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Bauhauptgewerbe Urlaubstage Kinderkrankengeld

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letzte Antwort am 08.10.2018 16:33:52 von oskar
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oskar
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

wir arbeiten mit Lodas.

Ich habe im Bauhauptgewerbe den Fall, dass ich bei einem Mitarbeiter Krank mit Kinderkrankengeld abrechnen muss. Die Fehlzeit sowie die Lohnart habe ich hinterlegt. Jedoch wird der Urlaubsanspruch gekürzt. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen? Was muss ich noch berücksichtigen damit der

Anspruch richtig auf der Abrechnung erscheint.

Im Voraus besten Dank für Eure Hilfe

Mit vielen Grüssen

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
236 Mal angesehen

Hallo,


der aufgeführte Sachverhalt ist uns bekannt und wird aktuell geprüft.


Folgende Lösung können Sie bis zur Programmbereinigung anwenden: Erfassen Sie die fehlenden bzw. gekürzten Beschäftigungstage über die Bewegungsdaten mit dem entsprechenden Wert und dem BS 84. Die Spalten Kost und LA bleiben leer.

Freundliche Grüße


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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oskar
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Danke für die schnelle Antwort.

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letzte Antwort am 08.10.2018 16:33:52 von oskar
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