Ach, warte, bei dem Mandanten war fälschlicherweise noch der Mandant selbst als lohnabrechnende Stelle eingetragen und das hatte ich geändert. Und die Mitarbeiter sind dann natürlich bei der Betriebsnummer des Mandanten ab- und bei unserer angemeldet worden.
Wo aber jemand gepennt hat:
Énderung … Umlaute sind schwer.🙄
Hallo, habe ich richtig verstanden, dass wir ab dem 01.07.2025...
- soweit eine Rückmeldung über das digitale Verfahren vorliegt - keine Nachweise zur Elterneigenschaft bzw. zu den Kindern mehr benötigen?
- nur noch Nachweise in Sonderfällen (Stief-, Pflege- , Adoptivkinder, Kinder im Ausland) einholen müssen, wenn z. B. die Angaben im Personalfragebogen zu den zurückgemeldeten Daten abweichen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung(en) 😊
Korrekt. Bitte an die Anmeldung denken und ggf. den Abgleich mit den bisherigen Daten.
Ich habe letztens eine neue Mitarbeiterin ab 01.08. angelegt, schön mit SV-Nummern- und ELStAM-Abfrage. 07/25 war aber noch nicht abgerechnet und jetzt stehe ich vor diesem Problem:
Das entsprechende Feld ist für uns ja read-only. Und nun? Darf ich neue Mitarbeiterïnnen künftig nur noch im Abrechnungsmonat anlegen? Wie läuft das dann bei Sofortmeldepflicht?
Hallo @rschoepe,
der Sachverhalt wurde bereits an die Entwicklung weitergegeben.
Aktuell gibt es noch keine Lösung.
Dann harre ich mal der Dinge, die da kommen. @Christopher_Fürther.
Aber noch eine Kritik zum Übernahmeprotokoll: ich fände es besser, wenn die Leerzeile über "Elterneigenschaft ab …" kommt und die Info runter zur Kinderzahl rutscht statt oben bei Angaben zu stehen, wann die Rückmeldung rein kam und verarbeitet wurde.