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Abruf Kinderdaten (DaBPV)

24
letzte Antwort am 09.07.2025 19:23:15 von Uwe_Lutz
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haag
Einsteiger
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Nachricht 1 von 25
2314 Mal angesehen

Hallo,

 

habe heute am 01.07. den Abruf d. Kinderdaten für alle MA:Innen gemacht, aber keine Rückmeldungen erhalten. Muß ich jetzt noch ein paar Tage warten, bis die Daten mir zurückgemeldet werden? Leider gibt es da keine Info´s zu finden. 

Folgendes RZ-Verarbeitungsprotokoll habe ich nur erhalten:

 

haag_0-1751379217044.png

 

Grüße

I. Haag

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 2 von 25
2287 Mal angesehen

Warten Sie's ab. Da kommen noch Rückmeldungen. Wahrscheinlich mehr, als Ihnen lieb ist.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
patricia
Beginner
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Nachricht 3 von 25
2186 Mal angesehen

Hallo,

 

also ich habe gestern - am 01.07.2025 - für die Mandanten den Abruf angestoßen, bei denen die Abrechnung 06/2025 vor dem Einspielen des Updates 14.75 gemacht wurde. Hier kam nun über Nacht die Rückmeldung bei allen Abrufen. Bei den Mandanten, wo die Abrechnung 06/2025 nach dem Update gemacht wurde, kamen die Rückmeldungen bisher noch nicht. Müssen die nun doch manuell angestoßen werden? 

 

Da in den Rückmeldungen ja nun nur Daten ab 07/2025 drin stehen, muss ja der Historienabruf gemacht werden. Im Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/9233700 steht, dass der unter Mandantenebene unter Abrechnung gemacht werden kann. 

patricia_0-1751435085126.png

 

Auf Mandantenebene ist allerdings der Punkt nicht zu finden in Abrechnung - dafür aber auf Mitarbeiterebene. Soll das wirklich so? Es muss ja zwingend geprüft werden für die letzten 2 Jahre. Ich möchte den Abruf aber jetzt nicht für jeden Mitarbeiter einzeln machen müssen. Kommt da nochmal ein Update?

 

LG

Patricia

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 25
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@patricia  schrieb:

 

 

Da in den Rückmeldungen ja nun nur Daten ab 07/2025 drin stehen, muss ja der Historienabruf gemacht werden.


 

muss oder kann?

 

Es galt ja bisher das vereinfachte Verfahren, bei dem die AN nur eine Eigenerklärung abgeben müssen... ich weiß nicht, ob das jetzt nochmal meine Aufgabe ist, nachzuprüfen, ob die AN den Zettel korrekt ausgefüllt haben. Oder was meint ihr?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 25
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@NinaJ  schrieb:

 

Es galt ja bisher das vereinfachte Verfahren, bei dem die AN nur eine Eigenerklärung abgeben müssen... ich weiß nicht, ob das jetzt nochmal meine Aufgabe ist, nachzuprüfen, ob die AN den Zettel korrekt ausgefüllt haben. Oder was meint ihr?


Ist m.E. eine Kann-Vorschrift, wenn bisher die Daten der Kinder bereits berücksichtigt sind. 

 

Man durfte aber auch auf das elektronische Verfahren warten und die Daten der Kinder gar nicht berücksichtigen - dann ist es m.E. eine Muss-Vorschrift.

 

Da wir die Kinderdaten abgefragt/gepflegt haben, werde ich jetzt erst mal abwarten, was kommt und im Einzelfall gucken, wo es Abweichungen gibt.

haag
Einsteiger
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Nachricht 6 von 25
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Hallo Herr Preuss,

 

h. d., dass die Meldungen nach und nach eintrudeln? Ich möchte ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich der gemeldeten Kinder machen. 

 

Grüßle

I. Haag

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 25
1976 Mal angesehen

@haag  schrieb:

Hallo Herr Preuss,

 

h. d., dass die Meldungen nach und nach eintrudeln? Ich möchte ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich der gemeldeten Kinder machen. 

 

Grüßle

I. Haag


Es gibt rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Ich würde mal bezweifeln, dass das BZSt es schafft, diese Meldungen alle bis Ende Juli 2025 zu verarbeiten und zu beantworten.

haag
Einsteiger
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Nachricht 8 von 25
1949 Mal angesehen

... gut vielleicht zu naiv gedacht, man hätte ja aber den Hinweis geben können, dass es länger dauern könnte, bis man die Rückmeldungen bekommt, oder nicht?!

Wir "Anwender" denken da sicherlich etwas anders. 😁

 

Aber danke trotzdem für die Antwort!

 

Grüße

I. Haag

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patricia
Beginner
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Nachricht 9 von 25
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So wie es aus einem Seminar der AOK Plus hervorging, ist es eine Mischung.

