Ich denke, es ist ohnehin schwierig bis unmöglich bei einer EÜR die Privateinlagen und Privatentnahmen zu erfassen. Zu sagen alle Bareinnahmen sind sofortige Privatentnahmen halte ich für falsch, wenn das Geld für betriebliche Zwecke weiter genutzt wird. Aber wofür ist es wichtig? Damit ich die Angaben in die Anlage EÜR korrekt erfassen kann und daraus die Über- bzw. Unterentnahmen beim Schuldzinsenabzug korrekt errechnen kann. Hier kommt es letztlich nicht auf die Höhe der Entnahmen und die Höhe der Einlagen an, sondern nur auf den Saldo. Wir buchen, wenn wir das Konto 1486 für Einnahmen und Ausgaben nutzen, einfach den Saldo auf Entnahmen oder Einlagen (je nachdem ob Soll- oder Habensaldo). Wir buchen dabei auch Bargeldabhebungen vom Bankkonto mit auf dieses Konto. So hat man gleich den Überblick, ob die betrieblichen Barausgaben auch tatsächlich aus dem vorhandenen Bargeld ausgegeben werden können. Wenn ich sämtliche Barumsätze als Entnahme erfasse und alle betrieblichen Barausgaben als Einlage, fragen sich sowohl Mandant als auch Finanzamt irgendwann, woher die ganzen Einlagen kommen. Und Rückfragen vom Finanzamt finde ich wenig schön.
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