.
Nur wurde §87a (1) AO mit Wirkung vom 06.12.2024 wie folgt geändert:
"Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet;"
Damit ist dieser Weg nicht mehr durchführbar.
Es stellt sich also die Frage ob und wie ich aus DATEV heraus solche Schreiben, Einsprüche usw erstellen kann, wenn im Bestand bisher gar nichts angelegt wurde. In der Auswahl beim Einspruch gibt es nicht mal eine ErbSt.
Unter "Elekronische Übermittlung" finde ich ja auch nur die Fälle, die bereits mal eine DÜ an ein FIA hatten.
Auch unter "Weitere Übermittlungen" ist bspw. der Fall einer Nachricht an das FIA ohne eine Leistung zu haben nicht möglich:
Hat hier jemand eine Lösung / Idee?
Danke & Viele Grüße,
Bernhard Holleitner
Kategorie entfernt von @Ute_Höpfner
Hallo Herr Kollege @bernhard_holleitner ,
danke, dass Sie das noch einmal ansprechen. Auf die bisherigen Anfragen hat die Datev sich taub gestellt. Gerade die Kommunikation zur ErbSt wird völlig ignoriert. Ich vermute, dass die "Konzeption" der Datev auf ein Veranlagungsjahr ausgerichtet ist und man nicht daran gedacht hat, dass Mandanten nicht immer am 31.12. versterben.
Auch immer eine Jahresleistung anlegen zu müssen, um eine Frage zur USt VA erstellen zu können, ist schlecht gelöst.
Natürlich kann ich auch eine Phantasieleistung verwenden, aber professionell ist das nicht.
Viele Grüße
Fabian
@Nicola_Teich hast Du da evtl. einen Ansatz / Vorschlag?
@bernhard_holleitner schrieb:Unter "Elekronische Übermittlung" finde ich ja auch nur die Fälle, die bereits mal eine DÜ an ein FIA hatten.
Auch unter "Weitere Übermittlungen" ist bspw. der Fall einer Nachricht an das FIA ohne eine Leistung zu haben nicht möglich:
Gibt es das bei Anwälten nicht?
@Gelöschter Nutzer ich bin ja kein Anwalt sondern Steuerberater.
Unabhängig davon bringt das nichts - es endet nur wieder im DATEV Stammdaten-Chaos:
Ich müsste also einen Fall in einem Steuerprogramm anlegen nur um dem Finanzamt eine Nachricht zu schreiben? Das kann ja nicht zielführend sein.
Bei der ErbSt wird auch mit Aktenzeichen gearbeitet - das kann ich hier bspw. gar nicht anlegen.
Komisch, zuletzt wurde bei mir bei einer "elektronischen Kommunikation" - ich weiß nicht mehr welche - eine Mandantenauswahl angeboten. Ich konnte dann ein Bearbeitsungsjahr angeben, für das noch keine Leistung angelegt war und die "elektronischen Kommunikation" verschicken. Bei der nächsten "elektronischen Kommunikation" musste ich das allerdings wieder anlegen.
Das ist offensichtlich bei jeder "elektronischen Kommunikation" anders. Da fehlt in Nürnberg eine Stelle, die dafür sorgt, dass die UX vereinheitlicht wird. Und das lernt man in Nürnberg nicht, indem Klartax jetzt nachträglich zum Projekt herabstuft und als Experimentierplattform gelobt wird.
@bernhard_holleitner Bitte benutzen Sie die einheitlichen Systeme von DATEV -> Digitale Kommunikation mit der Steuerverwaltung =
Es gibt viele Wege dort hin, über die Leistung, oder im Arbeitsplatz mit rechtklick und Übermittlung Finanzverwaltung oder im Zweifel über das Kontaktformular (was jedes FA auf der Homepage hat)😉
Änderungen AO inkl. AEAO ab 2025, die sehr sinnvoll sind (aus meiner Sicht):
1. ) Die gesetzliche Bekanntgabefiktion wird ab 1.1.2025 von drei auf vier Tage verlängert.