 

1) Wenn man gar nichts erfasst hat: Es muss eine Rückberechnung erfolgen und die sich ergebenden Erstattungen mit 4% jährlich sind zu verzinsen. 

 

2) Man hat Kinder erfasst

2a) Es werden mehr Kinder zurückgemeldet wurden: Eine Nachberechnung muss erfolgen.

2b) Es wurden weniger Kinder zurückgemeldet: Eine Nachberechnung zu Ungunsten der Beschäftigten hat nicht zu erfolgen. 

 

Mal ganz davon abgesehen, dass max. die Nachberechnung nach 2024 möglich ist, muss ich ja dann trotzdem auch den Historienabruf machen. Laut Schreiben vom GKV-Spitzenverband soll das wohl aber erfolgen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2025-03-31_GH_Beitragssatzdifferenzierung_sPV.pdf (Seite 32 unten).

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 25
1825 Mal angesehen

@patricia  schrieb:

 

Laut Schreiben vom GKV-Spitzenverband soll das wohl aber erfolgen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2025-03-31_GH_Beitragssatzdifferenzierung_sPV.pdf (Seite 32 unten).


Auf Seite 27 in dem Dokument heißt es aber:

 

Zusätzlich können die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen eine Anfrage für abgeschlossene vergangene Zeiträume stellen (Historienanfrage).

 

also nicht müssen...

ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 11 von 25
1745 Mal angesehen

@haag 

Sie erwarten allen Ernstes, dass Sie am 01.07. (Startdatum) Rückmeldungen erhalten? 

 

Weil Sie 

 


ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich  

machen wollen? Mal abgesehen davon, dass das Verfahren ohnehin nicht fehlerfrei starten wird, ist dieses quengelig wirkende irgendwann vollkommen deplaziert. 

 

Viele Grüße
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haag
Einsteiger
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Nachricht 12 von 25
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Guten Morgen Herr Preuss,

 

... was wollen sie mir denn mit "quengelig" sagen? Ihre Antwort ist unsachlich, völlig deplatziert und unnötig. 

 

Auf zukünftige Beiträge dieser Art verzichte ich gerne!

 

Ihre Annahme, dass das Verfahren nicht fehlerfrei abläuft, ist mir neu und möchte ich so auch nicht teilen.

 

Also belassen wir es dabei und warten ab. 

 

 

Grüße

I. Haag

 

 

 

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S__Foerster
Beginner
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Nachricht 13 von 25
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Moin,

wir bekommen seit gestern hunderte Rückmeldungen. Ich persönlich gehe tatsächlich davon aus, dass wir alle Rückmeldungen in den nächsten Tagen erhalten.

 

Bisher stimmen die Rückmeldungen auch mit unseren Daten überein.

 

Viele Grüße

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 14 von 25
1396 Mal angesehen

@haag 

Falls Sie meine Antwort nicht glücklich macht ... ist dies so beabsichtigt, denn am 01.07.2025 (dem offiziellen Startdatum) Stammdatenänderungen ins RZ zu senden und die am  gleichenTag noch nicht vorliegenden Rückmeldungen mit dem Hinweis zu versehen, "ich muss ja irgendwann einmal meinen Datenabgleich machen" interpretiere ich durchaus als quengelig. 

Möglicherweise interpretiere ich Ihren Hinweis aber auch falsch, dann bitte ich um Entschuldigung.  

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
haag
Einsteiger
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Nachricht 15 von 25
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Guten Tag Herr Preuss,

 

... Entschuldigung angenommen! 😊

 

Schönes, erholsames Wochenende.

 

Grüße

I. Haag

ReddigB
Beginner
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Nachricht 16 von 25
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Guten Morgen, meine Daten habe ich am Dienstag ins Rechenzentrum gesendet, seit gestern Nachmittag kamen bis heute Nacht sukzessive die Rückmeldungen. Also alles fein, denke ich. In der Kinderdatenübersicht hätte ich jetzt allerdings erwartet, dass mir neben den abgerufenen Daten auch die Kinderdaten aus der Stammdatenverwaltung angezeigt werden um einen direkten Vergleich vornehmen zu können. Dies ist leider nicht der Fall. Hat jemand eine Idee, wie ich das gelöst bekomme? Viele Grüße BReddig
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sue
Fortgeschrittener
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Die, in der Kinderverwaltung erfassten, Daten werden im unteren Teil für den markierten AN angezeigt.

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brö
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich habe auch schon diverse Rückmeldungen bekommen. Läuft alles nach und nach. 

 

Ich habe allerdings bei einigen Mitarbeitern mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als diese angegeben haben. Ein Mitarbeiter soll 6 Kinder haben, weiß aber nur von 2. Wie würdet ihr in so einem Fall verfahren? Ich dachte die Rückmeldungen sind verpflichtend. 🙈 Würdet ihr das manuell ändern?

