Ach, warte, bei dem Mandanten war fälschlicherweise noch der Mandant selbst als lohnabrechnende Stelle eingetragen und das hatte ich geändert. Und die Mitarbeiter sind dann natürlich bei der Betriebsnummer des Mandanten ab- und bei unserer angemeldet worden.
Wo aber jemand gepennt hat:
Énderung … Umlaute sind schwer.🙄
Hallo, habe ich richtig verstanden, dass wir ab dem 01.07.2025...
- soweit eine Rückmeldung über das digitale Verfahren vorliegt - keine Nachweise zur Elterneigenschaft bzw. zu den Kindern mehr benötigen?
- nur noch Nachweise in Sonderfällen (Stief-, Pflege- , Adoptivkinder, Kinder im Ausland) einholen müssen, wenn z. B. die Angaben im Personalfragebogen zu den zurückgemeldeten Daten abweichen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung(en) 😊
Korrekt. Bitte an die Anmeldung denken und ggf. den Abgleich mit den bisherigen Daten.
Ich habe letztens eine neue Mitarbeiterin ab 01.08. angelegt, schön mit SV-Nummern- und ELStAM-Abfrage. 07/25 war aber noch nicht abgerechnet und jetzt stehe ich vor diesem Problem:
Das entsprechende Feld ist für uns ja read-only. Und nun? Darf ich neue Mitarbeiterïnnen künftig nur noch im Abrechnungsmonat anlegen? Wie läuft das dann bei Sofortmeldepflicht?
Hallo @rschoepe,
der Sachverhalt wurde bereits an die Entwicklung weitergegeben.
Aktuell gibt es noch keine Lösung.
Dann harre ich mal der Dinge, die da kommen. @Christopher_Fürther.
Aber noch eine Kritik zum Übernahmeprotokoll: ich fände es besser, wenn die Leerzeile über "Elterneigenschaft ab …" kommt und die Info runter zur Kinderzahl rutscht statt oben bei Angaben zu stehen, wann die Rückmeldung rein kam und verarbeitet wurde.
Hallo @rschoepe,
danke für Ihr Feedback. Wir leiten es gerne weiter.
Aktueller Work-around: im Eintrittsmonat nochmal einen Historienabruf machen.
Was mich aber etwas irritiert: wenn ich einen Historienabruf für die Zeiten vor dem 01.07.2025 mache, bekomme ich trotzdem nur die Daten ab da zurück. Liegt das jetzt nur daran, dass der betreffende AN anscheinend erst im Juli den Rest seiner Familie nachgeholt bzw. in Deutschland angemeldet hat, oder ist das generell so?
@rschoepe schrieb:Aktueller Work-around: im Eintrittsmonat nochmal einen Historienabruf machen.
Was mich aber etwas irritiert: wenn ich einen Historienabruf für die Zeiten vor dem 01.07.2025 mache, bekomme ich trotzdem nur die Daten ab da zurück. Liegt das jetzt nur daran, dass der betreffende AN anscheinend erst im Juli den Rest seiner Familie nachgeholt bzw. in Deutschland angemeldet hat, oder ist das generell so?
Verstehe ich das richtig? Historienabruf für Zeiten vor Beginn der Beschäftigung? Nein, das sollte auch nicht funktionieren...
Nein, ich hatte bei der AN, die erst in 08 eingetreten ist, einen Historienabruf 08/25-08/25 gemacht und darüber die Rückmeldedaten dann nochmal und in die Stammdaten bekommen.
Der zweite war ein anderer AN, bei dem ich einen Historienabruf 06/24-08/25 gemacht habe, nachdem ich aus der Initialmeldung die Info bekommen habe, dass er ein Kind hat. Bei dem habe ich gleichzeitig per ELStAM eine Änderung rückwirkend ab 01/25 bekommen über Steuerklassenwechsel 1->4 und den Kinderfreibetrag. Und dort kam per DaBPV eben keine neue Info für 06/24-06/25, nur die Elterneigenschaft und Kind ab 07/25, die ich schon hatte. Und da war eben meine Frage, ob DaBPV keine Historie vor 07/25 hat oder das ein Ausnahmefall bei ihm ist (weil er erst 2024 aus Bosnien gekommen ist).
Ich hab zur Kontrolle mal bei einer weiteren AN einen Historienabruf ab 01/24 gemacht. Die ist seit 2018 bei dem Mandanten, das sollte also keine Probleme geben. 😉
Okay, das klingt nachvollziehbarer.
