Hallo,
ich habe eine Sofortmeldung für einen neuen Mitarbeiter mit Versicherungsnummer erstellen wollen. Der Mitarbeiter tritt am 01.02.2017 ein, Die Löhne 01/2017 sind noch nicht abgerechnet. Ich habe den Mitarbeiter angelegt in 02/2017 wie im Dokument 1035450 beschrieben (und wie schon zig Male vorher). Das aufgehende Fenster ist verändert und sieht keine Eingabe einer Adresse vor. Allerdings bekomme ich jetzt die Fehlermeldung von Datev:
DEÜV: Für die korrekte Erstellung der DEÜV-Sofortmeldung werden folgende Daten benötigt: Familien- und Vorname, Anschrift, Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, Eintrittsdatum und Versicherungsnummer. Die Meldung wird nicht erstellt !!!
Muss ich nun immer vorher die Stammdaten erfassen und senden und kann dann erst eine Sofortmeldung erstellen? Hatte das schon jemand?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Tanja Brömer
Hallo,
ich habe auch das Problem. Bisher funktionierten die Sofortmeldungen immer. Wir haben hier im Büro den Eindruck, dass das nicht mehr funktioniert seit es das Update auf Version LODAS 10.42 gab. Nachdem der erste Sofortmeldungsversuch nicht funktioniert hat, habe ich die Stammdaten gesendet und dann nochmal die Sofortmeldung abgerufen, aber nur wieder die gleiche Fehlermeldung bekommen. Ich habe die Sofortmeldung jetzt erstmal im SV-Net versendet.
Marianne Issel
Hallo zusammen,
danke für Ihre Beiträge. Der Sachverhalt ist uns bereits bekannt, aktuell prüfen wir diesen. Gerne halten wir Sie hierzu auf dem Laufenden.
Sobald 01/2017 abgerechnet wurde, kann eine Sofortmeldung für Februar gesendet werden.
Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe dasselbe Problem: trotz Nacherfassung der Anschrift und Senden der Stammdaten ans RZ wird die Sofortmeldung wieder abgelehnt (selber Fehlertext).
Da aber 01/2017 noch nicht abgerechnet wurde, nützt mir der Hinweis von Frau Klaus leider gar nichts.
Ich habe die Sofortmeldung jetzt manuell über sv.net gesendet...
Ich bin gespannt, welche Fehler durch das Update noch hinzukommen werden!
Durch das ganze Hin und Her beim neuen UV-Meldeverfahren haben wir schon eine Menge Zeit investieren müssen...unsere Mandanten werden es sicher nicht extra bezahlen...vielen Dank an die DATEV!
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
im Großen und Ganzen läuft ja wohl einiges schief und es ist ja wohl nachvollziehbar, dass man inzwischen äußerst unzufrieden mit der DATEV ist.
Ich kann und will aber nicht den halben Tag mit irgendwelchen Korrekturen im UV-Meldeverfahren verbringen und dann noch mit anderen Sachen überrascht werden (Sofortmeldung), die vor ein paar Tagen noch funktioniert haben und auf einmal nicht mehr! Es gibt auch noch anderes zu tun und klonen kann ich mich auch noch nicht.
MfG
A.E.
Hallo,
ich hatte das gleiche Problem, nur leider diesen Beitrag hier nicht gefunden...
Also habe ich heut einen Servicekontakt erstellt und folgende Antwort erhalten:
Das Problem liegt hier bei der DATEV und ist bekannt. Anfangs wurde das Ganze für ein Einzelfall-Problem gehalten und nun ist aufgefallen, dass da doch mehr dahinter steckt. Auf meine Anfrage, ob ich die Mitteilung überlesen hätte, in der diese Problematik beschrieben wurde, hieß es, dass es dazu keine Mitteilung geben wird!!! Die Alternativen bestehen lediglich darin, den aktuellen Monat (in dem Fall Januar) abzurechnen und erst dann die Sofortmeldung für Februar zu senden oder das Ganze über SV-Net abzuwickeln.
Warum ist der DATEV nicht möglich, hier einen Hinweis auf diesen Fehler zu geben? Man kann ja auch nicht voraussetzen, dass jeder gleich in der Community nachliest (sofern überhaupt registriert)!
Auch ist wieder einmal ist unklar, wer für die entstanden Kosten aufkommt, von der Haftung mal abgesehen...
Trotzdem allen ein schönes Wochenende und beste Grüße.
Hallo Zusammen,
wie von meiner Kollegin Frau Klaus am 02.02.2017 mitgeteilt wurde, haben wir den Sachverhalt geprüft und die Ursache finden können.
Seit dem 07.02.2017 ist seit dem 3. Lohnverarbeitungslauf die Sofortmeldung auch ohne Abrechnung Januar wieder möglich. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten und den ggf. entstandenen Mehraufwand durch die Übermittlung über sv.net.
Mehr Informationen finden Sie im Dokument 1046530 - Meldung bei Erstellung einer Sofortmeldung ab Februar 2017 mit Abrechnungsstand 2016
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG