Hallo,
habe heute am 01.07. den Abruf d. Kinderdaten für alle MA:Innen gemacht, aber keine Rückmeldungen erhalten. Muß ich jetzt noch ein paar Tage warten, bis die Daten mir zurückgemeldet werden? Leider gibt es da keine Info´s zu finden.
Folgendes RZ-Verarbeitungsprotokoll habe ich nur erhalten:
Grüße
I. Haag
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warten Sie's ab. Da kommen noch Rückmeldungen. Wahrscheinlich mehr, als Ihnen lieb ist.
Hallo,
also ich habe gestern - am 01.07.2025 - für die Mandanten den Abruf angestoßen, bei denen die Abrechnung 06/2025 vor dem Einspielen des Updates 14.75 gemacht wurde. Hier kam nun über Nacht die Rückmeldung bei allen Abrufen. Bei den Mandanten, wo die Abrechnung 06/2025 nach dem Update gemacht wurde, kamen die Rückmeldungen bisher noch nicht. Müssen die nun doch manuell angestoßen werden?
Da in den Rückmeldungen ja nun nur Daten ab 07/2025 drin stehen, muss ja der Historienabruf gemacht werden. Im Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/9233700 steht, dass der unter Mandantenebene unter Abrechnung gemacht werden kann.
Auf Mandantenebene ist allerdings der Punkt nicht zu finden in Abrechnung - dafür aber auf Mitarbeiterebene. Soll das wirklich so? Es muss ja zwingend geprüft werden für die letzten 2 Jahre. Ich möchte den Abruf aber jetzt nicht für jeden Mitarbeiter einzeln machen müssen. Kommt da nochmal ein Update?
LG
Patricia
@patricia schrieb:
Da in den Rückmeldungen ja nun nur Daten ab 07/2025 drin stehen, muss ja der Historienabruf gemacht werden.
muss oder kann?
Es galt ja bisher das vereinfachte Verfahren, bei dem die AN nur eine Eigenerklärung abgeben müssen... ich weiß nicht, ob das jetzt nochmal meine Aufgabe ist, nachzuprüfen, ob die AN den Zettel korrekt ausgefüllt haben. Oder was meint ihr?
@NinaJ schrieb:
Es galt ja bisher das vereinfachte Verfahren, bei dem die AN nur eine Eigenerklärung abgeben müssen... ich weiß nicht, ob das jetzt nochmal meine Aufgabe ist, nachzuprüfen, ob die AN den Zettel korrekt ausgefüllt haben. Oder was meint ihr?
Ist m.E. eine Kann-Vorschrift, wenn bisher die Daten der Kinder bereits berücksichtigt sind.
Man durfte aber auch auf das elektronische Verfahren warten und die Daten der Kinder gar nicht berücksichtigen - dann ist es m.E. eine Muss-Vorschrift.
Da wir die Kinderdaten abgefragt/gepflegt haben, werde ich jetzt erst mal abwarten, was kommt und im Einzelfall gucken, wo es Abweichungen gibt.
Hallo Herr Preuss,
h. d., dass die Meldungen nach und nach eintrudeln? Ich möchte ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich der gemeldeten Kinder machen.
Grüßle
I. Haag
@haag schrieb:Hallo Herr Preuss,
h. d., dass die Meldungen nach und nach eintrudeln? Ich möchte ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich der gemeldeten Kinder machen.
Grüßle
I. Haag
Es gibt rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland. Ich würde mal bezweifeln, dass das BZSt es schafft, diese Meldungen alle bis Ende Juli 2025 zu verarbeiten und zu beantworten.
... gut vielleicht zu naiv gedacht, man hätte ja aber den Hinweis geben können, dass es länger dauern könnte, bis man die Rückmeldungen bekommt, oder nicht?!
Wir "Anwender" denken da sicherlich etwas anders. 😁
Aber danke trotzdem für die Antwort!
Grüße
I. Haag
So wie es aus einem Seminar der AOK Plus hervorging, ist es eine Mischung.
