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PUEG - Pflegeversicherung ab 01.07.2025 neue Meldepflicht - Ablauf in LODAS?

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letzte Antwort am 06.06.2025 12:37:14 von koecke
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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Sabrina_Simmerlein ,

 

ich beziehe mich auf den seit dem 15.05.2025 veröffentlichten Brennpunkt und rege freundlich an, den Passus:

 

lohnexperte_0-1747396796395.png

 

so zu konkretisieren, dass die Ausnahmen nicht mit "u. a." aufgeführt werden müssen, sondern alle denkbaren Fälle abschließend aufgelistet werden. Was spricht dagegen? 

 

"Alte Hasen" mögen wissen, dass es neben den Adoptiv- und Pflegekindern auch noch die Auslandskinder und Stiefkinder sein werden, die nicht über das DaBPV zurückgemeldet werden (können). Noch nicht so erfahrenen Nachwuchsfachkräften würde man mit einer abschließenden Aufzählung aber bestimmt in dem ein oder anderen Fall helfen.

 

Unter diesem Gesichtspunkt empfinde ich auch die Aussage:

 

lohnexperte_1-1747397164603.png

 

als ziemlich absolut und damit gewagt. Das Wort "präzise" kann man ruhigen Gewissens ersetzen durch das zwar bescheidener wirkende, dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen" (denn das DaBPV ist mitnichten die eierlegende Wollmilchsau).

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

 

Seeker
Einsteiger
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dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen"

und "in den meisten Fällen" heißt übersetzt:

 

Die rückgemeldeten Daten können falsch sein. Jedes Mal. Die Rückmeldung muss durch Abfrage beim Arbeitnehmer verifiziert werden. Jede Rückmeldung. Immer. Motto des Ganzen: "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, stimmt die Rückmeldung oder sie stimmt nicht". Im Übrigen soll für für das Verfahren eine Glücksspiellizenz beantragt werden.

 

mhaas
Fachmann
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Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat. Und unsere Überlegungen hier sind (zur Zeit jedenfalls) sehr klar: Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.

Lang may yer lum reek
lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 64 von 72
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@mhaas  schrieb:

 ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren,


Und wenn man sich dann noch einmal den Hintergrund anschaut, WARUM das Ganze in die Welt gesetzt wurde ...

 


@mhaas  schrieb:

 Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.


Bravo, das nenne ich Zivilcourage! Und wieder einmal trifft zu, was vor ca. 100 Jahren schon Erich Kästner wusste:

 

lohnexperte_0-1747642764300.png

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

t_r_
Allwissender
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@mhaas  schrieb:

Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat.

 

Das scheint leider bei der Sozialversicherung normal zu sein:

 

- digitale Patientenakte

- ELENA

- eAU

- Betriebsnummernvergabe nur noch mit Unternehmensnummer

- diverse Rückmeldeverfahren, ohne elektronische Antwortmöglichkeit

 

usw.

 

Die einzige Digitalisierung, die bisher gut funktioniert, ist die euBP.

 

 

cro
Experte
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@Sabrina_Simmerlein  schrieb:

Hallo Community,

...............................Wie wird das DaBPV in unseren Lohnabrechnungsprogrammen umgesetzt?


In LODAS und in Lohn und Gehalt wird das DaBPV mit dem nächsten Service-Release voraussichtlich am 12. Juni 2025 umgesetzt. Weitere Informationen zu den kommenden Service-Releases findet ihr auf DATEV MyUpdates.

 

Weitere Informationen zum neuen digitalen Verfahren DaBPV finden Sie hier: 1026887

 

In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen bereitstellen. Im nächsten Infoservice wird das Thema ebenfalls erläutert.


 

Vielen Dank für die fachkundige und frühe Aufklärung an das DATEV-Team. Jetzt kann ich mich noch wochenlang um wichtigere Themen kümmern.

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @sue ,


aktuell liegen uns noch keine genauen Informationen vor, wie der Abgleich zwischen den Stammdaten und den Rückmeldedaten erfolgt.


Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Sobald genaue Informationen vorliegen, teile ich die Informationen an dieser Stelle.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
sue
Fortgeschrittener
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Vielen Dank

AliV
Einsteiger
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Hallo allerseits,

ich war bei einem Seminar und der Dozent erzählte, dass er mal die Gelegenheit hatte, mit den zuständigen Referenten zu sprechen, wo denn die "7 Tage" herkämen.  Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner - "...irgendwann muss die Anfrage gestartet werden, warum dann nicht bis Tag 7...?!?"

 

daher bleiben auch wir entspannt...

rschoepe
Experte
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@AliV  schrieb:

wo denn die "7 Tage" herkämen.  Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner - "...irgendwann muss die Anfrage gestartet werden, warum dann nicht bis Tag 7...?!?"


*kopf-tisch*

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @AliV ,

 

vielen Dank für die Info. Es ist immer wieder erhellend zu wissen, warum und wie solche Gesetzestexte zustande kommen. Es arbeiten eben überall Menschen und bekanntlich irrt der Mensch, solang er lebt. 😉

 

Gleichwohl ist es schwierig bis unmöglich, den Blöd- bzw. Widersinn in einmal gegossenen Gesetzestexten (die ja absolut demokratisch durch das Parlament voller von uns gewählter Abgeordneter beschlossen werden - Fachkunde ist deutlich überbewertet) herauszubekommen ... Denn dann ISSES HALT SO! 

 

Ein mutmachendes Beispiel für eine sehr schnelle Gesetzestextkorrektur gab es, meiner undeutlichen Erinnerung nach, mit der Einführung des Werkstorprinzipes im Bezug auf die Entfernungskilometerpauschale, bei der ursprünglich ein Wert für als Werbungskosten absetzbaren Fahrtkosten von (wenn ich mich recht erinnere) maximal 4.500 € im Gesetzestext stand - allerdings pro Tag. Da hat der Gesetzgeber seine Schlamperei sehr schnell korrigiert, weil es erstens unsinnig war und zweitens zu teuer geworden wäre für den Staat. 😉 

 

Viele Grüße und frohe Pfingsten!

 

 

 

 

 

 

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koecke
Einsteiger
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@AliV schrieb:

wo denn die "7 Tage" herkämen.  Eine sinnvolle Antwort hatte wohl keiner -

Laut BT-Drucksache wollte man einfach Nachberechnungen vermeiden 🙂 ... (Screenshot hatte ich ja schon weiter oben geteilt ↓)

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/PUEG-Pflegeversicherung-ab-01-07-2025-neue-Meldepflicht-Ablauf/m-p/482753/highlight/true#M119171 

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letzte Antwort am 06.06.2025 12:37:14 von koecke
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