Da, wo ich Historienabfragen gemacht habe, erhielt ich diese ab 01/2024 bzw. ab Eintrittsmonat. Sonst wäre das ja auch eine unnütze Angelegenheit..... Wobei - ich glaube das ist das ganze Verfahren sowieso 😞
@rschoepe schrieb:Ich hab zur Kontrolle mal bei einer weiteren AN einen Historienabruf ab 01/24 gemacht. Die ist seit 2018 bei dem Mandanten, das sollte also keine Probleme geben. 😉
Das sieht gut aus:
Und passt auch zu den erfassten Kinderdaten.
Ist schon bekannt, wie lange es dauern soll, bis die Rückmeldung von neugeborenen (Geburt Ende Juli 2025 nach Anmeldung Abo) von bestehenden Mitarbeitern erfolgen soll?
Lt. einem Seminar sollte es zwischen dem 6.-10. des Folgemonats erfolgen soll.
Die Rückmeldung von ELStAM liegt bereits seit Anfang August 2025 vor.
Oder verzögert sich das aufgrund der ganzen Initialmeldungen ab Juli 2025?
Wenn es die Funktion eines Historienabrufs gibt (wieso nur per Mitarbeiter...?), wäre es dann nicht sinnvoll, dass DATEV dies Initial für alle Mitarbeiter für Zeiträume ab 01/2024 anstößt? Oder verstehe ich hier etwas nicht? Habe jetzt aber auch nicht alle Seiten des Posts mitverfolgt.
Kann ja nicht sein, dass ich das eigentlich für alle Mitarbeiter prüfen müsste, aber dann jeden einzelnen durchklicken muss?
Wenn ihr damals Nachweise eingefordert habt, würde ich erstmal keinen Historienabruf machen. Du hast dann ja schon Angaben.
In LODAS kannst du unter Mitarbeiter > Kinderdaten übergreifend ändern … die Liste der eingetragenen Kinder und Rückmeldedaten einsehen (in LuG gibt's die auch), da vergleichst du dann die Spalten für die Rückmeldung und Kinder unter 25. Wenn die überein stimmen, ist gut, dann mache ich nichts weiter.
Zu beachten ist, dass Pflege-, Stief- und Adoptivkinder nicht zurückgemeldet werden. Wenn ich auch danach noch Unstimmigkeiten habe, mache ich den Historienabruf für diesen AN und frage auch beim Mandanten nochmal nach. Aber für sämtliche Mitarbeiter den Historienabruf zu machen, finde ich overkill.
Wäre von uns nicht erwünscht.
Wir haben über die Mandaten in 2023 Nachweise anfordern lassen. Den Historieabruf werden wir vorerst nicht starten
Hallo,
gerne sehen wir uns das einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.
Ich habe bereits über einen Servicekontakt die Rückmeldung erhalten, dass eine proaktive Rückmeldung im Folgemonat erfolgen soll und notfalls das Bundeszentralamt für Steuern zu kontaktieren ist.
Ich warte dann noch etwas ab.
@JudithLohn1 schrieb:Ich habe bereits über einen Servicekontakt die Rückmeldung erhalten, dass eine proaktive Rückmeldung im Folgemonat erfolgen soll und notfalls das Bundeszentralamt für Steuern zu kontaktieren ist.
Hat die DATEV auch gesagt, durch wen der Kontakt zu suchen ist: Mitarbeiter, Arbeitgeber, DATEV?
Ich (als Arbeitgeber/Lohnabrechner) für meinen Teil würde keinerlei Kontakte zu den am "einfachen digitalen Verfahren" Beteiligten aufnehmen, sondern nur in meinem Tagebuch "DaBPV" einen weiteren Eintrag hinzufügen, was hier (noch) klemmt sowie den Mitarbeiter darüber informieren, dass die für ihn zurückgemeldeten Daten im elektronischen Verfahren von denen abweichen, die anhand der von ihm gegenüber seinem Arbeitgeber erbrachten Nachweise zu zu berücksichtigungsfähigen Kindern im Abrechnungsprogramm hinterlegt sind. Da die Anzahl seiner Kinder aus dem elektronischen Verfahren (DaBPV) kleiner ist als die Anzahl, die er durch Belege nachgewiesen hat, wird zu seinen Gusten von den elektronisch gemeldeten Daten abgewichen. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels sollte dieser Mitarbeiter den neuen Arbeitgeber über diese ggf. bestehende Diskrepanz aufklären und die Berücksichtigung aller seiner durch ihn nachgewiesenen Kinder verlangen.
