Hallo Community, wenn Sie eine Nachberechnung auf den Monat 01/2016 anstoßen, kann es in Einzelfällen dazu führen, dass Meldungen, wie etwa die EEL Bescheinigung, neu erstellt werden. Nun zum Fehlerprotokoll „Sondertatbestand": Die Fehlermeldung bezieht sich auf den bisherigen Lohnnachweis. Für diesen ist nach wie vor keine Datenübermittlung bei einem Teilzeitraum möglich. Haben Sie mehrere Mitgliedschaften angelegt? Bitte prüfen Sie in der „neuen" Mitgliedschaft für 2017, ob unter Mandanten |Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften ein Meldegrund für Sondertatbestand hinterlegt ist. Dieser muss ab dem Gültigkeitsdatum der Mitgliedschaft entfernt werden. Beste Grüße Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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