@MissCdW_Berlin Grundsätzlich hängt hier alles schief. einfach einmal von Grund den Fall aufrollen und für die Zukunft festlegen, wie es richtig gehen soll. 1. Es besteht hier ein Unterschied zwischen Handels- und Steuerrecht Wenn mit einer Anzahlung, nicht zu verwechseln mit Vorkasse, gearbeitet wird, dann ist zwingend eine Schlussrechnung zu erstellen. Mit der Schlussrechnung wird der Abschluss der Leistung dokumentiert und handelsrechtlich ist der Erlös verwirklicht. Die Anforderung einer Anzahlung ist handelsrechtlich schlicht nichts, nicht als Forderung auszuweisen. 2. Das Steuerrecht verlangt bei Eingang der Anzahlung die Umsatzbesteuerung (vulgo Mindestistversteuerung). Mit Eingang der Zahlung wird immer, egal ob Soll- oder Istversteuerung, die Umsatzsteuer ausgelöst. 3. Der Gedankengang hier einen Erlös bei Zahlungseingang anzunehmen basiert auf ver Verquickung von den Grundsätzen der Einnahmenüberschusrechnung mit der Bilanzierung. 4. Der Mandant mach leider was er will. An dieser Stelle muss dem Mandanten erklärt werden, dass seine Rechnungsschreibung und Abrechnungssystem hochgefährlich ist. Gerade in der Hauptstadt sind Prüfer unterwegs die genau diese Belegkonstellation als Einladung zu Zuschätzung verstehen. Wie wäre es richtig. 1. Der Mandant schreibt eine Anzahlungsrechnung und eine immer eine Schlussrechnung, auch wenn diese auf Null ausgeht. Damit ist für ihn das Leistungsdatum dokumentiert. Stichwort "halbfertige Arbeiten". 2. Ist diese Maßnahme erfolgreich, kann in Zukunft gut mit der Anzahlungsautomatik gearbeitet werden. Aufräumarbeiten. Zum Jahresabschluss die Schlussrechnungen nachbuchen um eine saubere Buchführung und damit die Anzahlungen aufzuräumen. Erlöse und Anzahlungen damit auch gleich abstimmen. Nur so kann das Dilemma gelöst werden. Anmerkung. Die Abschlagsfunktion ist ein tolles Tool welches leider nicht vernünftig weiterentwickelt wurde. Hinweise an DATEV gab es während der Pilotphase genug, umgesetzt wurde davon nichts. Insbesondere eine jahresübergreifenden Auswertung der angelegten Aufträge ist nicht vorhanden, damit sind Abstimmarbeiten wieder auf die Konten zurückverlegt und unter dem Strich erheblich erschwert.
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