Ach, warte, bei dem Mandanten war fälschlicherweise noch der Mandant selbst als lohnabrechnende Stelle eingetragen und das hatte ich geändert. Und die Mitarbeiter sind dann natürlich bei der Betriebsnummer des Mandanten ab- und bei unserer angemeldet worden.
Wo aber jemand gepennt hat:
Énderung … Umlaute sind schwer.🙄
Hallo, habe ich richtig verstanden, dass wir ab dem 01.07.2025...
- soweit eine Rückmeldung über das digitale Verfahren vorliegt - keine Nachweise zur Elterneigenschaft bzw. zu den Kindern mehr benötigen?
- nur noch Nachweise in Sonderfällen (Stief-, Pflege- , Adoptivkinder, Kinder im Ausland) einholen müssen, wenn z. B. die Angaben im Personalfragebogen zu den zurückgemeldeten Daten abweichen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung(en) 😊
Korrekt. Bitte an die Anmeldung denken und ggf. den Abgleich mit den bisherigen Daten.