1) Wenn man gar nichts erfasst hat: Es muss eine Rückberechnung erfolgen und die sich ergebenden Erstattungen mit 4% jährlich sind zu verzinsen.
2) Man hat Kinder erfasst
2a) Es werden mehr Kinder zurückgemeldet wurden: Eine Nachberechnung muss erfolgen.
2b) Es wurden weniger Kinder zurückgemeldet: Eine Nachberechnung zu Ungunsten der Beschäftigten hat nicht zu erfolgen.
Mal ganz davon abgesehen, dass max. die Nachberechnung nach 2024 möglich ist, muss ich ja dann trotzdem auch den Historienabruf machen. Laut Schreiben vom GKV-Spitzenverband soll das wohl aber erfolgen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2025-03-31_GH_Beitragssatzdifferenzierung_sPV.pdf (Seite 32 unten).
@patricia schrieb:
Laut Schreiben vom GKV-Spitzenverband soll das wohl aber erfolgen: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/grundprinzipien/2025-03-31_GH_Beitragssatzdifferenzierung_sPV.pdf (Seite 32 unten).
Auf Seite 27 in dem Dokument heißt es aber:
Zusätzlich können die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen eine Anfrage für abgeschlossene vergangene Zeiträume stellen (Historienanfrage).
also nicht müssen...
@haag
Sie erwarten allen Ernstes, dass Sie am 01.07. (Startdatum) Rückmeldungen erhalten?
Weil Sie
ja irgendwann vor der Gehaltsabrechnung Juli den Datenabgleich
machen wollen? Mal abgesehen davon, dass das Verfahren ohnehin nicht fehlerfrei starten wird, ist dieses quengelig wirkende irgendwann vollkommen deplaziert.
Guten Morgen Herr Preuss,
... was wollen sie mir denn mit "quengelig" sagen? Ihre Antwort ist unsachlich, völlig deplatziert und unnötig.
Auf zukünftige Beiträge dieser Art verzichte ich gerne!
Ihre Annahme, dass das Verfahren nicht fehlerfrei abläuft, ist mir neu und möchte ich so auch nicht teilen.
Also belassen wir es dabei und warten ab.
Grüße
I. Haag
Moin,
wir bekommen seit gestern hunderte Rückmeldungen. Ich persönlich gehe tatsächlich davon aus, dass wir alle Rückmeldungen in den nächsten Tagen erhalten.
Bisher stimmen die Rückmeldungen auch mit unseren Daten überein.
Viele Grüße
@haag
Falls Sie meine Antwort nicht glücklich macht ... ist dies so beabsichtigt, denn am 01.07.2025 (dem offiziellen Startdatum) Stammdatenänderungen ins RZ zu senden und die am gleichenTag noch nicht vorliegenden Rückmeldungen mit dem Hinweis zu versehen, "ich muss ja irgendwann einmal meinen Datenabgleich machen" interpretiere ich durchaus als quengelig.
Möglicherweise interpretiere ich Ihren Hinweis aber auch falsch, dann bitte ich um Entschuldigung.
Guten Tag Herr Preuss,
... Entschuldigung angenommen! 😊
Schönes, erholsames Wochenende.
Grüße
I. Haag
Die, in der Kinderverwaltung erfassten, Daten werden im unteren Teil für den markierten AN angezeigt.
Hallo,
ich habe auch schon diverse Rückmeldungen bekommen. Läuft alles nach und nach.
Ich habe allerdings bei einigen Mitarbeitern mehr Kinder zurückgemeldet bekommen, als diese angegeben haben. Ein Mitarbeiter soll 6 Kinder haben, weiß aber nur von 2. Wie würdet ihr in so einem Fall verfahren? Ich dachte die Rückmeldungen sind verpflichtend. 🙈 Würdet ihr das manuell ändern?
Außerdem erschließt sich mir noch nicht, wie die Elterneigenschaft an sich rückgemeldet wird ( bei Kindern älter 25 Jahre). Hat da jemand Erfahrungen?
Gruß
Tanja
Wenn mehr Kinder zurück gemeldet werden würde ich das zur Klärung an den Mandanten geben.
Nicht um zu klären ob die Rückmeldung korrekt ist. Davon ist auszugehen. Zur Erfassung der Kinder benötige man aber zumindest Name und Geburtsdatum (Nachweise würde ich hier nicht anfordern)
Vielleicht hat der Mitarbeiter auch bewusst nicht alle Kinder dem Arbeitgeber bekanntgegeben ….
Wie geht man damit um wenn der Mitarbeiter die Daten verweigert weil er das nicht will ? Ich würde in einem solchen Fall die Kinder vermutlich weg lassen.
Die Elterneigenschaft in Bezug auf ältere Kinder wird nicht zurück gemeldet. Das hat mit dem Verfahren nichts zu tun
@Lohnnutzer schrieb:
Zur Erfassung der Kinder benötige man aber zumindest Name und Geburtsdatum (Nachweise würde ich hier nicht anfordern)
Nein, diese Daten benötigt man nicht mehr, sofern die elektronischen Rückmeldedaten korrekt sind. Dafür gibt es ja jetzt das elektronische Rückmeldeverfahren. Nur wenn es weitere (mehr) Kinder als im elektronischen Verfahren gibt, müssen für alle Kinder Daten vorliegen.
Wie man allerdings damit umgeht, wenn zu viele Kinder gemeldet werden, wüsste ich im Moment auch noch nicht...
Ach ok . Ich dachte zumindest das Geburtsdatum benötigt man .
Die Daten werden ja scheinbar nicht automatisch eingespielt. Sagte meine Kollegin vorhin. Das haben wir gedacht (wie bei der Elektronischen Lohnsteuerkarte)
Also müssen wir die Abweichungen manuell erfassen.
Ich bin ja schon etwas gespannt was so gemeldet wird .
Ich kann mich zumindest an einen Fall erinnern wo der Mitarbeiter keine Geburtsurkunden einreichen wollte (wenn er sie überhaupt hatte) . Er meinte er hätte mit den Kindern nichts zu tun und das ginge den AG nichts an …. Mal sehen was in dem Fall gemeldet wird …. Und wie wir dann verfahren (entscheidet der Mandant dann)
Die Elterneigenschaft in Bezug auf ältere Kinder wird nicht zurück gemeldet. Das hat mit dem Verfahren nichts zu tun
Das stimmt nicht ganz, je nach dem wie man "ältere Kinder" definiert.
Kinder, die in 2011 nicht über 18 Jahre alt waren, werden noch in Form einer Elterneigenschaft zurückgemeldet.
Weil diese noch mit Einführung des ELStAM-Verfahrens gespeichert waren.
Wir haben heute die Rückmeldung bei meiner Kollegin im Mandaten angesehen
Wenn zB Kinder mit Geburtsdatum 1997 erfasst sind steht im Rückmeldeprotokoll „0 Kinder“.
Also wird hier nichts zurückgemeldet ( dieses Kind wäre 2011 demnach 13 Jahre alte gewesen)
Der Haken bei Elterneigenschaft bleibt natürlich bestehen
Der Historie-Abruf ist keine Pflicht .
Wir haben die Kinder damals nach Mandatenmeldung erfasst . Mit Vorlage der Geburtsurkunde (zumindest beim Mandaten)
Wir werden diesen Abruf nicht machen .
Die Vorjahre bleiben wie sie sind und wenn Änderungen aufkommen wir ab Juli 2025 geändert
@Lohnnutzer schrieb:
Wenn zB Kinder mit Geburtsdatum 1997 erfasst sind steht im Rückmeldeprotokoll „0 Kinder“.
Also wird hier nichts zurückgemeldet ( dieses Kind wäre 2011 demnach 13 Jahre alte gewesen)
Bei diesem AN müsste dann aber im Rückmeldeprotokoll "Elterneigenschaft nachgewiesen" stehen. Dann ist dies auch elektronisch bestätigt.
Die Anzahl der Kinder betrifft ja nur die Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind.