Hallo Frau Oehme, richtig: der Oktober wird auf der EEL-Meldung ausgewiesen, da der November nach dem 07.12.2016 abgerechnet wurde. Hierzu möchte ich gerne Dok. 1021951 Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles Punkt 9.3 Ermittlung des Entgeltabrechnungszeitraums zitieren: Durch eine Klarstellung der SV-Spitzenverbände, muss geprüft werden, ob der letzte abgerechnete Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich abgerechnet wurde. Im obigen Beispiel ist der Beginn der arbeitsunfähig der 11.01.2016. Der letzte Zeitraum vorher ist also der Dezember 2015. Wenn der Dezember 2015 nach dem 11.01.2016 abgerechnet wurde, muss als letzter Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit der November 2015 gemeldet werden. Seit 14.04.2016, ab Fehlzeitenbeginn 01.05.2016, wird im Programm LODAS im Rechenzentrum geprüft, ob der letzte Zeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit zum Beginn der arbeitsunfähig abgerechnet ist. Viele Grüße aus Nürnberg Laura Klaus Personalwirtschaft DATEV eG
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