2. ) Zudem dürfen die rechts- und steuerberatenden Berufe ab sofort nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren. Der AEAO wurde entsprechend angepasst.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
@xyzmic ja, das kenne ich.
Aber (auch hier) benötigt man zwingend eine Leistung.
Uns selbst mit einer Leistung: Die im Arbeitsplatz angelegte Leistung ErbSt kommt hier gar nicht.
Müsste einfach einen Antrag auf Fristverlängerung stellen - aber ich weiß nicht wie
Müsste einfach einen Antrag auf Fristverlängerung stellen - aber ich weiß nicht wie
Fax?!
Soweit ich weiß, kann man bei der Sonstigen Nachricht im Betreff alles erklären und das wird priorisiert. Die Steuernummer ist nur alibimäßig vorhanden, da es ja um die markierten Felder geht.
@bernhard_holleitner Es muss zwar eine Leistung ausgewählt werden, aber die sonstige Nachricht kommt "neutral" beim Finanzamt an, die ausgewählte Leistung wird nicht mit übermittelt.
Ich würde an Ihrer Stelle eine sonstige Nachricht anlegen und mal testen, ob man die Steuernummer durch das Aktenzeichen ersetzen kann. Falls das nicht funktioniert, würde ich es einfach in den Betreff schreiben.
@Moonshine Ok, ich war zu langsam... 🤣
@bernhard_holleitner dies ist auch berechtigt, weil ohne Daten in den Stammdaten und ohne Leistung mit Anlegung Auftrag, kann auch keine Rechnung strukturiert erstellt werden.
Bitte benutzen Sie in der Übergangsphase bis alle Daten vorliegen, die Kontaktformulare vom jeweiligen Finanzamt auf der jeweiligen Homepage:
ELSTER - Kontaktformular für steuerliche Fragen
Kontaktformular - Finanzämter Baden-Württemberg
Allerdings sollte auch hier vorab eine Vollmacht über die VDB mit allen Daten an das FA gesendet werden. Ohne Vollmacht keine Auskunft:
korrekt, über sonstige Nachricht können jederzeit Änderungsanträge aller Art gestellt werden:
sicher, schnell und problemlos.
@xyzmic schrieb:
2. ) Zudem dürfen die rechts- und steuerberatenden Berufe ab sofort nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren.
Nein, wir dürfen auch nach wie vor ein Telefax oder einen Brief schicken...
Und bevor ich auf irgendwelche Kontaktformulare ausweiche, schicke ich lieber ein Telefax.
Wieso nicht Brieftaube?
@Uwe_Lutz schrieb:
Und bevor ich auf irgendwelche Kontaktformulare ausweiche, schicke ich lieber ein Telefax.
In Niedersachsen wird gerade das Fax im FA abgeschafft.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
Kollegenseminar buchen: Next Level Digitalisierung mit DATEV
@xyzmic Natürlich machen wir nur was mit Stammdaten und Aufträgen (in EO comfort). Aber: ich hab für einen Antrag auf Fristverlängerung bspw. keine Leistung in irgendeinem Steuerprogramm.
Also: Stammdaten lokal + Basisdaten Online, Auftrag, aber eben keine Leistung.
Wenn die von DATEV empfohlene Lösung dann das ELSTER Formular ist: ok.
Dann bin ich aber etwas verwundert...
Bzgl. der Vollmacht: Es ergibt sich aus dem §80 AO (und auch nicht aus dem §80a AO) eine Notwendigkeit, dass die Vollmacht dem Finanzamt mitgeteilt werden muss, wenn bspw. nur ein Antrag o.ä. gestellt wird.
Die (nicht mal schriftlich notwendige) Vollmacht muss auf Aufforderung dem Finanzamt nachgewiesen werden.
Zum Glück, wir haben bald 2025... Digitalisierung in Deutschland -> es geht voran!
