Moin @ulli_preuss , ich bin hier durchaus anderer Ansicht. DATEV musste eine Umsetzung der Regelungen für die Aktivrente finden und hatte hierbei keine konkreten Angaben, wie dies genau zu berechnen ist. Wenn dann die (hausinterne?) Überlegung aufkommt, dass es evtl. so sein kann, dass die Steuerfreiheit nur auf den reduzierten Betrag zu berechnen ist, muss DATEV schnell reagieren. Und dass es in derartigen Fällen eher sinnvoll ist, erst einmal von dem "schlechteren" Fall auszugehen, ist auch okay, um Haftungsfälle möglichst zu vermeiden. Wenn dann später eine Korrektur zugunsten der AN erfolgt, ist dies meist unproblematisch durchzusetzen. Nachdem dann -hier im Forum und sicher auch an anderer Stelle- argumentiert wurde, sah die DATEV es durchaus ein, dass die Regelung vielleicht vorschnell umgesetzt wurde. Die Umsetzung wurde daher kurzfristig "zurückgedreht". Eine eindeutige Rechtsansicht der Finanzverwaltung gab es zu dem Zeitpunkt allerdings nicht. Insoweit sehe ich den Hinweis der DATEV, dass es ggf. noch einmal zu einer Änderung kommen kann, wenn sich es doch herausstellt, dass der reduzierte Betrag bei der Steuerfreiheit zu berücksichtigen ist, als durchaus wichtig an. Hätte sich nämlich später herausgestellt, dass die "Zwischenlösung" der DATEV doch die richtige gewesen wäre, wäre der Aufschrei (auch außerhalb der community) um so größer gewesen, wenn die DATEV dies kommentarlos wieder zurückgeändert hätte. Eine "Trotzreaktion" kann ich an der Info der DATEV nicht erkennen. Es ist auch für die DATEV nicht einfach, immer den richtigen Weg zu finden. Ich würde mir nur manchmal etwas mehr (Hintergrund-)Information wünschen. Ich bin aber nach wie vor froh, die DATEV als Anbieter "hinter mir" zu haben. Mangelnde Kompetenz würde ich der DATEV in keiner Weise vorwerfen. Viele Grüße Uwe Lutz
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