(Ich vermute nämlich, dass künftig oder auch jetzt schon einige wenige (?) Arbeitgeber / Lohnabrechner die Daten aus dem "einfachen digitalen Verfahren" schlicht und ergreifend als "iss so!" (=digitalgottgegeben) hinnehmen und sich weigern werden, abweichende, reale (kommt von Realität, Wirklichkeit) Daten zu Gunsten der Mitarbeiter zu berücksichtigen.)
Ich stehe noch vor der mir selbst gestellten Aufgabe, jenen Mitarbeitern eine schriftliche Information über die zu ihren Ungunsten zurückgemeldeten Daten zu geben mit dem Hinweis, diesen Sachverhalt (weil sie Stiefkinder oder Pflegekinder oder Auslandskinder oder Adoptivkinder haben) bei einem Arbeitgeberwechsel im Auge zu behalten.
Hat bereits hier in der Community ggf. schon so ein Anschreiben verfasst und könnte es hier zur Kenntnis geben?
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Wir werden mit Sicherheit nicht das Bundeszentralamt kontaktieren.
Das machen wir auf nicht bei Abweichungen bei der zB Steuerklasse.
Wenn der Arbeitnehmer meint dass die gemeldeten Daten nicht korrekt ist muss er versuchen das zu klären .
Wenn es sich um Pflege - oder Stiefkinder oder zB Kinder im Ausland handelt müssen Nachweise vorgelegt werden
Wir haben in diese Richtung nicht viele Abweichungen. Teils lagen die Nachweise (hier Kinder im Ausland) bereits vor.
Ich habe über alle meine Lohnmandanten jetzt noch zwei ungeklärte Fälle von Stiefkindern. Hier wurde aussagekräftige Nachweise angefordert (telefonisch über den Mandanten).
Kommt da nicht werden diese Kinder nicht mehr berücksichtigt
@Lohnnutzer schrieb:
Ich habe über alle meine Lohnmandanten jetzt noch zwei ungeklärte Fälle von Stiefkindern. Hier wurde aussagekräftige Nachweise angefordert (telefonisch über den Mandanten).
Kommt da nicht werden diese Kinder nicht mehr berücksichtigt
Dann haben Sie ab 01.07.2023 dieses vereinfachte Verfahren genutzt und bisher auf entsprechende Nachweise verzichtet, richtig?
VG
Wir haben den Mandaten in 2023 geraten uns nur Kinder zu melden wo Geburtsurkunden vorliegen. Viele habe die auch mitgeschickt aber manche auch nur eine Liste geschickt . Ist ja im Grunde ok.
Ein Mandat hat die Kinderanzahl gemeldet. Er hat Geburtsurkunden angefordert und in ihrer Personalakte verwahrt. Bei zwei Kindern ist der Mitarbeiter nicht als Vater eingetragen. Die wurden nicht zurückgemeldet. Stiefkinder. Da brauchen wir einen zusätzlichen Nachweis
Ein Mitarbeiter hat dem Mandaten bei Eintritt ein Kind genannt. Steht im Personalbogen . Dem Mandaten liegt aber keine Geburtsurkunde vor. Hat der Vater nicht. Er hat auch keinen Freibetrag auf der Steuerkarte.
Vorhin kam der Nachweis in Form einer Vaterschaftsanerkennung. Also abgehakt
im Grunde ist alles gut verlaufen .
Wir haben ein paar nicht aufgegebene Kinder . Mitarbeiter wurden informiert aber haben nicht reagiert bzw. nicht alle Kinder 2023 genannt . Das rechnen wir wie übermittelt ab Juli 25 ab.
Die Historie werden wir nicht abrufen . Wir lassen das gegebenenfalls die Prüfer erledigen
Habe nicht den ganzen Thread gelesen:
Wenn das Bundeszentralamt ab 07/2025 fälschlicherweise keine Kinder zurückmeldet, obwohl diese nachweislich vorhanden sind, kann man also den Haken in LODAS setzen, dass auch ab 07 die Werte aus der Kindererfassung in LODAS weiter angewendet werden sollen?
