Hallo @Sabrina_Simmerlein ,
ich beziehe mich auf den seit dem 15.05.2025 veröffentlichten Brennpunkt und rege freundlich an, den Passus:
so zu konkretisieren, dass die Ausnahmen nicht mit "u. a." aufgeführt werden müssen, sondern alle denkbaren Fälle abschließend aufgelistet werden. Was spricht dagegen?
"Alte Hasen" mögen wissen, dass es neben den Adoptiv- und Pflegekindern auch noch die Auslandskinder und Stiefkinder sein werden, die nicht über das DaBPV zurückgemeldet werden (können). Noch nicht so erfahrenen Nachwuchsfachkräften würde man mit einer abschließenden Aufzählung aber bestimmt in dem ein oder anderen Fall helfen.
Unter diesem Gesichtspunkt empfinde ich auch die Aussage:
als ziemlich absolut und damit gewagt. Das Wort "präzise" kann man ruhigen Gewissens ersetzen durch das zwar bescheidener wirkende, dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen" (denn das DaBPV ist mitnichten die eierlegende Wollmilchsau).
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
dafür aber ehrliche "in den meisten Fällen"
und "in den meisten Fällen" heißt übersetzt:
Die rückgemeldeten Daten können falsch sein. Jedes Mal. Die Rückmeldung muss durch Abfrage beim Arbeitnehmer verifiziert werden. Jede Rückmeldung. Immer. Motto des Ganzen: "Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, stimmt die Rückmeldung oder sie stimmt nicht". Im Übrigen soll für für das Verfahren eine Glücksspiellizenz beantragt werden.
Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat. Und unsere Überlegungen hier sind (zur Zeit jedenfalls) sehr klar: Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.
@mhaas schrieb:... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren,
Und wenn man sich dann noch einmal den Hintergrund anschaut, WARUM das Ganze in die Welt gesetzt wurde ...
@mhaas schrieb:Wir werden uns den Stress der "innerhalb von 7 Tagen anzumelden/abzufragen" nicht machen und weiterhin auf entsprechende Kopien von den MA setzen.
Bravo, das nenne ich Zivilcourage! Und wieder einmal trifft zu, was vor ca. 100 Jahren schon Erich Kästner wusste:
Viele Grüße und einen schönen Tag.
@mhaas schrieb:Dieses ganze Verfahren ist genauso unausgegoren wie die eAU ... man will auch hier wieder auf Krampf digitalisieren, ohne dass man das Ganze bis zum Ende durchdacht hat.
Das scheint leider bei der Sozialversicherung normal zu sein:
- digitale Patientenakte
- ELENA
- eAU
- Betriebsnummernvergabe nur noch mit Unternehmensnummer
- diverse Rückmeldeverfahren, ohne elektronische Antwortmöglichkeit
usw.
Die einzige Digitalisierung, die bisher gut funktioniert, ist die euBP.
@Sabrina_Simmerlein schrieb:Hallo Community,
...............................Wie wird das DaBPV in unseren Lohnabrechnungsprogrammen umgesetzt?
In LODAS und in Lohn und Gehalt wird das DaBPV mit dem nächsten Service-Release voraussichtlich am 12. Juni 2025 umgesetzt. Weitere Informationen zu den kommenden Service-Releases findet ihr auf DATEV MyUpdates.
Weitere Informationen zum neuen digitalen Verfahren DaBPV finden Sie hier: 1026887
In den kommenden Wochen werden wir weitere Informationen bereitstellen. Im nächsten Infoservice wird das Thema ebenfalls erläutert.
Vielen Dank für die fachkundige und frühe Aufklärung an das DATEV-Team. Jetzt kann ich mich noch wochenlang um wichtigere Themen kümmern.
Hallo @sue ,
aktuell liegen uns noch keine genauen Informationen vor, wie der Abgleich zwischen den Stammdaten und den Rückmeldedaten erfolgt.
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld. Sobald genaue Informationen vorliegen, teile ich die Informationen an dieser Stelle.
Vielen Dank