Ab 2026 übrigens 100 % digitale Bescheide oder Schreiben vom FA § 122a AO (ohne separaten Widerruf)
DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂
@xyzmic schrieb:
Ab 2026 übrigens 100 % digitale Bescheide oder Schreiben vom FA
Das glaube ich erst, wenn ich es sehe. Auch jetzt kommen doch immer wieder mal ESt-Bescheide auf Papier mit dem lapidaren Hinweis "Der Bescheid konnte nicht elektronisch bekanntgegeben werden.".
Jetzt = 17.12.2024 und nicht 2026, siehe aktuelle Gesetze im Bundestag und Bundesrat 😉
Die Anwendung dieser Neuregelung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll, erfolgt ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, bietet jedoch eine Widerspruchsmöglichkeit:
Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
@xyzmic schrieb:DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂
Welcher Hersteller hat denn konkret eine bessere ELSTER-Schnittstelle für Einsprüche? Wäre dann eine, die sich ihre Daten selbständig zusammensucht und die Steuernummer der Mandanten schon kennt, bevor wir sie kennen?!
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@xyzmic schrieb:Jetzt = 17.12.2024 und nicht 2026, siehe aktuelle Gesetze im Bundestag und Bundesrat 😉
Die Anwendung dieser Neuregelung, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll, erfolgt ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, bietet jedoch eine Widerspruchsmöglichkeit:
Aber auch die Neuregelung heißt nur "das FA kann bekanntgeben" und nicht "muss".
Es wird zwar zu einer "Soll-Vorschrift", wenn die dazugehörende Erklärung elektronisch oder durch einen StB eingereicht wurde, aber es bleibt eine Soll-Vorschrift. Wenn also das FA meint, das geht derzeit gerade nicht, kommt der Bescheid dennoch auf Papier.
so war das nicht gemeint, aber ohne eine extra Leistung anzulegen... fremde Werbung ist verboten, sonst werde ich noch gesperrt wie leider schon @metalposaunist
Ohne Daten ist keine Nachricht möglich, egal ob digital oder "altmodisch wie im 18....." 😜
Also nur 🤡... Ich nehm die Antwort andernfalls auch als PN, dann ist "Werbung" nicht das Problem 😉
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PN ist raus, kein 🤡 gewesen 😇
@xyzmic schrieb:DATEV ist nicht im Jahr 2024 bald 2025 angekommen, sondern deutlich hinterher im Vergleich zu anderen Herstellern/Softwaren 😂
Bei den "verglichenen" Anbieter handelt es sich um einen Anbieter von consumer Software...
Keine Frage: Je kleiner meine Aufgabe, desto einfacher die Entwicklung. Nur was habe ich als professioneller Nutzer davon?
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Hallo Bernhard,
bitte entschuldige die späte Antwort. Ich war im Dez. schon im Urlaub und bin nun erst wieder am Start.
Es gab zum Jahreswechsel einige Erweiterungen. Schau mal hier: Einschränkungen bei der Nutzung des Programms Elektronischer Einspruch.
Leider finde ich gerade kein besseres Dokument. Die Überschrift spricht zwar von "Einschränkungen" aber im Dokument steht drin, gegen was man alles Einspruch einlegen kann. Und die letzten drei Zeilen decken aus meiner Sicht das Gewünschte ab:
Erbschaftsteuer-Bescheid
Schenkungsteuer-Bescheid
Sonstiger Verwaltungsakt
Im Programm sieht das dann so aus:
Wenn man den Sonstigen Verwaltungsakt wählt, stehen folgenden Felder zur Identifizierung zur Verfügung:
Ich hoffe, das hilft weiter?
Beste Grüße - Nicola Teich
Geht so auch eine sonstige Nachricht an das FA?
Oft ist es aus verfahrensrechtlicher Sicht besser einen Änderungsantrag bzw. schlichte Änderung zu beantragen, anstatt einen Einspruch.