Hallo,
Abrechnung 1/17 ist erledigt. Wir benötigen aber noch die Auswertung 88. Weiß jemand, ob diese noch rückwirkend angefordert werden kann? Wir haben das über die temporäre Auswertungssteuerung gemacht.
Danke.
Gruß
Hallo,
ja, die Auswertung 88 kann auch nach der Abrechnung Januar angefordert werden.
Erfassen Sie unter Mandantendaten | Temp. Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant folgende Zeile:
88 - Buchungsbeleg ASCII-Import Standard - Rückübertragung aus RZ - AB - *leer* - *leer* - 01/2017 - 01/2017
Senden Sie anschließend über den Menüpunkt Mandant | Daten senden nur die Auswertungsabrufe (temp. Auswertungssteuerung) an das Rechenzentrum. Nach erfolgter Verarbeitung, kann die Auswertung dann im Programm Auswertungen exportiert werden. Im Dok. 1020768 finden Sie weitere Informationen zum Export.
Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG