Hallo @Sabrina_Simmerlein ,
ich beziehe mich auf den seit dem 15.05.2025 veröffentlichten Brennpunkt und rege freundlich an, den Passus:
so zu konkretisieren, dass die Ausnahmen nicht mit "u. a." aufgeführt werden müssen, sondern alle denkbaren Fälle abschließend aufgelistet werden. Was spricht dagegen?
"Alte Hasen" mögen wissen, dass es neben den Adoptiv- und Pflegekindern auch noch die Auslandskinder und Stiefkinder sein werden, die nicht über das DaBPV zurückgemeldet werden (können). Noch nicht so erfahrenen Nachwuchsfachkräften würde man mit einer abschließenden Aufzählung aber bestimmt in dem ein oder anderen Fall helfen.
Unter diesem Gesichtspunkt empfinde ich auch die Aussage:
als ziemlich absolut und damit gewagt. Das Wort "präzise" kann man ruhigen Gewissens ersetzen durch das zwar bescheidener wirkende, dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen" (denn das DaBPV ist mitnichten die eierlegende Wollmilchsau).
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen"
und "in den meisten Fällen" heißt übersetzt:
Die rückgemeldeten Daten können falsch sein. Jedes Mal. Die Rückmeldung muss durch Abfrage beim Arbeitnehmer verifiziert werden. Jede Rückmeldung. Immer. Motto des Ganzen: "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, stimmt die Rückmeldung oder sie stimmt nicht". Im Übrigen soll für für das Verfahren eine Glücksspiellizenz beantragt werden.
Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat. Und unsere Überlegungen hier sind (zur Zeit jedenfalls) sehr klar: Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.
@mhaas schrieb:... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren,
Und wenn man sich dann noch einmal den Hintergrund anschaut, WARUM das Ganze in die Welt gesetzt wurde ...
@mhaas schrieb:Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.
Bravo, das nenne ich Zivilcourage! Und wieder einmal trifft zu, was vor ca. 100 Jahren schon Erich Kästner wusste:
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@mhaas schrieb:Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat.
Das scheint leider bei der Sozialversicherung normal zu sein:
- digitale Patientenakte
- ELENA
- eAU
- Betriebsnummernvergabe nur noch mit Unternehmensnummer
- diverse Rückmeldeverfahren, ohne elektronische Antwortmöglichkeit
usw.
Die einzige Digitalisierung, die bisher gut funktioniert, ist die euBP.
@Sabrina_Simmerlein schrieb:Hallo Community,
...............................Wie wird das DaBPV in unseren Lohnabrechnungsprogrammen umgesetzt?
In LODAS und in Lohn und Gehalt wird das DaBPV mit dem nächsten Service-Release voraussichtlich am 12. Juni 2025 umgesetzt. Weitere Informationen zu den kommenden Service-Releases findet ihr auf DATEV MyUpdates.
Weitere Informationen zum neuen digitalen Verfahren DaBPV finden Sie hier: 1026887
In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen bereitstellen. Im nächsten Infoservice wird das Thema ebenfalls erläutert.
Vielen Dank für die fachkundige und frühe Aufklärung an das DATEV-Team. Jetzt kann ich mich noch wochenlang um wichtigere Themen kümmern.
Hallo @sue ,
aktuell liegen uns noch keine genauen Informationen vor, wie der Abgleich zwischen den Stammdaten und den Rückmeldedaten erfolgt.
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Sobald genaue Informationen vorliegen, teile ich die Informationen an dieser Stelle.
Vielen Dank
Hallo allerseits,
ich war bei einem Seminar und der Dozent erzählte, dass er mal die Gelegenheit hatte, mit den zuständigen Referenten zu sprechen, wo denn die "7 Tage" herkämen. Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner - "...irgendwann muss die Anfrage gestartet werden, warum dann nicht bis Tag 7...?!?"
daher bleiben auch wir entspannt...
@AliV schrieb:wo denn die "7 Tage" herkämen. Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner - "...irgendwann muss die Anfrage gestartet werden, warum dann nicht bis Tag 7...?!?"
*kopf-tisch*
Hallo @AliV ,
vielen Dank für die Info. Es ist immer wieder erhellend zu wissen, warum und wie solche Gesetzestexte zustande kommen. Es arbeiten eben überall Menschen und bekanntlich irrt der Mensch, solang er lebt. 😉
Gleichwohl ist es schwierig bis unmöglich, den Blöd- bzw. Widersinn in einmal gegossenen Gesetzestexten (die ja absolut demokratisch durch das Parlament voller von uns gewählter Abgeordneter beschlossen werden - Fachkunde ist deutlich überbewertet) herauszubekommen ... Denn dann ISSES HALT SO!
Ein mutmachendes Beispiel für eine sehr schnelle Gesetzestextkorrektur gab es, meiner undeutlichen Erinnerung nach, mit der Einführung des Werkstorprinzipes im Bezug auf die Entfernungskilometerpauschale, bei der ursprünglich ein Wert für als Werbungskosten absetzbaren Fahrtkosten von (wenn ich mich recht erinnere) maximal 4.500 € im Gesetzestext stand - allerdings pro Tag. Da hat der Gesetzgeber seine Schlamperei sehr schnell korrigiert, weil es erstens unsinnig war und zweitens zu teuer geworden wäre für den Staat. 😉
Viele Grüße und frohe Pfingsten!
@AliV schrieb:wo denn die "7 Tage" herkämen. Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner -
Laut BT-Drucksache wollte man einfach Nachberechnungen vermeiden 🙂 ... (Screenshot hatte ich ja schon weiter oben geteilt ↓)
Wie und ca. wann erfolgt eine Rückmeldung? Ich konnte in den Dokumenten und auch im Datenfahrplan nichts finden.