Hallo @unklarer_Posten ,
richtig! Ihre individuelle Prüfung in Verbindung mit den Ihnen vorliegenden Nachweisen hat Vorrang vor der Meldung durch das DaBPV. Vielleicht prüfen Sie auch, warum die Daten abweichen, nämlich weil es sich um Stief-, Pflege- oder Auslandskinder handelt. Weitere Abweichungsgründe sind zumindest mir nicht bekannt.
Sofern Sie darüber hinaus noch Abweichungen haben, geben Sie bitte hier mal Bescheid zu unser aller Erfahrungsaustausch.
VG
Ich denke nicht das es „fälschlicher“ Weise nicht zurückgemeldete Kinder gibt. Dafür wird es schon Gründe geben .
Um diese Kinder weiterhin zu berücksichtigen benötigen Sie aussagekräftige Nachweise
Als Beispiel
- leibliche Kinder im Ausland : Geburtsurkunde
- Stiefkinder im Haushalt lebend : Meldebescheinigung
- leibliche Kinder wo zB der Vater nicht auf der Geburtsurkunde steht oder die nicht hat und die nicht gemeldet werden : zb Vaterschaftsanerkennung
nur mit Nachweisen setzte ich den Haken
ich erlaube mir, Ihre Aufzählung zu ergänzen:
Ein Stiefkind muss nachgewiesen werden mittels der von Ihnen genannten Meldebescheinigung (aus der hervorgehen muss, dass Stiefelternteil, leibliches Elternteil und Stiefkind in einem Haushalt leben) PLUS der Eheurkunde (aus der die Namen des leiblichen Elternteils und des Stiefelternteils hervorgehen und somit deren Ehe belegt) PLUS der Geburtsurkunde des Kindes (aus der den Name des leiblichen Eltenteils, das nun mit dem Stiefeltenteil verheiratet ist, hervorgeht).
Ein Stiefkind liegt nicht vor, wenn der leibliche Elternteil und sein Kind mit einem Lebensgefährten, der nicht Elternteil des Kindes ist, ohne Heirat im selben Haushalt zusammenlebt. Obwohl die Situation vergleichbar ist, fehlt die Heiratsurkunde ...
VG
naja die Daten, die wir so zurückgemeldet bekommen haben, weichen schon teils von den uns gemeldeten Daten ab.
Ich habe hier einen ganz speziellen Fall. Mir wurden 8 Kinder vom Bundeszentralamt für Steuern für einen Mitarbeiter zurückgemeldet. Er hat aber definitiv laut seiner Aussage nur 3 Kinder. Für die habe ich auch die Nachweise schon ab 2023 und habe das auch manuell jetzt bei uns im System auch mit den Haken angewendet.
Wie verhält man sich in so einen Fall. Kann man das irgendwo korrigieren lassen? Muss er sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden? Ich habe dort versucht anzurufen, aber überhaupt nicht durchgekommen.
Soviel ich gelesen habe, gibt es auch keine Rückmeldemöglichkeiten seitens der Krankenkassen.
Sollte er den Job mal wechseln, würden dann ja wieder falsche Daten gemeldet. Also ausgereift ist das nicht.
Hallo @wicki04 ,
das ist ja ein krasser Fall. Allerdings meine ich mich zu erinneren, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Daten aus dem DaBPV zu verwenden, wenn diese zu Gunsten des Mitarbeiters (auch entgegen seinen Beteuerungen und vorgelegten Nachweisen) abweichen. (Zu Gunsten wird hier verstanden als höherer Beitragsabschlag aufgrund der Kinderzahl, nicht jedoch im Sinne von Familienfrieden.) Das wäre ja hier gegeben. Lässt sich aus den Rückmeldungen erkennen, wann die Kinder geboren wurden? Und welche Zahl steht auf der Entgeltabrechnung vor dem Beitrag zur Pflegeversicherung, 5 oder 8?
Da sich die Kinderzahl ja nur bis zum fünften Kind (zumindest aktuell) auswirkt, hätte ich da keine Bauchschmerzen. 😉
VG
@wicki04 schrieb:Kann man das irgendwo korrigieren lassen? Muss er sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden?
Entweder dort oder bei der DRV. Dafür kannst du ihm ja das entsprechende Rückmeldeprotokoll zukommen lassen. Dir werden sie keine Auskunft geben, weil du nicht der Mitarbeiter bist.