Guten Morgen, wenn ich Sie richtig verstehe, zahlen Sie dem Mitarbeiter 520 € als Minijobber, wofür er min. 12 € / Stunde erhält. Somit hat er in dem Monat nicht mehr als seine 43,3 Stunden gearbeitet. Zusätzlich nutzt der Mitarbeiter ein Leasingrad, für das eine Leasingrate vom Bruttolohn abgezogen wird. Warum sollten Sie dann ein Problem mit dem Mindestlohn haben? Sie entlohnen den Mitarbeiter ja nicht mit einen Rad, was dann eine Sachleistung wäre, sondern zahlen ihm seine geleisteten Stunden mit min. 12 € und er nutzt über eine Gehaltsumwandlung ein E-Bike. Das wird ja auch in zwei Zeilen auf der Abrechnung aufgeführt. Vielleicht hat in der Community jemand einen ähnlichen Fall.
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