Hallo,
Ich habe einen Mandanten für den wir die Überweisungen vorbereiten. Bisher war das kein Problem. Es wurden in Kanzlei-Rewe die Überweisungen erzeugt und über Unternehmen online (von einem deutschen Bankkonto) vom Mandanten freigegeben.
Jetzt führt der Mandant gerade ein, dass alle Bankvorgänge über ein Bankkonto bei der Danske Bank (Dänemark) laufen sollen.
Ich bekomme die Überweisungsdateien nicht so vorbereitet, dass die dänische Bank als Überweisungsabsender enthalten ist, damit ich die Datei in das online-Banking der Danske Bank importieren kann.
Wenn ich eine Sepa-Überweisung vorbereite, bekomme ich die Meldung, dass das Absenderbankkonto mit DE... anfangen muss.
Bei einer Auslandsüberweisung habe ich nicht mal die Möglichkeit ein ausländisches Bankkonto ab Absender zu hinterlegen (siehe Bild).
Hat jemand eine Idee für mich?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Melanie_N,
siehe Dok.-Nr.: 9222474 unter 2.1.
Die Ausführungen zur "IBAN" beachten.
Gruß
ww3
Das wird nichts werden. Und es liegt mal nicht an DATEV, auch andere Bankingprogramme deutscher Provinienz werden es nicht können.
Warum?
Das liegt an der Übermittlung des SEPA Datensatzes, nicht am SEPA Datensatz selbst. Der SEPA Datensatz muss ja irgendwie zur Bank kommen und genau das ist national geregelt, also werden die hier vertriebenen Programme natürlich nicht die Zugänge für jedes Land programmieren.
Das der Mandant auf das Konto zugreifen kann liegt an dem Onlinebanking im Browser das über die Vorgaben der Bank gesteuert wird. Manche erlauben auch den Upload von XML Dateien, der Transportweg ist dann das browserbasierte Banking.
Wenn das hinhaut wäre eine Möglichkeit, die Bank in der Institutionsverwaltung anzulegen und dann die SEPA Datei dem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Er könnte dann entweder mittels Onlinebanking oder einem dänischen Bankingprogramm die Datei an seine Bank senden.
Es gibt auch spezialisierte Programme die tatsächlich in andere Länder übertragen können, die Kosten sind aber nicht gering.
Für diverse Länder die Zugänge zu programmieren und im Rahmen der Überlassungspreise den Anwendern zu geben halte ich nicht für eine Aufgabe der DATEV. Wenn jemand meint, die Bank in einem anderen Staat ist günstiger muss er auch die Kosten für die Überweisungsaufbereitung tragen.
Außerdem sollten Vorschriften zu Meldungen nach der AWV (Außenwirschaftsverordnung) geprüft werden.
Vielen Dank für die Antworten. Ich hatte schon befürchtet, dass es nicht geht.