Guten Morgen,
bei einem Arbeitnehmer ist gestern die zweite Unterhaltspfändung eingegangen.
Bisher wurden 720,41 Euro Unterhalt 426,00 Euro und Rückstand gepfändet. Absolut unpfändbar
sind 1.323,75 Euro.
Die zweite Gläubigern möchte nun auch 426,00 Euro Unterhalt pfänden. Die 720,41 Euro
müssten auf zwei aufgeteilt werden und gesondert überwiesen.
Habe nun die zweite Pfändung eingepflegt mit Rang 2. Leider werden keine zwei Zahlungen
erstellt.
Mit der Bitte um Hilfestellung.
Vielen Dank!
Die zweite Gläubigern möchte nun auch 426,00 Euro Unterhalt pfänden. Die 720,41 Euro
müssten auf zwei aufgeteilt werden und gesondert überwiesen.
Habe nun die zweite Pfändung eingepflegt mit Rang 2. Leider werden keine zwei Zahlungen
erstellt.
Warum müssen/sollen die 720,41 aufgeteilt werden? Ich schätze das wird nicht funktionieren. Der Rang legt die Reihenfolge der Pfändungen fest m.W.n.
Das Jobcenter (die zweite Gläubigerin) teilte mir mit, dass Unterhaltspfändung vor Unterhaltsrückstand
ginge. Da 720,41 Euro pfändbar sind und jeder Gläubiger für sein Kind 426,00 Euro bekommen möchte,
müssen die 720,41 Euro aufgeteilt werden. Hier zählt nicht wer zuerst kommt.
@Martina161 schrieb:Das Jobcenter (die zweite Gläubigerin) teilte mir mit, dass Unterhaltspfändung vor Unterhaltsrückstand
ginge. Da 720,41 Euro pfändbar sind und jeder Gläubiger für sein Kind 426,00 Euro bekommen möchte,
müssen die 720,41 Euro aufgeteilt werden. Hier zählt nicht wer zuerst kommt.
Wissen tue ich es nicht, von der rein technischen Seite würde ich es mal auf diesem Weg probieren:
720,41 € sind der insgesamt zur Verfügung stehende Betrag für die Pfändung?
Dann die Hälfte hiervon, plus die 1.323,75 bei Rang 1 unter "Individuelle Festlegungen" bei "absolut unpfändbar" eingeben. Bei Rang 2 dann nur noch die 1.323.75. Das könnte es vlt. technisch lösen. Ob das rechtlich dann alles so okay wäre kann ich nicht sagen.
Wie gesagt, keine Ahnung ob es so funktoniert, einen Versuch ist es vlt. wert.
Vielen Dank für Deine Rückantwort. Es funktioniert leider nicht. Nun kommt die Mitteilung, dass
eine Überzahlung vorliegt. Diesen Betrag nimmt er aber nicht für die zweite Pfändung. Die zweite
wird überhaupt nicht angesprochen. Selbst bei der Lohnabrechnung kommt kein Hinweis.
Dann vlt. mit dem Feld "fixer Abzugsbetrag" versuchen?
Geschafft. Habe die erste Pfändung beendet mit letztmaliger Abrechnung und diese
neu angelegt ab 11/2024 mit einem Fixbetrag von 360,21 Euro. Somit habe ich nun
zwei Zahlungsdateien für beide Gläubiger erhalten.
Vielen Dank für die Mithilfe!!!!
Bei Unklarheiten bei Pfändungen kann ich immer nur dazu raten, eine Hinterlegung bei Gericht zu beantragen und nicht selber eine Lösung zu suchen. Auch nicht durch Auskunft eines Gläubigers.
In dem Fall wird der Pfändungsbetrag an das Gericht überwiesen, alle Gläubiger werden hierüber informiert und die müssen sich miteinander auseinandersetzten, wer Anspruch auf das Geld hat.
Werden Pfändungen falsch bedient, ist der Arbeitgeber in der Haftung und damit auch das Lohnabrechnungsbüro/Steuerberater. Dieses Risiko wird durch die Hinterlegung bei Gericht vermieden.
Alternativ wäre auch eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers/Mandanten möglich, in der genau vorgegeben wird, wie die Pfändungen im Lohn berücksichtigt werden.
Hallo @mic ,
zur Hinterlegung bei Gericht habe ich noch einige Fragen:
Wie und wann erfahre ich als Arbeitgeber, welcher Betrag an welchen Gläubiger ausgezahlt wurde, damit ich die entsprechenden Daten unter den Stammdaten/Pfändung pflegen kann. Denn im nächsten Monat dann ist ja durchaus entscheidend, ob ein Gläubiger ggf. bereits komplett befriedigt wurde und u. U. nunmehr geringer Beträge pfändbar sind (Unterhaltsgläubiger, normale Gläubiger, Deliktsgläubiger).
Vielen Dank und viele Grüße!
Es wird so lange bei Gericht hinterlegt, bis die Gläubiger sich geeinigt haben. Besteht darüber hinaus noch eine Pfändung wird dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, bzw. Fragt der Arbeitgeber nach.