Ach, warte, bei dem Mandanten war fälschlicherweise noch der Mandant selbst als lohnabrechnende Stelle eingetragen und das hatte ich geändert. Und die Mitarbeiter sind dann natürlich bei der Betriebsnummer des Mandanten ab- und bei unserer angemeldet worden.
Wo aber jemand gepennt hat:
Énderung … Umlaute sind schwer.🙄
Hallo, habe ich richtig verstanden, dass wir ab dem 01.07.2025...
- soweit eine Rückmeldung über das digitale Verfahren vorliegt - keine Nachweise zur Elterneigenschaft bzw. zu den Kindern mehr benötigen?
- nur noch Nachweise in Sonderfällen (Stief-, Pflege- , Adoptivkinder, Kinder im Ausland) einholen müssen, wenn z. B. die Angaben im Personalfragebogen zu den zurückgemeldeten Daten abweichen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung(en) 😊
Korrekt. Bitte an die Anmeldung denken und ggf. den Abgleich mit den bisherigen Daten.
Ich habe letztens eine neue Mitarbeiterin ab 01.08. angelegt, schön mit SV-Nummern- und ELStAM-Abfrage. 07/25 war aber noch nicht abgerechnet und jetzt stehe ich vor diesem Problem:
Das entsprechende Feld ist für uns ja read-only. Und nun? Darf ich neue Mitarbeiterïnnen künftig nur noch im Abrechnungsmonat anlegen? Wie läuft das dann bei Sofortmeldepflicht?
Hallo @rschoepe,
der Sachverhalt wurde bereits an die Entwicklung weitergegeben.
Aktuell gibt es noch keine Lösung.
Dann harre ich mal der Dinge, die da kommen. @Christopher_Fürther.
Aber noch eine Kritik zum Übernahmeprotokoll: ich fände es besser, wenn die Leerzeile über "Elterneigenschaft ab …" kommt und die Info runter zur Kinderzahl rutscht statt oben bei Angaben zu stehen, wann die Rückmeldung rein kam und verarbeitet wurde.
Hallo @rschoepe,
danke für Ihr Feedback. Wir leiten es gerne weiter.
Aktueller Work-around: im Eintrittsmonat nochmal einen Historienabruf machen.
Was mich aber etwas irritiert: wenn ich einen Historienabruf für die Zeiten vor dem 01.07.2025 mache, bekomme ich trotzdem nur die Daten ab da zurück. Liegt das jetzt nur daran, dass der betreffende AN anscheinend erst im Juli den Rest seiner Familie nachgeholt bzw. in Deutschland angemeldet hat, oder ist das generell so?
@rschoepe schrieb:Aktueller Work-around: im Eintrittsmonat nochmal einen Historienabruf machen.
Was mich aber etwas irritiert: wenn ich einen Historienabruf für die Zeiten vor dem 01.07.2025 mache, bekomme ich trotzdem nur die Daten ab da zurück. Liegt das jetzt nur daran, dass der betreffende AN anscheinend erst im Juli den Rest seiner Familie nachgeholt bzw. in Deutschland angemeldet hat, oder ist das generell so?
Verstehe ich das richtig? Historienabruf für Zeiten vor Beginn der Beschäftigung? Nein, das sollte auch nicht funktionieren...
Nein, ich hatte bei der AN, die erst in 08 eingetreten ist, einen Historienabruf 08/25-08/25 gemacht und darüber die Rückmeldedaten dann nochmal und in die Stammdaten bekommen.
Der zweite war ein anderer AN, bei dem ich einen Historienabruf 06/24-08/25 gemacht habe, nachdem ich aus der Initialmeldung die Info bekommen habe, dass er ein Kind hat. Bei dem habe ich gleichzeitig per ELStAM eine Änderung rückwirkend ab 01/25 bekommen über Steuerklassenwechsel 1->4 und den Kinderfreibetrag. Und dort kam per DaBPV eben keine neue Info für 06/24-06/25, nur die Elterneigenschaft und Kind ab 07/25, die ich schon hatte. Und da war eben meine Frage, ob DaBPV keine Historie vor 07/25 hat oder das ein Ausnahmefall bei ihm ist (weil er erst 2024 aus Bosnien gekommen ist).
Ich hab zur Kontrolle mal bei einer weiteren AN einen Historienabruf ab 01/24 gemacht. Die ist seit 2018 bei dem Mandanten, das sollte also keine Probleme geben. 😉
Okay, das klingt nachvollziehbarer.
Da, wo ich Historienabfragen gemacht habe, erhielt ich diese ab 01/2024 bzw. ab Eintrittsmonat. Sonst wäre das ja auch eine unnütze Angelegenheit..... Wobei - ich glaube das ist das ganze Verfahren sowieso 😞