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Unterhaltspfändung die zweite

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letzte Antwort am 25.10.2024 17:19:41 von mic
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Martina161
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Guten Morgen,

 

bei einem Arbeitnehmer ist gestern die zweite Unterhaltspfändung eingegangen.

Bisher wurden 720,41 Euro Unterhalt 426,00 Euro und Rückstand gepfändet. Absolut unpfändbar

sind 1.323,75 Euro.

Die zweite Gläubigern möchte nun auch 426,00 Euro Unterhalt pfänden. Die 720,41 Euro

müssten auf zwei aufgeteilt werden und gesondert überwiesen.

Habe nun die zweite Pfändung eingepflegt mit Rang 2. Leider werden keine zwei Zahlungen

erstellt.

Mit der Bitte um Hilfestellung.

Vielen Dank!

STBMT
Aufsteiger
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385 Mal angesehen

Die zweite Gläubigern möchte nun auch 426,00 Euro Unterhalt pfänden. Die 720,41 Euro

müssten auf zwei aufgeteilt werden und gesondert überwiesen.

Habe nun die zweite Pfändung eingepflegt mit Rang 2. Leider werden keine zwei Zahlungen

erstellt.

Warum müssen/sollen die 720,41 aufgeteilt werden? Ich schätze das wird nicht funktionieren. Der Rang legt die Reihenfolge der Pfändungen fest m.W.n.

 


 




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Martina161
Einsteiger
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Das Jobcenter (die zweite Gläubigerin) teilte mir mit, dass  Unterhaltspfändung vor Unterhaltsrückstand

ginge. Da 720,41 Euro pfändbar sind und jeder Gläubiger für sein Kind 426,00 Euro bekommen möchte,

müssen die 720,41 Euro aufgeteilt werden. Hier zählt nicht wer zuerst kommt.

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STBMT
Aufsteiger
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@Martina161  schrieb:

Das Jobcenter (die zweite Gläubigerin) teilte mir mit, dass  Unterhaltspfändung vor Unterhaltsrückstand

ginge. Da 720,41 Euro pfändbar sind und jeder Gläubiger für sein Kind 426,00 Euro bekommen möchte,

müssen die 720,41 Euro aufgeteilt werden. Hier zählt nicht wer zuerst kommt.


 Wissen tue ich es nicht, von der rein technischen Seite würde ich es mal auf diesem Weg probieren:

 

720,41 € sind der insgesamt zur Verfügung stehende Betrag für die Pfändung?

 

Dann die Hälfte hiervon, plus die 1.323,75 bei Rang 1 unter "Individuelle Festlegungen" bei "absolut unpfändbar" eingeben. Bei Rang 2 dann nur noch die 1.323.75. Das könnte es vlt. technisch lösen. Ob das rechtlich dann alles so okay wäre kann ich nicht sagen. 

 

Wie gesagt, keine Ahnung ob es so funktoniert, einen Versuch ist es vlt. wert. 

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Martina161
Einsteiger
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Vielen Dank für Deine Rückantwort. Es funktioniert leider nicht. Nun kommt die Mitteilung, dass

eine Überzahlung  vorliegt. Diesen Betrag nimmt er aber nicht für die zweite Pfändung. Die zweite

wird überhaupt nicht angesprochen. Selbst bei der Lohnabrechnung kommt kein Hinweis.

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STBMT
Aufsteiger
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Dann vlt. mit dem Feld "fixer Abzugsbetrag" versuchen? 

 

 

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Martina161
Einsteiger
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Geschafft. Habe die erste Pfändung beendet mit letztmaliger Abrechnung und diese

neu angelegt ab 11/2024 mit einem Fixbetrag von 360,21 Euro. Somit habe ich nun

zwei Zahlungsdateien für beide Gläubiger erhalten.

Vielen Dank für die Mithilfe!!!!

mic
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 10
283 Mal angesehen

Bei Unklarheiten bei Pfändungen kann ich immer nur dazu raten, eine Hinterlegung bei Gericht zu beantragen und nicht selber eine Lösung zu suchen. Auch nicht durch Auskunft eines Gläubigers.

 

In dem Fall wird der Pfändungsbetrag an das Gericht überwiesen, alle Gläubiger werden hierüber informiert und die müssen sich miteinander auseinandersetzten, wer Anspruch auf das Geld hat.

 

Werden Pfändungen falsch bedient, ist der Arbeitgeber in der Haftung und damit auch das Lohnabrechnungsbüro/Steuerberater. Dieses Risiko wird durch die Hinterlegung bei Gericht vermieden.

 

Alternativ wäre auch eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers/Mandanten möglich, in der genau vorgegeben wird, wie die Pfändungen im Lohn berücksichtigt werden.

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @mic ,

 

zur Hinterlegung bei Gericht habe ich noch einige Fragen:

 

Wie und wann erfahre ich als Arbeitgeber, welcher Betrag an welchen Gläubiger ausgezahlt wurde, damit ich die entsprechenden Daten unter den Stammdaten/Pfändung pflegen kann. Denn im nächsten Monat dann ist ja durchaus entscheidend, ob ein Gläubiger ggf. bereits komplett befriedigt wurde und u. U. nunmehr geringer Beträge pfändbar sind (Unterhaltsgläubiger, normale Gläubiger, Deliktsgläubiger).

 

Vielen Dank und viele Grüße!

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mic
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 10
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Es wird so lange bei Gericht hinterlegt, bis die Gläubiger sich geeinigt haben. Besteht darüber hinaus noch eine Pfändung wird dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, bzw. Fragt der Arbeitgeber nach.

9
letzte Antwort am 25.10.2024 17:19:41 von mic
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