 

Außerdem erschließt sich mir noch nicht, wie die Elterneigenschaft an sich rückgemeldet wird ( bei Kindern älter 25 Jahre). Hat da jemand Erfahrungen?

 

Gruß
Tanja

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Wenn mehr Kinder zurück gemeldet werden würde ich das zur Klärung an den Mandanten geben.

 

Nicht um zu klären ob die Rückmeldung korrekt ist. Davon ist auszugehen. Zur Erfassung der Kinder benötige man aber zumindest Name und Geburtsdatum (Nachweise würde ich hier nicht anfordern)

 

Vielleicht hat der Mitarbeiter auch bewusst nicht alle Kinder dem Arbeitgeber bekanntgegeben …. 
Wie geht man damit um wenn der Mitarbeiter die Daten verweigert weil er das nicht will ? Ich würde in einem solchen Fall die Kinder vermutlich weg lassen.

 

 

Die Elterneigenschaft in Bezug auf ältere Kinder wird nicht zurück gemeldet. Das hat mit dem Verfahren nichts zu tun 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 20 von 25
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@Lohnnutzer  schrieb:

 

 

Zur Erfassung der Kinder benötige man aber zumindest Name und Geburtsdatum (Nachweise würde ich hier nicht anfordern)

 


Nein, diese Daten benötigt man nicht mehr, sofern die elektronischen Rückmeldedaten korrekt sind. Dafür gibt es ja jetzt das elektronische Rückmeldeverfahren. Nur wenn es weitere (mehr) Kinder als im elektronischen Verfahren gibt, müssen für alle Kinder Daten vorliegen.

 

 

 

 

 

Wie man allerdings damit umgeht, wenn zu viele Kinder gemeldet werden, wüsste ich im Moment auch noch nicht...

Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 21 von 25
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Ach ok . Ich dachte zumindest das Geburtsdatum benötigt man .

 

Die Daten werden ja scheinbar nicht automatisch eingespielt. Sagte meine Kollegin vorhin. Das haben wir gedacht (wie bei der Elektronischen Lohnsteuerkarte)

Also müssen wir die Abweichungen manuell  erfassen.

 

Ich bin ja schon etwas gespannt was so gemeldet wird .

Ich kann mich zumindest an einen Fall erinnern wo der Mitarbeiter keine Geburtsurkunden einreichen wollte (wenn er sie überhaupt hatte) . Er meinte er hätte mit den Kindern nichts zu tun und das ginge den AG nichts an …. Mal sehen was in dem Fall gemeldet wird …. Und wie wir dann verfahren (entscheidet der Mandant dann)

JudithLohn1
Einsteiger
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Nachricht 22 von 25
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Die Elterneigenschaft in Bezug auf ältere Kinder wird nicht zurück gemeldet. Das hat mit dem Verfahren nichts zu tun

 

 

 

Das stimmt nicht ganz, je nach dem wie man "ältere Kinder" definiert.

 

Kinder, die in 2011 nicht über 18 Jahre alt waren, werden noch in Form einer Elterneigenschaft zurückgemeldet.

 

Weil diese noch mit Einführung des ELStAM-Verfahrens gespeichert waren. 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 23 von 25
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Wir haben heute die Rückmeldung bei meiner Kollegin im Mandaten angesehen 

 

Wenn zB Kinder mit Geburtsdatum 1997 erfasst sind steht im Rückmeldeprotokoll „0  Kinder“.

Also wird hier nichts zurückgemeldet ( dieses Kind wäre 2011 demnach 13 Jahre alte gewesen)

 

Der Haken bei Elterneigenschaft bleibt natürlich bestehen 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 24 von 25
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Der Historie-Abruf ist keine Pflicht .

 

Wir haben die Kinder damals nach Mandatenmeldung erfasst . Mit Vorlage der Geburtsurkunde (zumindest beim Mandaten)

 

Wir werden diesen Abruf nicht machen . 
Die Vorjahre bleiben wie sie sind und wenn Änderungen aufkommen wir ab Juli 2025 geändert 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Lohnnutzer  schrieb:

 

Wenn zB Kinder mit Geburtsdatum 1997 erfasst sind steht im Rückmeldeprotokoll „0  Kinder“.

Also wird hier nichts zurückgemeldet ( dieses Kind wäre 2011 demnach 13 Jahre alte gewesen)

 


Bei diesem AN müsste dann aber im Rückmeldeprotokoll "Elterneigenschaft nachgewiesen" stehen. Dann ist dies auch elektronisch bestätigt.

 

Die Anzahl der Kinder betrifft ja nur die Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind.

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letzte Antwort am 09.07.2025 19:23:15 von Uwe_Lutz
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