Ach, warte, bei dem Mandanten war fälschlicherweise noch der Mandant selbst als lohnabrechnende Stelle eingetragen und das hatte ich geändert. Und die Mitarbeiter sind dann natürlich bei der Betriebsnummer des Mandanten ab- und bei unserer angemeldet worden.
Wo aber jemand gepennt hat:
Énderung … Umlaute sind schwer.🙄
Hallo, habe ich richtig verstanden, dass wir ab dem 01.07.2025...
- soweit eine Rückmeldung über das digitale Verfahren vorliegt - keine Nachweise zur Elterneigenschaft bzw. zu den Kindern mehr benötigen?
- nur noch Nachweise in Sonderfällen (Stief-, Pflege- , Adoptivkinder, Kinder im Ausland) einholen müssen, wenn z. B. die Angaben im Personalfragebogen zu den zurückgemeldeten Daten abweichen?
Vielen Dank vorab für eure Rückmeldung(en) 😊
Korrekt. Bitte an die Anmeldung denken und ggf. den Abgleich mit den bisherigen Daten.
Ich habe letztens eine neue Mitarbeiterin ab 01.08. angelegt, schön mit SV-Nummern- und ELStAM-Abfrage. 07/25 war aber noch nicht abgerechnet und jetzt stehe ich vor diesem Problem:
Das entsprechende Feld ist für uns ja read-only. Und nun? Darf ich neue Mitarbeiterïnnen künftig nur noch im Abrechnungsmonat anlegen? Wie läuft das dann bei Sofortmeldepflicht?