Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Problem und weiss keine Lösung. Eine Mitarbeiterin bekommt brutto € 1.100,00. Durch einige Freibeträge (BaV) ist das steuerpflichtige brutto ca. € 645,00 aber sv-pfl. sind € 504,00.
Wird das nun ein Minijob ab 10.2022 wegen der Erhöhung des Minijobber auf € 520,00.
Oder kann ich die Änderung erst ab 01.2023 berücksichtigen?
Leider habe ich keine Ahnung wie ich hier vorgehen muss.
Hat vielleicht auch einer das Problem?
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank
Hi,
es gibt einen Bestandschutz für die Midijobber, die bisher zwischen 450,01 und 520,00 € verdient haben. Vielleicht hilft hier das Dokument Dok.-Nr. 1025113 weiter.
VG