Hallo @Elisa12, @Elisa12 schrieb: dann kam die Meldung, dass alles funktioniert hat und dann zur Kontoverwaltung oder zur Anwendung klicken kann. Auf dem Feld zur Anwendung hat sich sofort Arbeitnehmer online geöffnet und auch ein Feld mit benötigtem Einladungslink. So wie ich das verstanden habe, müsste die Mandantin sich dann beim nächsten Anmelden in Arbeitnehmer online mit dem Umstellungsassistenten anmelden?! wurde da die Verknüpfung des SmartLogins über einen Login bei Arbeitnehmer online gestartet? Nur dann würde der Link zur Anwendung auf Arbeitnehmer online verlinken. Wenn die Verknüpfung über den DATEV-Konto-Assistenten gestartet wird, kommt da kein Link zu Arbeitnehmer online. Jedenfalls kommt die Frage nach dem Einladungscode, weil Arbeitnehmer online mit dem neu erstellten DATEV-Konto aufgerufen wurde und somit davon ausgegangen wird, dass Arbeitnehmer online genutzt werden soll. Wenn Arbeitnehmer online noch mit SMS-TAN genutzt wird, muss der Umstellungsassistent (bei Anmeldung mit SMS-TAN) durchlaufen werden. Beim Schritt DATEV-Konto erstellen gibt es dann unten einen Link "Bereits registriert? Zur Anmeldung". @Elisa12 schrieb: Danach wollten wir noch den zweiten Smart Login verknüpfen, haben also den Kontoassistenten zur Verknüpfung des DATEV Kontos erneut gestartet, dann kam zuerst, dass das Konto bereits Verknüpft ist, obwohl es sich ja nun um einen anderen Smart Login handelt. (Obwohl die Anmeldedaten des ersten Smart Logins abgemeldet waren) Dan wieder per zweiten Smart Login zur Verknüpfung angemeldet & dann kam aber nur der Fehlercode: IAM2453:446. Laut meiner Recherche kann der Fehlercode am falschen Browser, mangelndem Netzwerk,... liegen, was alles nicht der Fall ist, da die vorherige Verknüpfung mit dem anderen Smart Login ja bereits geklappt hat. Ich habe auch gelesen, dass man die Verknüpfung für jeden Smart Login vornehmen muss, sprich das läuft nicht übergreifend für einen Mandant mit mehreren Smart Logins ab. Wenn für eine angelegte Person mehrere Anmeldeverfahren existieren, werden immer direkt alle Anmeldeverfahren mit dem DATEV-Konto verknüpft. Es wird eigentlich die jeweilige Personen-ID mit dem Konto verknüpft, nicht nur ein einzelnes Anmeldeverfahren. Unterschiedliche E-Mail-Adressen für die 2 SmartLogins spielen dabei keine Rolle. Bezüglich der Meldung IAM2453: Rufen Sie mit dem 2. SmartLogin in einem frisch geöffneten Browser (notfalls Inkognito-Tab) mal die Kontoverwaltung auf und melden sich mit dem 2. SmartLogin an. Wenn dieser SmartLogin unter der selben Personen-ID wie der 1. läuft, wird zum Aktivieren einfach nur das Passwort des DATEV-Kontos abgefragt. Danach sehen Sie dann in der Kontoverwaltung beide SmartLogins als aktiviert. Wenn stattdessen der DATEV-Konto-Assistent zum Verknüpfen startet, läuft der SmartLogin unter einer anderen Personen-ID. Die Verknüpfung funktioniert dann nur, wenn es sich um 2 unterschiedliche Geschäftspartner (2 Unternehmen/Unterberaternummern) handelt. Andernfalls wäre die Person versehentlich doppelt angelegt und das muss bereinigt werden (eine Person löschen und auf die verbliebenen Person wieder einen 2. SmartLogin bestellen).
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