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Januar Abrechnung ohne Abruf Stammdaten BG

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letzte Antwort am 27.02.2017 09:14:49 von gitte
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daniela_rother
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Hallo,

leider liegen mir noch nicht alle PIN Nummern der Mandaten für die BG vor. Kann der Januar Lohn trotzdem gemacht werden und die Eintragungen der PIN Nummern später erfolgen?

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

der Januar Lohn kann trotzdem gesendet werden, allerdings wird dann kein digitaler Lohnnachweis (Auswertung 422) erstellt.

Liegen Ihnen die PIN-Nummern vor, starten Sie in 01/2016 den Stammdatenabruf für 2016, warten Sie die Rückmeldungen der DGUV ab und senden Sie anschließend eine Wiederabrechnung 01/2017, um den digitalen Lohnnachweis für das Meldejahr 2016 zu erstellen.

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

susi
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Hallo Frau Klaus!

Bei mir ist es auch der Fall...Lohnabrechnung für 01/17 ist schon erstellt.

Ich muss eine Wiederabrechnung anstoßen, das hab ich halbwegs verstanden!

Irgendwo stand auch noch etwas von Nachberechnungen???

Kommt bei der Wiederabrechnung jetzt die ganze Lohnabrechnung noch einmal???

Ganz ehrlich...ich verzweifle gerade!!! Ich wollte meinen Februarlohn fertig machen und komme nicht weiter

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gitte
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Guten Tag Frau Klaus,

das habe ich genauso gemacht, jetzt liegt mein kompletter Januarlohn zum 2.Mal auf dem Schreibtisch aber wieder ohne AW 422.
Ich verzweifel ebenfalls!!!

Habe auch schon über den DATEV-Service angefragt, aber die scheinen total überlastet zu sein, telefonisch ging gar nichts und schriftlich warte ich schon 14 Tage.

Vielleicht weiß man nun eine Lösung, wäre sehr danbar. Wenn es geht kostenlos und ohne weiteres Papier (außer natürlich die ersehnte AW 422)

Lieben Gruß

Gitte Lemke

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

der digitale Lohnnachweis kann auch erstellt werden, wenn eine Abrechnung für Februar 2017 gesendet wird. Hierbei ist es erforderlich, über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen in der Registerkarte Nachberechnung Standard für eine Personalnummer eine Nachberechnung auf 01/2017 mit dem Wert 1 und dem BS 96 zu erfassen.

@ Frau Lemke: Prüfen Sie bitte das Fehler- und Hinweisprotokoll. Hier sollte aufgeführt werden, wieso der digitale Lohnnachweis für das Jahr 2016 nicht erstellt werden kann.

Sonnige Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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gitte
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Hallo Frau Klaus,

leider verstehe ich das nicht, im Fehlerprotokoll steht Folgendes:

"Für Mitgliedsnummer MM..... findet keine Datenübermittlung des Lohnnachweises statt

Es liegen von der DGUV noch keine zurück gemeldeten Stammdaten vor. Wurde die Abfrage der Stammdaten zur Unfallversicherung noch nicht gestartet, führen Sie den Abruf durch. Wiederholen Sie nach erfolgreicher Rückmeldung der Stammdaten die Abrechnung."

Ich habe die Abfrage aber gemacht, allerdings schrieb die DATEV, dass ich zwei verschiedene Pins für die jeweiligen Jahre brauche, weil die Mitgliedsnummer sich geändert hat. Laut Aussage der BGN gilt die aber für beide.

Kann ich die Abfragen nochmal durchführen, oder läuft dann was doppelt!

Ebenfalls sonnige Grüße aus dem Rheinland!

Gitte Lemke

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Lemke,

überprüfen Sie bitte, ob Sie die Auswertung 422 für das Jahr 2016 bekommen haben. Ihrer Schilderung nach vermute ich, dass sich die Fehlermeldung auf das Jahr 2017 bezieht.
Der Mandant ist Mitglied bei der BGN. Diese haben in 2017 neue Mitgliedsnummern vergeben. Bitte überprüfen Sie, dass unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften im Register Mitgliedschaft ab dem Bearbeitungsmonat 01/2017 in Ihrer neuen Mitgliedschaft beim Meldegrund für Sondertatbestand „keine Angabe“ eingestellt ist. Der Sondertatbestand ist nur im Bearbeitungsmonat 12/2016 der alten Mitgliedschaft zu hinterlegen. Damit die alte Mitgliedschaft korrekt beendet ist, löschen Sie diese bitte im Bearbeitungsmonat 01/2017. Mit der nächsten Abrechnung sollte der Fehler dann verschwinden.

Über die Menüleiste Auswertungen – Übernahmeprotokoll können Sie nachvollziehen, ob die DGUV die Stammdaten zurückgemeldet hat. Haben Sie sowohl für 2016 als auch für 2017 eine Rückmeldung, ist kein erneuter Abruf notwendig.

Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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gitte
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Hallo Frau Klaus,

also, auf dem Fehlerprotokoll Januar steht die Mitgliedsnummer von 2016. Dann habe ich ja den kompletten Lauf nochmals erstellt. Allerdings kann ich keine 422 Liste finden.

Kann ich an die nochmals kommen? Ich habe nur eine 146 Liste neu erhalten, die allerdings anders aussieht und andere Werte hat, als die mit dem Dezemberlohnlauf 2016.

Die Rückmeldung der DGUV ist für beide Jahre erfolgt.

Jetzt im Februar steht auf dem Fehlerprotokoll nur die neue Mitgliedsnummer drauf. Es war wie sie vermuten, der Sondertatbestand falsch geschlüsselt. Das habe ich nun geändert.

Bekomme ich alles automatisch dann mit der Märzabrechnung?

Respekt, wie Sie das aus der Ferne erkannt haben. Hoffentlich klappt das mit 2016 auch noch irgendwie. Man kann ja nicht sehen, welche Daten an die BGN gesendet wurden.

Meine manuelle Meldung hat ja die Zahlen aus der Dezember 146 Liste.

Herzlichen Dank und lieben Gruß aus Schwalmtal

Gitte Lemke

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letzte Antwort am 27.02.2017 09:14:49 von gitte
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