Das neue DÜ-Protokoll 437 ist ja auch wieder eine super User Experience. Meine naïve Annahme war, dass es eine Tabelle wie z.B. Auswertung 63 ist. Pustekuchen, das ist eine mitarbeiterbezogene Auswertung, visuell so ansprechend wie die 139 Betriebsdatenpflege. *seufz*
@NinaJ schrieb:Wie und ca. wann erfolgt eine Rückmeldung?
Die Rückmeldung kommt, wenn das BZSt die Anmeldung verarbeitet hat. Das hast du dann ganz normal im Übernahmeprotokoll.
@rschoepe schrieb:
Die Rückmeldung kommt, wenn das BZSt die Anmeldung verarbeitet hat. Das hast du dann ganz normal im Übernahmeprotokoll.
Und da diese ja im Moment mit Anmeldungen zugeschüttet werden (jeder AN in Deutschland muss angemeldet werden), dürfte dies vermutlich etwas dauern...
Hallo.
Die 437 habe ich massenhaft in alle Mdt. inkl. Unterberater-Nr. kopiert.
Wie verhaltet ihr euch denn jetzt, wir haben vorab alle Daten vom AN eingefordert. Gleicht ihr das tatsächlich ab?
Oder stellt ihr um, auf die elektronischen Daten - mit oder ohne Kontrolle, ob es stimmt, denn nicht alle Fälle werden ja gemeldet werden... (Pflegekinder etc. pp.) wir hatten uns ja die Mühe schon mal gemacht, alles anzufordern.
Wieso gibt es nur ein LuG - Video bei DATEV - Utube? oder finde ich es nur nicht...?!
Wenn wir alle Nachweise hatten, dann bleiben die einzeln gemeldeten Kinder doch die Basis?
DATEV schreibe hierzu im Dokument DIGITALES VERFAHREN IN DER PV-Kinderdaten übernehmen nichts...
Wenn das BZST nun meine korrekten Daten überschreibt, wäre es ja nicht korrekt, da wir auch Pflege/Adoptivkinder etc. abgefragt haben...was das BZST ja nicht weiß - gem. o.a.Dokument.
Vielleicht wartet man mal ab was kommt, aber die Programmlösung wäre mir schon wichtig, was vorrangig ist. denn im Dok. steht nur, dass ab Juli die zurückgemeldeten Daten verbindlich sind, was nicht korrekt wäre, oder sehe ich das falsch - liebe DATEV? Danke für Feedback.
Zumindest scheint die 7Tage Sofortmeldepflicht vom Tisch zu sein.
Hallo @Private09 ,
@Private09 schrieb:
Zumindest scheint die 7Tage Sofortmeldepflicht vom Tisch zu sein.
Woraus schließen Sie das?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Es steht nicht im erwähnten Dokument und auch hatte DATEV schon vorher erwähnt nie etwas davon gehört zu haben und auch sonst (in Medien o.Ä.) hörte man dazu nichts mehr.
Außerdem wird ja zeitnah angemeldet...
oder wie ist ihre Sicht der dinge? Ich schrieb ja auch - es scheint....so zu sein. In der Anlagemaske von DATEV ist keine option hierzu, oder?
Hallo @Private09 ,
mir ist aktuell nichts zu Ohren gekommen, dass die 7-Tage-Frist vom Tisch sei. Dass es diese Frist gibt bzw. gab, ist mir bekannt; auch wenn ich nicht die (Rechts-) Quelle parat habe.
Unabhängig davon werde bzw. würde ich diese Frist (ganz entspannt und mit gutem Gewissen) ignorieren, weil sie innerhalb unserer Prozesse schlichtweg nicht umsetzbar ist. 😉
VG
Hallo @Private09,
hallo @lohnexperte,
die Rechtsgrundlage ist §28a (13) Satz 3 SGB IV.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Hallo @FrankB ,
danke für den Hinweis. Tatsächlich steht (zumindest in meinem Internet) noch der Satz 3 so drin: SIEBEN TAGE ... 👎
VG
Danke - hatte gehofft es erübrigt sich. Warte eh gerade auf die DRV-Prüfer, dann frage ich mal.
DATEV hat allerdings kein gesondertes Feld bei der Anlage programmiert. Sodass man auch noch eigenständig (temporär) die Auswertungen zur Anmeldung vor Abruf erstellen müsste... ole ole.
Oder kommt da doch noch was systemseitiges, liebe Datev?
Selbst seitens der AOK wurde beim Webinar letzte Woche mitgeteilt, man möge sich mit dieser 7-Tage-Frist jetzt nicht total stressen und so werde ich das auch handhaben. Es ist in der Praxis schlicht nicht umsetzbar.
Muss ich jetzt echt die Auswertung 437 manuell in jedem Mandanten anlegen?
@Claudia- schrieb:Muss ich jetzt echt die Auswertung 437 manuell in jedem Mandanten anlegen?
Ja.
Hätte DATEV das nicht mit dem Update gleich machen können?
Na sowas nerviges aber auch.
Wie ich bereits schrieb: es geht massenhaft!!!
😄 super das es Massenhaft geht.
Leider habe ich nirgends gefunden wie das geht. Könnten Sie hier Ihr Wissen mit uns teilen?
Besten Dank vorab.
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Vorab in einem Mdt. - ggf. Mustermandant die 437 auf KRÜ oder wie auch immer bei Ihnen gearbeitet wird anlegen
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aus dem Mdt., wo man es eingepflegt hat auf alle anderen inkl. Unterberaternummern kopieren
Also eigentlich so, wie man auch jeder KK oder LA kopieren kann.
GLG